Meldungen

Was Schuldnerberater(innen) interessieren könnte

Gemeinsame Stellungnahme zur Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Das Bundesministerium der Justiz gibt im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften den an der Stellungnahme beteiligten Akteuren als Verbraucher- und Schuldnerverbänden die Gelegenheit zur Rückmeldung, ob sich die Neuregelungen in der Praxis vollständig etabliert haben.

Die Gelegenheit zur Rückmeldung wurde von folgenden Akteuren in einer gemeinsame Stellungnahme des Arbeitskreises InkassoWatch, der  Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, der Verbraucherzentrale Bayern, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verbraucherzentrale Hessen, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein genutzt. Sie finden Sie im Anhang dieses Beitrags.

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Forderungspapier zu Energiesperren der AG SBV aktualisiert

Die AG SBV hat ihre politischen Forderungen zur Bekämpfung und Vermeidung von Energiesperren aktualisiert.

Der Zugang zu Energie stellt ein grundlegendes Element der Daseinsvorsorge und gesellschaftlichen Teilhabe dar. Ohne Energie sitzen Menschen sprichwörtlich im Dunkeln, Elektrogeräte können nicht mehr genutzt werden, die Herdplatte, manchmal sogar die Heizung und die Dusche bleiben kalt. Sie sind von der allgegenwärtigen digitalen Teilhabe abgeschnitten. Aktuelle Zahlen der Bundesnetzagentur belegen,
dass 2021 über 239.426 Haushalten der Strom abgesperrt wurde.

Sie finden das gesamte Forderungspapier im Anhang dieses Beitrags.

Es gilt einen besonderen Dank an den AK Energiesperren auszusprechen!

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Umfrage zur Aktionswoche Schuldnerberatung: Inflation treibt Überschuldungsrisiko und Nachfrage nach Beratung in die Höhe

Umfrage: Zwei Drittel der Schuldnerberatungsstellen erleben höhere Nachfrage als Ende 2022

Aachen, 12. Juni 2023. Die Preise steigen in Deutschland weiter und mit ihnen das Risiko von Überschuldung sowie die Nachfrage nach Beratung. In einer Erhebung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) unter den gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen berichteten zwei Drittel von ihnen von einer deutlich höheren Nachfrage als vor sechs Monaten. Bei einem Fünftel von ihnen stieg die Nachfrage um über 30 Prozent.

„Unsere Zahlen zeigen: Immer mehr Menschen brauchen Rat, weil das Geld nicht reicht“, stellt Roman Schlag, Referent für Schuldnerberatung für die Caritas in Aachen und Sprecher der AG SBV, fest. „Die Einkommen halten nicht mit der Inflation Schritt. Für alle, die davor schon gerade so über die Runden kamen, ist das fatal.“ Auf diese Entwicklung wollen die Anbieter von sozialer (also kostenloser) Schuldnerberatung in der heute beginnenden Aktionswoche unter dem Motto „Was können wir uns noch leisten? Überschuldungsrisiko Inflation“ aufmerksam machen.

Immer mehr Erwerbstätige unter den Ratsuchenden

In nahezu der Hälfte der Beratungsstellen kamen laut Umfrageergebnisse mehr Ratsuchende wegen Energieschulden als Ende 2022, in einem Viertel der Beratungsstellen sind die Anfragen wegen Mietschulden gestiegen. Es bestätigte sich auch der Trend aus der Umfrage vom Winter: Unter den Ratsuchenden waren in 46% der Beratungsstellen mehr Erwerbstätige als noch vor sechs Monaten.

„Menschen in Lohn und Brot waren als Klientinnen und Klienten in Schuldnerberatungsstellen lange eine Minderheit, um nicht zu sagen eine Ausnahme,“ so Sabine Weisgram, Referentin für Beratung und Migration beim AWO Bundesverband, für diesen Verbandsvertreterin in der AG SBV. Und weiter: „Das hat sich seit der Pandemie, und mehr noch seitdem die Preise so stark steigen, völlig gewandelt. Wir merken: Ein Job schützt nicht vor Überschuldung.“

AG SBV fordert Anspruch auf Schuldnerberatung für alle

Was aber vor Überschuldung schützen kann, ist frühzeitige Beratung. Nur: In Deutschland haben nicht alle, die es brauchen, Zugang zu einem solchen Angebot. Mancherorts dürfen sich nur Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen an eine Schuldnerberatungsstelle wenden; an anderen Orten führt eine unzureichende Finanzierung dazu, dass die Beratungsstellen überlastet sind und Ratsuchenden lange Wartezeiten zumuten müssen – „wo doch warten bei Schulden immer die falsche Medizin ist,“ so Alexander Elbers, Fachreferent Schuldnerberatung beim Paritätische NRW und für diesen Vertreter in der AG SBV. „Wir wissen nämlich: Je früher Geldprobleme angegangen werden, desto größer ist die Chance, die Überschuldung abzuwenden.“

Die AG SBV bekräftigt anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung ihre Forderungen nach einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für alle und einer nachhaltigen Finanzierung von sozialer Schuldnerberatung.

