Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat eine Positionierung zu einem Recht auf Schuldnerberatung vielfach diskutiert. Sie hat nun das Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“ überarbeitet und verabschiedet.
Sie fordert die Einführung eines § 68a SGB XII (neu). Dies öffnet den Zugang zu einer Beratung in einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle für alle Personenkreise, ungeachtet einer Leistungsberechtigung nach dem SGB XII oder SGB II. Das ermöglicht überschuldeten Personen einen unbürokratischen Zugang zu einer qualifizierten Schuldnerberatung.