Schlagwort: Verbraucherschutz

Gemeinsamer Appell an die Bundesregierung: Bargeld soll zukunftsfest gemacht werden!

In einem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung fordern Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts-, und Wirtschaftsverbände, dass Bargeld zukunftsfest gemacht werden soll.

Denn für Verbraucher:innen in Deutschland wird es immer schwieriger, mit Bargeld zu bezahlen und überhaupt Zugang zu Bargeld zu erhalten. An Selbstbedienungskassen ist oft nur Kartenzahlung möglich, manche Geschäfte lehnen Bargeld sogar vollständig ab. Wichtige Angebote wie Bahnfahrkarten und Schwimmbadtickets können zum Teil nicht mehr oder nur unter erhöhtem Aufwand bar erworben werden. Gleichzeitig werden das Abheben und Einzahlen von Bargeld immer aufwendiger.

Dabei legen Verbraucher:innen großen Wert darauf, bar zahlen zu können. Für viele Erwachsene und insbesondere auch Kinder ist Bargeld sogar die einzige mögliche Zahlungsform – etwa bei fehlendem Zugang zu digitalen Zahlungsmethoden aufgrund eines SCHUFA-Eintrags oder weil sie kein Konto haben. Eigentlich hat jede:r Erwachsene das Recht auf ein Basiskonto, aber in der Praxis verweigern Banken dieses häufig. Besonders Menschen in schwierigen Lebenslagen, wie wohnungslose Menschen, stehen dadurch oft ohne digitale Zahlungsmöglichkeit dar.

Warum Bargeld unverzichtbar ist und welche Verbände mitgezeichnet haben, lesen Sie hier auf der Website des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) im ganzen Appell.

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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge Stellung genommen. Sie nimmt ausgewählt nur Stellung zur Umsetzung der in den Art. 18, 25, 35 und 36 Abs. 2 und 3 der Verbraucherkreditrichtlinie normierten Verweisungsregelungen der Kreditinstitute an eine unabhängige, d. h. gemeinnützige Schuldnerberatung.

An dieser Stelle möchte die AG SBV ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Entwurf zum Schuldnerberatungsdienstegesetz die Ausgestaltung der Schuldnerberatungsdienste unzureichend definiert. Es wird auf die Stellungnahmen zu diesem Gesetzesentwurf (Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Zugang von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG) – AG SBV) verwiesen. Die AG SBV verweist ergänzend zu dieser Stellungnahme auch auf die Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der sie sich inhaltlich anschließt.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage dieses Beitrages.

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Gemeinsame Stellungnahme zur Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Das Bundesministerium der Justiz gibt im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften den an der Stellungnahme beteiligten Akteuren als Verbraucher- und Schuldnerverbänden die Gelegenheit zur Rückmeldung, ob sich die Neuregelungen in der Praxis vollständig etabliert haben.

Die Gelegenheit zur Rückmeldung wurde von folgenden Akteuren in einer gemeinsame Stellungnahme des Arbeitskreises InkassoWatch, der  Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, der Verbraucherzentrale Bayern, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verbraucherzentrale Hessen, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein genutzt. Sie finden Sie im Anhang dieses Beitrags.

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