Mehr Informationen

Die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände (AG SBV), vertritt etwa 1.400 gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Diese sind in Trägerschaft der Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände oder der Kommunen bzw. Mitglied in einem der Verbände (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Verbraucherzentralen).

Seit 2021 führt die AG SBV regelmäßige Umfragen unter den Schuldnerberatungsstellen durch, um Entwicklungen bei der Nachfrage, dem Profil der Ratsuchenden und den Beratungsanliegen zu erfassen. 456 Schuldnerberatungsstellen haben sich an der vierten Befragung beteiligt, die online zwischen dem 17. April und dem 17. Mai stattfand. Befragt wurden die Beratungsstellen nach den Entwicklungen seit der vorherigen Befragungswelle (November/Dezember 2022). An der Umfrage beteiligt haben sich 456 Beratungsstellen.

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Neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2023

Zum 01.07.2023 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2023.

Wichtiger Hinweis:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

 

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Aktionswoche Schuldnerberatung 2023

„Was können wir uns noch leisten? – Überschuldungsrisiko Inflation“ lautet das Thema der
Aktionswoche Schuldnerberatung 2023. Sie findet in diesem Jahr vom 12. – 16. Juni statt.

Die Inflation trifft jede*n! Wir alle spüren deutlich, dass die meisten Waren, Energie, Mieten etc. teurer
geworden sind. Haushalte mit knappem Einkommen trifft es besonders hart. Für sie kann sich der
Spruch „am Ende des Geldes ist noch so viel Monat übrig“ sehr bewahrheiten. Für Bezieher*innen von
Sozialleistungen wird diese Zeitspanne noch viel länger. Nicht wenige Haushalte müssen bereits ein
Drittel ihres Einkommens allein für den Wohnraum ausgeben und eine Entspannung der Situation ist
nicht in Sicht. Umso schwieriger ist es dann, die gestiegenen Energiekosten und die deutlich teureren
Lebenshaltungskosten zu stemmen.

Weitere Informationen zur Aktionswoche finden Sie unter aktionswoche-schuldnerberatung.de.

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Pandemie, Energiepreisexplosion und Ukraine-Krieg: Menschen wachsen zunehmend Schulden über den Kopf

65 Prozent der Schuldnerberatungsstellen verzeichnen im Vergleich zum Jahresanfang 2022 steigende Nachfrage nach Beratung und Unterstützung

Die stark gestiegenen Verbraucherpreise  machen sich nicht nur im schmaleren Geldbeutel der Menschen in Deutschland bemerkbar. Die hohe Inflation führt auch zu einem deutlichen Anstieg des Bedarfs nach Schuldnerberatung. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2022 berichten 65 Prozent der gemeinnützigen Beratungsstellen in einer Umfrage von mehr Anfragen. Die Beratungsstellen müssen verstärkt bei Energie- und Mietschulden, bei der Pfändung von Staatshilfen oder bei der Budgetberatung unterstützen.

Für die Umfrage hat die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) etwa 1.400 Beratungsstellen zur Nachfrage-Entwicklung sowie zum Profil und den Anliegen der Klientinnen und Klienten befragt. In der AG SBV sind die Anbieter der sozialen Schuldnerberatung organisiert. Wie schon in den beiden vorherigen Umfragen stieg die Nachfrage nach Beratung weiter deutlich an. In 16 Prozent der Beratungsstellen war die Nachfrage um mehr als 30 Prozent höher als noch zehn Monate zuvor.

Wartelisten werden länger

„Die wirtschaftliche Not vieler Menschen und damit der Bedarf nach Unterstützung und Beratung wachsen kontinuierlich. Die Pandemie hatte bereits diesen Effekt, nun sind es die steigenden Preise, die die Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten treiben“, erklärt Roman Schlag, Referent für Schuldnerberatung für die Caritas in Aachen und Sprecher der AG SBV. „Klar ist aber: Die explodierende Nachfrage bringt unsere Beratungsstellen ans Limit. Die Wartelisten für Termine werden immer länger und warten ist bei Geldproblemen nie eine gute Sache.“

In knapp der Hälfte (48 Prozent) der befragten Beratungsstellen kommen „Energieschulden“ als Beratungsgrund häufiger vor als in der Vorperiode, in 42 Prozent der Beratungsstellen ist „Budgetberatung“ mehr gefragt. „Hinter Budgetberatung verbirgt sich die Frage: Wie komme ich klar mit dem Geld, das ich zum Leben habe?“, erläutert Maike Cohrs, Schuldnerberaterin der Diakonie in Köln. „Es sind grundlegende Existenzfragen, die unsere Klientinnen und Klienten umtreiben – da geht es darum, ob die Wohnung im Winter überhaupt geheizt wird oder ob Essen auf den Tisch kommt.“

