Um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen, haben Bundestag und Bundesrat die laufenden Kindergeldzahlungen für das Jahr 2015 – unabhängig von der Kinderanzahl – um jeweils 4 EUR pro Kind und Monat erhöht. Das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wurde am 22. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2015, S. 1202). Diese Kindergelderhöhung tritt jedoch rückwirkend für das Gesamtjahr 2015 in Kraft, da auch die steuerrechtlichen Kinderfreibeträge für den gesamten Steuer-Veranlagungszeitraum 2015 erhöht worden sind.
Neuigkeiten zu Kindergeld und P-Konto
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