Schlagwort: Basiskonto

Aktualisierte Informationen zum Basiskonto für die Beratungspraxis

Das beigefügte Dokument enthält Informationen zum Basiskonto für die Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung. Die vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AGSBV erarbeiteten Informationen wurden aktualisiert und an den Gesetzesstand 2021 angepasst.

Weiter lesen

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, MeldungenTags: ,

Information für die Beratungspraxis zum Basiskonto

Diese vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung erarbeitete Fachinformation zum Basiskonto richtet sich an alle Fachstellen, wie Allgemeine Sozialberatung, Wohnungslosenhilfe, Migrationsberatung etc., die mit Ratsuchenden/ Klienten zu tun haben, die über kein eigenes Konto verfügen bzw. Probleme haben, ein Konto zu bekommen.
Weiter lesen

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, MeldungenTags: ,

Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum Basiskonto 2015

Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 28. Oktober 2015

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags: ,

Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Basiskonto 2015

Der vorgelegte Entwurf eines Zahlungskontengesetzes (ZKG) wird seitens der AG SBV grundsätzlich und überwiegend sehr positiv bewertet. Die darin normierten verbraucherschützenden Regelungen über den Zugang und die Führung eines sogenannten Basiskontos werden bei konsequenter Umsetzung ganz erheblich zu einer Verbesserung der Verbraucherposition beitragen können.

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags: ,

Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren

Einleitung

Mit dem vorliegenden Richtlinienvorschlag wird erstmals eine umfassende gesetzliche Regelung zur Überwindung des – in unterschiedlicher Ausprägung – europaweit bestehenden Problems der ungewollten Kontolosigkeit vieler Verbraucher geschaffen.

Die vergangenen Jahre haben dabei zweierlei Tatsachen offenbart:

Erstens: Ein Girokonto mit Basisfunktionen ist eine Grundvoraussetzung zur individuellen Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben und als solches, unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge.

Zweitens: Die seit 1995 bestehende Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft (früher: Zentraler Kreditausschuss, ZKA) an ihre Mitgliedsunternehmen, allen Verbrauchern grundsätzlich ein Girokonto mit Basisfunktionen einzurichten, ist in der Praxis gescheitert. Auch der letzte Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung zum Girokonto für Jedermann aus dem Jahr 2011 (Bundestags-Drucksache 17/8312, S. 31, 32. Von der Kreditwirtschaft wurde dennoch keine der in 2006 und 2008 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt.) kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der Kontolosen in Deutschland in einem hohen sechsstelligen Bereich bewegen dürfte. Darüber hinaus müssen Verbraucher, die Inhaber eines JedermannKonto sind, mit überteuerten Kontomodellen, eingeschränkten Kontofunktionen und der Gefahr jederzeitiger Kündigung rechnen.

Weiter lesen

Verfasst in: Meldungen, PositionenTags:

Stellungnahme für das Bundesministerium der Finanzen zur aktuellen Situation der Girokonten für jedermann

1. Einleitung

Vor mehr als 13 Jahren hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) – nicht zuletzt vor dem Hintergrund entsprechender Gesetzgebungsinitiativen – seine Mitgliedsverbände dazu aufgerufen, „Girokonten für jedermann“, d.h. Konten, die auf Guthabenbasis ohne Überziehungskredit geführt werden, auf Anfrage zu eröffnen. Die Kreditinstitute erklärten in der Empfehlung ihre Bereitschaft, für jede Bürgerin und jeden Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto zu führen, und zwar unabhängig von Art und Höhe ihrer Einkünfte. Hintergrund war das Bekanntwerden einer Vielzahl von Fällen, in denen es zu Problemen bei der Eröffnung bzw. Kündigung von Girokonten gekommen war.

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags:

Stellungnahme für das Bundesministerium der Finanzen zur aktuellen Situation der Girokonten für jedermann

1. Einleitung

Vor mehr als 13 Jahren hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) – nicht zuletzt vor dem Hintergrund entsprechender Gesetzgebungsinitiativen – seine Mitgliedsverbände dazu aufgerufen, „Girokonten für jedermann“, d.h. Konten, die auf Guthabenbasis ohne Überziehungskredit geführt werden, auf Anfrage zu eröffnen. Die Kreditinstitute erklärten in der Empfehlung ihre Bereitschaft, für jede Bürgerin und jeden Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto zu führen, und zwar unabhängig von Art und Höhe ihrer Einkünfte. Hintergrund war das Bekanntwerden einer Vielzahl von Fällen, in denen es zu Problemen bei der Eröffnung bzw. Kündigung von Girokonten gekommen war.

Seitdem ist die Situation für die (potenziellen) Kontoinhaber jedoch in weiten Teilen unbe- friedigend geblieben. Noch immer wird die Führung von Guthabenkonten systematisch erschwert oder verweigert, und dies nicht etwa nur in Einzelfällen.

