Monat: Oktober 1998

Aktuelle Situation der Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland – Handlungsbedarf für Politik und Verwaltung zur Sicherung des Beratungsangebotes

0 Zusammenfassung

1. Ursache von Überschuldung

Die Ursachen von Überschuldung sind vielfältig. Arbeitslosigkeit ist dabei der Haupt auslöser von Überschuldung. Familiäre Problemsituationen wie z. B. Schei­dung oder Trennung und eine mangelnde Fähigkeit zu einer wirtschaftlichen Haus­haltsführung z. B. durch Informationslücken oder Bildungsdefizite können einen Haushalt von einer Verschuldung in die Zahlungsunfähigkeit (Überschuldung) füh­ren.

2. Bedeutung der Schuldnerberatungsstellen

Schuldnerberatungsstellen sind die wichtigste und vielfach auch einzige Anlauf­ stelle, die sich um das Anliegen Überschuldeter kümmert. Der steigende Beratungs­bedarf kann derzeit nicht gedeckt werden. Lange Wartezeiten bis zu einem ersten Gespräch sind die Folge. Die Situation wird sich bei Inkrafttreten der neuen Insol­venzordnung (und des dort vorgesehenen Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung) zum 1.1.1999 noch wesentlich verschärfen, wenn die Län­der, die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständig sind, nicht kurzfristig die fi­nanziellen Mittel für einen bedarfsgerechten Ausbau der Beratungsstellen bereit­ stellen. Dann werden noch mehr Ratsuchende von den Beratungsstellen abgewie­sen werden müssen als dies bisher schon der Fall ist. Auch kann dann die erwartete Entlastung der Justiz durch das außergerichtliche Verfahren nicht eintreten.

3. Zahl der überschuldeten Haushalte

Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland ist nach einer Studie, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben
hat, im Jahr 1997 auf 2,62 Mio. gestiegen. Das ist ein alarmierender Anstieg in den drei Jahren seit 1994 um über 30 Prozent ( + 619.000). Damit sind inzwischen sie­ben Prozent aller Haushalte in Deutschland überschuldet.

4. Bedarf an Schuldnerberatern in Deutschland

Um annähernd eine Bedarfsdeckung erreichen zu können, läßt sich unter Berück­ sichtigung der vorliegenden Bedarfsschätzungen und den Erfahrungen der Spitzen­ verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher­ verbände und der Bundesarbeit sgemeinschfat Schuldnerberatung für eine annä ­hernd flächendeckende Versorgung mit Schuldnerberatung folgender Berater­ schlüssel festlegen: 2 Berater pro 50.000 Einwohner.
Für Deutschland errechnet sich auf Basis der Bevölkerungszahlen von 1997 ein Be­ darf von 3.282 Schuldnerberatern.
Ein Vergleich mit Bedarfsschlüsseln in anderen Bereichen zeigt, daß es sich hier um
eine Bedarfsschät zung an der unteren Grenze handelt . So gilt beispielsweise im­ Schwangerschaftskonfliktgesetz ein Schlüssel von mindestens einem Berater auf
40.000 Einwohner. Beim Vergleich ist jedoch zu berücksichtigen, daß ein Fall in der Schuldnerberatung für den Berater wesentlich arbeitsintensiver ist als in der Schwangerschaftskonfliktberatung.

5. Kosten der Schuldnerberatung

Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich nach Angaben der Kommunalen Ge­meinschaftsstelle (KGSt) zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten und den Gemeinkosten. Da Schuldnerberater in der Praxis noch unterschiedlich entlohnt werden, wurden hierfür die Kostenermittlung beispielhaft zwei Varianten berech­net. Dabei werden die Tarifdaten für das Jahr 1997 zu Grunde gelegt.

Bei der Variante 1 wird beim Schuldnerberater eine Vergütung nach IVb ange­nommen und es wird ihm die Kapazität von 50 % einer Sekretärin der Vergütungs­gruppe Vlb zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten für den Arbeitsplatz eines Schuldnerberaters ( unter Einbeziehung der Verwaltungskraft) betragen hier 185.730 DM pro Jahr.
Bei der Variante 2 wird der Schuldnerberater nach IVa und die Sekretärin (50 %) nach Vc vergütet. Die Gesamtkosten betragen dann 200.250 DM pro Jahr.

Das Jahr 1997 umfaßte 1582 Arbeitsstunden. Zieht man hiervon die Rüstzeit, z. B. für Dienstbesprechungen und allgemeine Verwaltungstätigkeiten, ab und ebenso die notwendigen Zeiten für Fort- und Weiterbildung, so verbleiben 1266 Stunden als Beratungszeit. Die Beratungszeit in diesem Sinne umfaßt jedoch auch unter an­ derem Öffentlichkeitsarbeit, kollegiale Fallberatung und Zeiten für Dokumentation, Gremienarbeit, Statistik und Supervision. Legt man die Variante 1 zu Grunde, so kostet eine Beraterstunde 146,71 DM, bei der Variante 2 158,18 DM.

Zu den hier ausgewiesenen Gesamtkosten müssen bei einer exakten Kostenberech­nung noch zwei Kostenkomponenten hinzugerechnet werden. Da sind zunächst die notwendigen Honorarkosten für Anwälte und die Fachleute für Steuern, Immobili­en etc.. Zum anderen sind bei einem Schuldnerberater die tatsächlichen Sachko­sten, insbesondere auch durch die Einführung der Verbraucherinsolvenzordnung, höher als die von der KGSt ermittelten Werte.

6. Zur Finanzierung von Schuldnerberatung

Schuldnerberatung ist derzeit auf eine Mischfinanzierung angewiesen. Der Grund­stock der Finanzierung sind dabei vielfach die Eigenmittel der Träger. Dazu kom­men Mittel der Kommunen, der Bundesländer, der Sparkassen, der Arbeitsämter und von Betrieben und Gewerkschaften, die sich die Dienstleistung Schuldnerbera­tung einkaufen. Diese scheinbare Vielzahl von Finanziers darf nicht darüber hin­wegtäuschen, daß die Finanzsituation vieler Schuldnerberatungsstellen unzurei­chend ist, da in jedem Bundesland die Regelungen der Länderfinanzierung unter­schiedlich sind und jede Beratungsstelle im Rahmen ihrer regionalen Gegebenhei­ten einen eigenen Finanzierungsmix finden muß. Es muß deshalb darüber nachge­dacht werden, welche Modelle sich auf andere Regionen übertragen lassen und welche neue Formen der Finanzierung, z. B. der Gläubigermitfinanzierung, gefun­den werden können, um einen bedarfsgerechten Ausbau der Schuldnerberatungs­stellen zu ermöglichen.

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