Positionen

Die AG SBV gibt regelmäßig Positionen und Stellungnahmen zu für die Schuldnerberatung relevanten Themen heraus. Hier finden Sie hier eine Übersicht.

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG)

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt, dass mit der Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfes am 02.11.2018 zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetz – PkoFoG) die lang erwartete Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontorechts eingeleitet worden ist.

Die gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung hat sich aktiv an der Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes beteiligt, die Empfehlungen aus dem Schlussbericht vom 01.02.2016 kommentiert und eigene Vorschläge unterbreitet. Die Praxis und der Bericht zeigen, dass – trotz der unbestreitbar positiven Wirkung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) – es immer noch erhebliche Unsicherheiten in der Anwendung gibt und Regelungslücken bestehen. Daher ist eine Fortentwicklung des Kontopfändungsrechts längst überfällig.

Positiv zu bewerten ist, dass der Diskussionsentwurf einige der Empfehlungen aus dem Schlussbericht der Evaluation sowie auch Vorschläge der Schuldner- und Verbraucher-verbände aufnimmt. Gleichwohl ist der Diskussionsentwurf aus der Sicht der Verbände der AG SBV noch stark verbesserungsbedürftig, da z.B. die vorgeschlagenen Regelungen in den Bereichen Zugang und Wechsel eines P-Kontos oder die Behandlung von debitorischen Konten bei Pfändung den Schutz des Existenzminimums des Schuldners erheblich erschweren, wenn nicht sogar verhindern.

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Konzept „Soziale Schuldnerberatung“

Fast 7 Millionen Menschen sind in Deutschland von Überschuldung direkt oder indirekt betroffen. Die Ursachen sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung / Scheidung und Sucht, um nur einige zu nennen. Auch sozioökonomische Faktoren, bspw. das Kreditmarketing, spielen eine bedeutende Rolle. Nicht zuletzt ist auch das individuelle Wissen über Finanzprodukte ein Faktor, der zu Überschuldung führen kann. Überschuldung ist ein soziales Problem.

Um soziale Probleme wirksam zu lösen, braucht es unterschiedliche Ansätze, Wege und Lösungsmöglichkeiten. Daher ist Schuldnerberatung weit mehr als nur die Gläubiger aufzulisten und Forderungen einzusammeln. Schuldnerberatung ist Soziale Arbeit mit allen ihren vielfältigen Aufgaben und Funktionen.

Auf der Bundesebene gab es bisher keine überverbandlich anerkannte Beschreibung des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung. Mit dem vorliegenden Konzept „Soziale Schuldnerberatung“ ist es erstmals gelungen, einheitlich zu beschreiben, was Soziale Schuldnerberatung kennzeichnet.

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Positionspapier zum Recht auf Schuldnerberatung

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung  der Verbände (AG SBV) hat eine Positionierung zu einem Recht auf Schuldnerberatung vielfach diskutiert. Sie hat nun das Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“ überarbeitet und verabschiedet.

Sie fordert die Einführung eines § 68a SGB XII (neu). Dies  öffnet den Zugang zu einer Beratung in einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle für alle Personenkreise, ungeachtet einer Leistungsberechtigung nach dem SGB XII oder SGB II. Das ermöglicht überschuldeten Personen einen unbürokratischen Zugang zu einer qualifizierten Schuldnerberatung.

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Forderungen zur Vermeidung von Energiesperren

Der Zugang zu Energie stellt ein grundlegendes Element der Daseinsfürsorge und gesellschaftlichen Teilhabe dar. Ohne Energie sitzen Menschen sprichwörtlich im Dunkeln, Elektrogeräte können nicht mehr genutzt werden, die Herdplatte, manchmal sogar die Heizung und die Dusche bleiben kalt. Aktuelle Zahlen der Bundesnetzagentur belegen, dass 2015 über 330.000 mal der Strom abgesperrt wurde.

Die Energiepreise, wie sie an den Endkunden weitergeben werden, sind bereits seit zehn Jahren auf einem hohen Niveau. Energieschulden resultieren vielfach aus niedrigen Haushaltseinkommen, mit denen die hohen Energiekosten nicht mehr bewältigt werden können. Sie sind regelmäßig nicht das Ergebnis verschwenderischen individuellen Verhaltens, sondern von Armut. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass zum Beispiel in den Regelleistungen des SGB II Energiekosten nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen von Energiesperren sind für die Betroffenen verheerend. Aus diesem Grund müssen Energieschulden vermieden und Energiesperren verhindert werden.Weiter lesen

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Information für die Beratungspraxis zum Basiskonto

Diese vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung erarbeitete Fachinformation zum Basiskonto richtet sich an alle Fachstellen, wie Allgemeine Sozialberatung, Wohnungslosenhilfe, Migrationsberatung etc., die mit Ratsuchenden/ Klienten zu tun haben, die über kein eigenes Konto verfügen bzw. Probleme haben, ein Konto zu bekommen.
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum Basiskonto 2015

Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 28. Oktober 2015

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Basiskonto 2015

Der vorgelegte Entwurf eines Zahlungskontengesetzes (ZKG) wird seitens der AG SBV grundsätzlich und überwiegend sehr positiv bewertet. Die darin normierten verbraucherschützenden Regelungen über den Zugang und die Führung eines sogenannten Basiskontos werden bei konsequenter Umsetzung ganz erheblich zu einer Verbesserung der Verbraucherposition beitragen können.

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Stellungnahme zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordrucksordnung zum 1.07.2014

I. Grundsätzliche Anmerkungen

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Einführung neuer Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren zum 1. Juli 2014.
Selbst bei einer zeitnahen Bekanntmachung der neuen Formulare ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die neuen Formulare auch gleichzeitig elektronisch zur Verfügung stehen. In der gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatung erfolgt in der Regel die Erstellung der Anträge über die EDV. Um zu gewährleisten, dass diese Anträge nicht vollumfänglich in den ersten Monaten handschriftlich nach- bzw. ausgearbeitet werden müssen, sollte eineÜbergangszeit für die verbindliche Nutzung der neuen Formulare eingeführt werden. DieÜbergangszeit, in der beide Formulare verwandt werden können, sollte nicht länger als drei bis maximal sechs Monate dauern. Verwendet der Schuldner bzw. seine professionellen Berater die alten Vordrucke, so müssen die erforderlichen Erklärungen gemäß § 287 InsO gesondert beigefügt werden.
Die im Jahr 2002 eingeführten Vordrucke im Verbraucherinsolvenzverfahren haben sichgrundsätzlich in der Praxis bewährt. Die AG SBV begrüßt daher, dass die Überarbeitung der Vordrucke, zukünftig Formulare, sich auf das gesetzlich Erforderliche beschränkt.

Im Folgenden nehmen wir zum vorliegenden Entwurf vom 18. März 2014 aus der Sicht der Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung Stellung und zeigen darüber hinaus einige aus unserer Sicht erforderliche Anpassungen auf.Weiter lesen

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