Monat: Juli 2019

Forum Schuldnerberatung 2019

Albtraum Miete – Umgang mit prekären Wohnverhältnissen in der Sozialen Schuldnerberatung

Mit dem Fokus auf prekäre Wohnverhältnisse, Umgang mit Mietschulden in der sozialen Schuldnerberatung sowie weiteren relevanten Aspekten der Verzahnung von Überschuldung und Wohnen wird sich das Forum Schuldnerberatung 2019 auch dem Aspekt des Wohnens als soziale Frage beschäftigen. Des Weiteren wird sich die Fachtagung mit aktuellen Forschungsergebnissen zum Nutzen und Nachhaltigkeit der sozialen Schuldnerberatung, dem 20-jährigen Jubiläum des Rechts auf Privatinsolvenz sowie mit Fragen der Verzahnung von sozialer Schuldnerberatung und dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschäftigen.
Das Forum Schuldnerberatung ist Teil einer Reihe jährlich stattfindender Fachveranstaltungen, die der Deutsche Verein in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) anbietet. Im Mittelpunkt der Fachveranstaltung stehen aktuelle Themen, Fragen und Herausforderungen, die sich aus der praktischen Arbeit der Schuldnerberatung ergeben sowie sich an der Aktionswoche der Schuldnerberatung 2019 orientieren.

Infos und Anmeldung

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Position zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren

Mit Veröffentlichung der EU-Richtlinie 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren vom 16.07.2019 läuft die Umsetzungsfrist in nationales Recht von zwei Jahren.

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) nimmt die Veröffentlichung der Richtlinie der EU zum Anlass, zentrale Anliegen der sozialen Schuldnerberatung im nun folgenden Prozess der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu benennen.

Die AG SBV spricht sich für eine rasche Umsetzung aus, um der Beratungspraxis und den Betroffenen Sicherheit über den weiteren Verlauf zu geben und kein Vakuum entstehen zu lassen.

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