Schlagwort: P-Konto

Neue P- Konto-Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2026

Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2026.

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend, dies zu beachten.

Die neuen P-Konto-Bescheinigungen sind erst ab dem 01.07.2026 gültig und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden. Bei bereits bestehenden Bescheinigungen müssen die Banken die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.

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Neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2025

Zum 01.07.2025 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2025.

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

Die neuen P-Konto-Bescheinigungen sind erst ab dem 01.07.2025 gültig und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden. Bei bereits bestehenden Bescheinigungen müssen die Banken die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.

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Aktualisierte Kundeninformation zum P-Konto aufgrund der Kindergelderhöhung zum 01.01.2025

Zum Jahresanfang wurde die gemeinsame Kundeninformation der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Die Deutsche Kreditwirtschaft) zum P-Konto aufgrund der Kindergelderhöhung aktualisiert.

Sie finden die geänderte Kundeninformation in der Anlage.

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Neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2024

Zum 01.07.2024 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2024.

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

Die neuen P-Konto-Bescheinigungen sind erst ab dem 01.07.2024 gültig und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden. Bei bereits bestehenden Bescheinigungen müssen die Banken die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.

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Neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2023

Zum 01.07.2023 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2023.

Wichtiger Hinweis:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

 

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Neue P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022

Zum 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022:

AG SBV-P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_pdf

AG SBV-P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_word

AG SBV_P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_excel

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Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

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Neue P-Konto-Bescheinigung ab 1.7.2021

Am 21.05.2021 wurden die ab 01.07.2021 gültigen Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Freibeträge lauten: 1.252,64 € für Schuldner und 471,44 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und 262,65 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Anbei die angepassten P-Konto Bescheinigungen in verschiedenen Formaten.

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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge

Mit dem am 16. Dezember 2020 vorgelegten Regierungsentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Wirtschaft zu verbessern und faire Verbraucherverträge im Hinblick auf Vertragsschluss und Vertragsinhalte zu fördern. Dabei sollen neben anderen Regelungsbereichen solche Vertragsklauseln unwirksam sein, die per AGB vereinbart wurden, den wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch widersprechen. Hierzu soll auch die Übertragbarkeit der Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gesichert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) nimmt Stellung zu § 308 Nr. 9 a) BGB-E geregelten Verbot des Abtretungsausschlusses.

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