Mehr Erwerbstätige, mehr junge Menschen und mehr Rentnerinnen und Rentner

Die Beratungsstellen berichten auch von einer zunehmenden Nutzung von Tafeln und Sozialläden durch ihre Klientinnen und Klienten. Auch auffällig: In 45 Prozent der Beratungsstellen waren unter den Ratsuchenden mehr Erwerbstätige als in der vorigen Umfrage. „Geldnöte bis hin zu Schulden sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, sagt Maike Cohrs. „Wir stellen seit einigen Jahren fest, dass die Aufnahme von Schulden in bestimmten Gruppen gesellschaftlich immer stärker akzeptiert und wirtschaftlich gewollt ist – sei es bei der Finanzierung des Autos, der Wohnungseinrichtung oder des Smartphones“, so die Schuldnerberaterin weiter: „Das liegt nicht zuletzt an den niedrigen Zinsen in der Vergangenheit.“

Ratenkredite und Angebote des „Buy now – pay later“, die insbesondere seit der Pandemie durch Online-Händler intensiv beworben werden, führen dazu, dass junge Erwachsene bereits in frühen Jahren Zahlungsverpflichtungen eingehen, die sie später in die Schuldenfalle führen können – etwa, wenn Unvorhergesehenes passiert wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. .„Aus vorhersehbar kontrollierter Verschuldung wird schnell Überschuldung, insbesondere bei Menschen mit geringem Einkommen“, erläutert Roman Schlag.

Recht auf unentgeltliche Schuldnerberatung für alle

Die Akteure der Sozialen Schuldnerberatung fordern schon seit mehreren Jahren ein Recht auf unentgeltliche Schuldnerberatung für alle.

„Gerade in Krisensituationen ist es besonders wichtig, dass alle Menschen, die Rat brauchen, einen offenen Zugang zur Schuldnerberatung haben“, so Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. „Dieses Recht kann nur eingelöst werden, wenn es genug Beratungsstellen und Beratungskräfte gibt und alles auskömmlich finanziert ist“, so Ines Moers weiter. „Gute und kostenfreie Beratung ist ein entscheidendes Element, wenn es darum geht, Teufelskreise aus nicht beglichenen Forderungen, Scham und Überforderung zu brechen.“

Hintergrund und weitere Informationen

In die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände (AG SBV) haben sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz), der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung mit insgesamt 1.400 Beratungsstellen zusammengeschlossen. An der dritten Befragungswelle zwischen dem 11. November und dem 27. Dezember 2022 beteiligten sich 460 Beratungsstellen.  

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Wahl des Sprecherteams für die Amtsperiode 2023 – 2024

Am 24.01.2023 hat der Ständige Ausschuss der AGSBV das Sprecherteam für die Amtsperiode 2023 – 2024 gewählt. Die bisherigen Amtsinhaber, Sprecher Roman Schlag und stellvertretender Sprecher Michael Weinhold, wurden erneut einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Das Wahlergebnis der abgegebenen Stimmen belegt die große Zufriedenheit der Mitglieder mit der bisherigen Arbeit. Gerade in Krisenzeiten ist die Schuldnerberatung besonders gefragt. Die AGSBV sieht sich damit für die kommenden Aufgaben sehr gut aufgestellt.

Der Ständige Ausschuss würdigt die besonderen Leistungen, die der Sprecher und sein Stellvertreter in den letzten Jahren erbracht haben und wünscht Roman Schlag und Michael Weinhold für die neue Amtsperiode alles Gute.

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Bündnis fordert Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle

Wir freuen uns, dass ein Bündnis aus der Bürgerbewegung Finanzwende, dem Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle fordert.

Mit Unterstützung der AG SBV wurde unsere Positionierung zum Recht auf Schuldnerberatung aufgegriffen. Positiv ist dabei, dass nicht nur aus der Innensicht der Schuldnerberatung die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf Schuldnerberatung gefordert wird, sondern mit der Bürgerbewegung Finanzwende und dem iff unabhängige Organisationen ein Recht auf Schuldnerberatung für dringend notwendig erklären. Gerade in Krisensituationen ist die Schuldnerberatung ein geforderter Beratungsdienst. Dabei ist es besonders wichtig, dass alle ratsuchenden Menschen einen offenen Zugang zur Schuldnerberatung haben.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Roman Schlag, Sprecher der AG SBV (rschlag@caritas-ac.de) und Michael Weinhold, Stellvertretender Sprecher der AG SBV (weinhold@iska-nuernberg.de).

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Neue P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022

Zum 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022:

AG SBV-P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_pdf

AG SBV-P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_word

AG SBV_P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_excel

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