Schlagwort: Statistik

Das Ausstellen von Bescheinigungen durch anerkannte Schuldnerberatungsstellen.

Reform des Kontopfändungsrechtes seit dem 1.7.2010. Das Ausstellen von Bescheinigungen durch anerkannte Schuldnerberatungsstellen.Erhebung der Praxis im Zeitraum 1.7.2010 bis 30.6.2011

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat alle Schuldnerberatungsstellen aufgerufen, für die Zeiträume Juli bis Dezember 2010 und Januar bis Juni 2011 die eigene Bescheinigungspraxis mittels eines Erfassungsbogens zu dokumentieren. Die Erhebung wurde vom AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV durchgeführt und ausgewertet.

In Folge sollen die Ergebnisse dargestellt und interpretiert werden.

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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zum Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz – ÜSchuldStatG) vom 16. Juni 2011

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. Juni 2011 für eine Überschuldungsstatistik privater Personen.

Ausgangssituation

Bis 2006 erfassten die Beratungsstellen der Schuldner- und Verbraucherverbände ihre Daten in unterschiedlichem Umfang und nach unterschiedlichen Kriterien. Eine Vergleichbarkeit der auf diese Weise gewonnenen Klientenstatistik war nur sehr schwer möglich. Gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium, den Bundesländern, der Wissenschaft, dem Statistischen Bundesamt und der Schuldnerberatung, wurde seinerzeit eine Überschuldungsstatistik entwickelt. Auf deren Basis konnten ab 2006 die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen online und anonymisiert Daten ihrer Klientinnen und Klienten an das Statistische Bundesamt übermitteln. Diese Daten ermöglichten erstmalig Aussagen vor allem über die Soziodemografie der Klienten; auch konnten die Erkenntnisse für die sozialpolitische Arbeit der Schuldnerberatung genutzt werden.

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Statement zur Pressekonferenz des Statistischen Bundesamtes am 21. Oktober 2008 in Berlin

Zahl der Überschuldeten hat sich verdoppelt

1990 hat das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) erstmalig Zahlen zur Überschuldungssituation in Deutschland (damals noch ohne die neuen Bundesländer) veröffentlicht. Bis heute hat sich die Zahl der überschuldeten Haushalte mehr als verdoppelt. Insgesamt sind rund drei Millionen Haushalte überschuldet; das heißt jeder 12. Haushalt in Deutschland ist davon betroffen. Überschuldung bedeutet: Die Haushalte sind nicht mehr in der Lage, mit ihrem Einkommen oder Vermögen laufende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen; sie sind zahlungsunfähig. Neben den oben Genannten gelten etwa 1,2 Millionen Haushalte als akut überschuldungsgefährdet. Ihr monatliches Budget reicht gerade dazu aus, ihren wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Danach verbleibt ihnen so wenig Geld, dass bereits kleine Störungen – wie etwa die Reparatur der Waschmaschine oder steigende Energiepreise – den finanziellen Kollaps auslösen können.

Überschuldung führt zur Verarmung und sozialen Ausgrenzung

Die Überschuldungssituation vieler Familien in Deutschland ist eine wesentliche Ursache für ihre Verarmung und soziale Ausgrenzung. Das Überschuldungsproblem betrifft nicht ausschließlich soziale Randlagen, sondern dehnt sich auf weite Bevölkerungsschichten aus. Verschuldungsprozesse, die in Überschuldung münden, kommen in allen sozialen Schichten vor. Überschuldung bedeutet für die Betroffenen eine völlige Destabilisierung ihrer Existenz. Sie sind Stress und psychischem Druck ausgesetzt und häufig gesundheitlich beeinträchtigt. Materielle und immaterielle Belastungen verstärken sich gegenseitig. Die kritischen Verhältnisse belasten Partnerschaften schwer und beschädigen die Entwicklung der Kinder. Zu Unrecht wird in der öffentlichen Diskussion Überschuldung regelmäßig auf materielle Probleme verkürzt.

Schuldnerberatung ist unverzichtbar für die Stabilisierung überschuldeter Menschen

Es wird heute von niemandem mehr bestritten, dass die Beratung überschuldeter Menschen eine dringend notwendige und sinnvolle Hilfe ist. Eine zunehmende Zahl überschuldeter Menschen hat ohne eine qualifizierte Schuldnerberatung kaum mehr eine Chance, ihre aus Überschuldung resultierenden Probleme zu lösen. Die soziale Schuldnerberatung der Wohlfahrts- und Verbraucherverbände hat die Funktion einer wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Existenzsicherung, dem Schuldnerschutz und der Schuldenregulierung auch die psychosoziale Beratung.

Zahl der Beratungsstellen muss sich verdoppeln

Zurzeit gibt es in Deutschland etwa 950 Beratungsstellen. Gemessen an der Zahl der überschuldeten Haushalte ist der Bedarf bei weitem nicht gedeckt. Das zeigt sich u.a. an den langen Wartezeiten, bis es zu einem ersten Gespräch kommt. Aufgrund der hohen Nachfrage können häufig Beratungsstellen nur eine Existenz sichernde Kurzberatung und keine darüber hinausgehende Entschuldungsberatung anbieten. Wegen der ungenügenden Beratungskapazität ist es derzeit nur 10 bis 15% der überschuldeten Menschen möglich, in einer Schuldnerberatungsstelle kostenlose Hilfe zu erhalten.

