Der Verfassungs- und Sozialrechtsexperte Prof. Dr. Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln, kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass Artikel 36 der EU-Verbraucherkreditrichtlinie durch einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung umgesetzt werden muss. Das Rechtsgutachten erläutert auch, welche weiteren Vorgaben Deutschland bei der Umsetzung von Art. 36 der Verbraucherkreditrichtlinie beachten muss.
Der Caritasverband für das Bistum Aachen e. V. hatte das Rechtsgutachten in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) in Auftrag gegeben.