Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. Juni 2011 für eine Überschuldungsstatistik privater Personen.
Ausgangssituation
Bis 2006 erfassten die Beratungsstellen der Schuldner- und Verbraucherverbände ihre Daten in unterschiedlichem Umfang und nach unterschiedlichen Kriterien. Eine Vergleichbarkeit der auf diese Weise gewonnenen Klientenstatistik war nur sehr schwer möglich. Gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium, den Bundesländern, der Wissenschaft, dem Statistischen Bundesamt und der Schuldnerberatung, wurde seinerzeit eine Überschuldungsstatistik entwickelt. Auf deren Basis konnten ab 2006 die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen online und anonymisiert Daten ihrer Klientinnen und Klienten an das Statistische Bundesamt übermitteln. Diese Daten ermöglichten erstmalig Aussagen vor allem über die Soziodemografie der Klienten; auch konnten die Erkenntnisse für die sozialpolitische Arbeit der Schuldnerberatung genutzt werden.