Eine große Zahl von betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern leidet unverändert an den vielfältigen Folgen des Ausschlusses vom bargeldlosen Zahlungsverkehr, die seit dem Jahre 2000 in nunmehr bereits vier Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) in den wichtigsten Auswirkungen beschrieben wurden:

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags:

Stellungnahme zur weiteren Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann

Recht auf ein Girokonto und Erhalt von Girokonten

1. Einleitung

Schuldner, die über kein Girokonto verfügen, sind in vielfacher finanzieller und sozialer Hin- sicht benachteiligt:

  • Arbeitgeber verlangen vom Arbeitnehmer den Nachweis einer Kontoverbindung, da Lohn oder Gehalt nur bargeldlos gezahlt werden.
  • Vermieter verlangen vom Mieter die Erteilung einer Einzugsermächtigung für dessen Konto, um die pünktliche Zahlung der Miete zu gewährleisten
  • Ähnliche Vorgehensweisen sind auch für andere Dienstleister typisch (Telekommunikationsanbieter, Versicherer). Der Bundesgerichtshof erachtet entsprechende Vertragsklauseln mit dem Hinweis darauf, dass ein Girokonto heute selbstverständlich geworden ist, als zulässig.
  • Bareinzahlungen und Baranweisungen sind mit überdurchschnittlich hohen Gebühren (-abschlägen) für den kontolosen Schuldner verknüpft, da allein für monatlich wiederkehrende Zahlungsvorgänge wie Mietzahlung, Zahlung der Energie- und Heizkosten, die Zahlung von Versicherungsbeiträgen, Mehrkosten von 40,– bis 80,– Euro pro Monat entstehen.
  • Den Empfänger/innen von Arbeitslosengeld (ALG I und II) ohne eigene Kontoverbindung zieht der Leistungsträger die Gebühr für Überweisungen dann gleich im Vorwege von der gesetzlich normierten Leistung ab, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ohne eigenes Verschulden kontenlos sind. Bei Bezug von ALG II erhalten die Betroffenen wegen der Kontolosigkeit daher weniger als das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum.
  • In einigen Bundesländern, unter anderem Hessen, ist die Anmeldung eines Kfz nur gegen die Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Das heißt: ohne Konto kein Auto.

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags:

Recht auf ein Girokonto: Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung fordert gesetzliche Regelung

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) fordert eine gesetzliche Regelung, die einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto garantiert. ,,Aus gesellschaftspolitischen und lebenspraktischen Gründen ist es dringend notwendig, jedem Bürger Zugang zu einem Girokonto zu ermöglichen“ so Marius Stark, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft. Spätestens dann, wenn staatliche Stellen den Zahlungsverkehr in bar aus Kostengründen einstellen, ist der Zugang zum Girokonto für Jedermann gesetzlich ver­bindlich zu regeln.

Die Erfahrungen in den Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen in den zurückliegenden Jahren zeigen, dass sehr viele Banken die bereits 1995 ausgesprochenen Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) nur unzureichend umsetzen. Auch die Bundesregierrung stellt in ihrem „Aktuellen Bericht zum Girokonto für Jedermann“ fest, dass auf Grundla­ge des ihr vorgelegten Zahlenmaterials „eine sichtbare Verbesserung der Situation nicht be­stätigt werden könne“. Für die AG SBV ist nach über acht Jahren der Versuch gescheitert auf freiwilliger Basis den Zugang zum Girokonto für Jedermann sicherzustellen. ,,Eine ge­setzliche Regelung ist deshalb dringend erforderlich, wie sie zum Beispiel in unseren Nach­barländern Frankreich und Belgien bereits besteht“ so Stark, der auch die Fach- und Koordi­nierungsstelle der Caritas für die Sozialberatung für Schuldner leitet.

Die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage der AG SBV aus dem Jahr 2003, in der über
2.000 Fälle dokumentiert werden und die jetzt veröffentlicht wird, zeigen deutlich, dass die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ohne Diskriminierung nach wie vor in vielen Fällen nicht möglich ist. ,,Etwa 90 Prozent der Kontoverweigerungen sind unberechtigt“, so Stark. Nicht immer sei den Verbrauchern bewusst, dass sie sich gegen eine unberechtigte Ablehnung wehren und eine Schlichtungsstelle einschalten können. Daher sei von einer ho­hen Dunkelziffer auszugehen. Allein bei der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit über 100.000 Leistungsempfänger ohne Girokonto gemeldet.

Die AG SBV fordert ein Gesetz, in dem die kontoführende Kreditwirtschaft im Rahmen ihres Dienstleistungsangebotes verpflichtet wird, ein Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten.
Dessen Gebühren dürften die Gebühren anderer Girokonten nicht übersteigen. Auch müsste in Bezug auf den Abschluss des Girovertrages ein Kontrahierungszwang bestehen. Dies würde bedeuten, die Kreditwirtschaft dürfte den Antrag nur dann ablehnen, wenn besondere Gründe in der Beziehung des Verbrauchers gegenüber diesem Kreditinstitut bestünden, so dass die Annahme für dieses Kreditinstitut rechtlich unzumutbar wäre.

Verfasst in: Meldungen, PositionenTags: