Monat: April 2002

Stellungnahme zur Klientenfinanzierung

Vor dem Hintergrund des Schreibens der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. vom 21. Februar 2002 an die AG SBV beschließt der Ständige Ausschuss der AG SBV in seiner Sitzung am 18. April 2002 einstimmig:

„In den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der der AG SBV angeschlossenen Verbände wird keine Beratungsgebühr erhoben“

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