Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) fordert eine gesetzliche Regelung, die einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto garantiert. ,,Aus gesellschaftspolitischen und lebenspraktischen Gründen ist es dringend notwendig, jedem Bürger Zugang zu einem Girokonto zu ermöglichen“ so Marius Stark, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft. Spätestens dann, wenn staatliche Stellen den Zahlungsverkehr in bar aus Kostengründen einstellen, ist der Zugang zum Girokonto für Jedermann gesetzlich verbindlich zu regeln.
Die Erfahrungen in den Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen in den zurückliegenden Jahren zeigen, dass sehr viele Banken die bereits 1995 ausgesprochenen Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) nur unzureichend umsetzen. Auch die Bundesregierrung stellt in ihrem „Aktuellen Bericht zum Girokonto für Jedermann“ fest, dass auf Grundlage des ihr vorgelegten Zahlenmaterials „eine sichtbare Verbesserung der Situation nicht bestätigt werden könne“. Für die AG SBV ist nach über acht Jahren der Versuch gescheitert auf freiwilliger Basis den Zugang zum Girokonto für Jedermann sicherzustellen. ,,Eine gesetzliche Regelung ist deshalb dringend erforderlich, wie sie zum Beispiel in unseren Nachbarländern Frankreich und Belgien bereits besteht“ so Stark, der auch die Fach- und Koordinierungsstelle der Caritas für die Sozialberatung für Schuldner leitet.
Die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage der AG SBV aus dem Jahr 2003, in der über
2.000 Fälle dokumentiert werden und die jetzt veröffentlicht wird, zeigen deutlich, dass die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ohne Diskriminierung nach wie vor in vielen Fällen nicht möglich ist. ,,Etwa 90 Prozent der Kontoverweigerungen sind unberechtigt“, so Stark. Nicht immer sei den Verbrauchern bewusst, dass sie sich gegen eine unberechtigte Ablehnung wehren und eine Schlichtungsstelle einschalten können. Daher sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Allein bei der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit über 100.000 Leistungsempfänger ohne Girokonto gemeldet.
Die AG SBV fordert ein Gesetz, in dem die kontoführende Kreditwirtschaft im Rahmen ihres Dienstleistungsangebotes verpflichtet wird, ein Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten.
Dessen Gebühren dürften die Gebühren anderer Girokonten nicht übersteigen. Auch müsste in Bezug auf den Abschluss des Girovertrages ein Kontrahierungszwang bestehen. Dies würde bedeuten, die Kreditwirtschaft dürfte den Antrag nur dann ablehnen, wenn besondere Gründe in der Beziehung des Verbrauchers gegenüber diesem Kreditinstitut bestünden, so dass die Annahme für dieses Kreditinstitut rechtlich unzumutbar wäre.