Geschäfte mit der Armut

Die langen Wartezeiten bei den Beratungsstellen der Wohlfahrts- und Verbraucherverbände machen sich unseriöse gewerbliche „Schuldenregulierer“ zunutze. Sie werben damit, dass es bei ihnen keine Wartezeiten gebe. Oftmals tappen Schuldner in diese Falle. Sie sind nicht in der Lage auf den ersten Blick zu erkennen, dass diese Firmen häufig nichts anderes tun, als gegen hohe Gebühren lediglich einfachste Bürodienste zu erledigen (Erfassen der Gläubiger und deren Forderung in einer EDV-Akte). Oder sie vermitteln an einen Anwalt, der zusätzlich Honorar verlangt.

Finanzielle Unterstützung muss verbessert werden

Die derzeitige Finanzierung der Beratungsstellen wird von den Ländern, den Kommunen und mit dem Einsatz erheblicher Eigenmittel der Wohlfahrts- und Verbraucherverbände gewährleistet. Die Finanzierung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt; „Schlusslicht“ ist hier Hessen, wo es seit 2005 überhaupt keine Landesmittel mehr gibt. In einigen Bundesländern ist es gelungen, die Sparkassen- und Giroverbände in die Finanzierung einzubinden. Obwohl alle anderen Banken und Branchen von der Arbeit der Schuldnerberatung ebenso profitieren, lehnen sie bisher eine finanzielle Beteiligung ab.

Einheitliche Überschuldungsstatistik wird begrüßt

Die Überschuldungsstatistik wurde gemeinsam vom Bundesfamilienministerium, den Bundesländern, der Wissenschaft, dem Statistischen Bundesamt und der Schuldnerberatung entwickelt. Im Jahr 2006 konnten die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen auf freiwilliger Basis erstmals Daten über ihre Klientel und ihre Arbeit online zum Statistischen Bundesamt melden. Vorher erfassten die Beratungsstellen ihre Daten in unterschiedlichem Umfang und nach unterschiedlichen Kriterien. Eine Vergleichbarkeit der auf diese Weise gewonnenen Klientenstatistik war bis 2006 nur sehr schwer möglich.

Aus Gründen des Datenschutzes werden nur solche Klientendaten mit einer durch das Statistische Bundesamt zertifizierten Software erfasst und weitergeleitet, die schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben.

Die Datenerhebung selbst führt in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zu keiner großen Mehrbelastung, da die meisten Angaben für die Überschuldungsstatistik ohnehin im Rahmen der elektronischen Aktenführung erfasst werden. Die Daten ermöglichen Aussagen vor allem über die Soziodemographie der Klienten. Die Erkenntnisse können sowohl für die Schuldnerberatung genutzt werden als auch für die sozialpolitische Arbeit. Auch können mit ihrer Hilfe Regelungsvorschläge zur Verhinderung von Überschuldungssituationen entwickelt werden. Einschränkend muss aber gesagt werden, dass die Überschuldungsstatistik weder ein vollständiges Bild der überschuldeten Privathaushalte in Deutschland noch über die Leistung der Schuldnerberatungsstellen liefert. Das Instrument ist daher mit wissenschaftlicher Begleitung weiter zu entwickeln und zu evaluieren.

Erfreulicherweise hat sich die Beteiligung der Beratungsstellen an der Überschuldungsstatistik seit dem letzten Jahr verbessert. Für 2008 werden rund ein Drittel aller Beratungsstellen ihre Klientendaten an das Statistische Bundesamt weiterleiten. Unser Ziel ist es, dass in naher Zukunft alle Beratungsstellen an der bundesweiten Erhebung teilnehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Landesstatistiken an die Überschuldungsstatistik angeglichen werden.
Denn das Führen mehrerer Statistiken bedeutet für die Beratungsstellen unnötige Doppelarbeit.

Gesicherte statistische Angaben auch in Zukunft dringend notwendig

Vor dem Hintergrund der nach wie vor großen Zahl überschuldeter Haushalte in Deutschland und der damit einhergehenden enormen sozialen und auch wirtschaftlichen Probleme ist es aus Sicht der Schuldnerberatung dringend notwendig, auch in Zukunft gesicherte statistische Angaben zu den Personen zu bekommen, die die Beratungsstellen aufsuchen. Daher befürwortet die AG SBV eine einheitliche – mit den Schuldnerberatungsstellen abgestimmte – Überschuldungsstatistik, die auch die Arbeit der Beratungsstellen angemessen abbildet.

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Statement zu den Ergebnissen des SCHUFA-Schuldenkompasses

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt grundsätzlich die Aktivität der SCHUFA durch ihre Aktivitäten mehr Verständnis für das Thema Ver- und Überschuldung zu schaffen und im Weiteren dazu beizutragen, durch die Erarbeitung neuer präventiver Ansätze den Ursachen der Überschuldung entgegen zu wirken.

Die Ergebnisse der Studie bestätigen und unterstützen die bisherigen Erfahrungen und die daraus resultierenden Forderungen der Praxis der Schuldnerberatung.

Auf diesem Hintergrund möchten wir zu einigen Kernaussagen der Studie Stellung beziehen:
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Stellungnahme zum Informationsbericht „Die Überschuldung privater Haushalte“ der Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch der Europäischen Union

Stellungnahme zum Informationsbericht „Die Überschuldung privater Haushalte“ (CES212/2000 vom 20.6.2000) der Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch der Europäischen Union auf dem Hintergrund eines Fachgesprächs der Europavertretung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW) mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und Vertretern der Europäischen Union am 31. Mai 2001 in Brüssel

Der Informationsbericht „Die Überschuldung privater Haushalte“ der Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Union bildet eine wertvolle Grundlage für eine weiterführende Diskussion über Fragen der Vermeidung und der Überwindung von Überschuldung und für die Einleitung von Maßnahmen auf der Ebene der Gemeinschaft. Die nachfolgende Stellungnahme unterstützt den Informationsbericht und versteht sich als ein Fachbeitrag von deutscher Seite zur weiteren Meinungsbildung und Entscheidungsfindung.

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