Das Bundesministerium der Justiz gibt im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften den an der Stellungnahme beteiligten Akteuren als Verbraucher- und Schuldnerverbänden die Gelegenheit zur Rückmeldung, ob sich die Neuregelungen in der Praxis vollständig etabliert haben.
Die Gelegenheit zur Rückmeldung wurde von folgenden Akteuren in einer gemeinsame Stellungnahme des Arbeitskreises InkassoWatch, der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, der Verbraucherzentrale Bayern, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verbraucherzentrale Hessen, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein genutzt. Sie finden Sie im Anhang dieses Beitrags.