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Konzept „Soziale Schuldnerberatung“

Fast 7 Millionen Menschen sind in Deutschland von Überschuldung direkt oder indirekt betroffen. Die Ursachen sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung / Scheidung und Sucht, um nur einige zu nennen. Auch sozioökonomische Faktoren, bspw. das Kreditmarketing, spielen eine bedeutende Rolle. Nicht zuletzt ist auch das individuelle Wissen über Finanzprodukte ein Faktor, der zu Überschuldung führen kann. Überschuldung ist ein soziales Problem.

Um soziale Probleme wirksam zu lösen, braucht es unterschiedliche Ansätze, Wege und Lösungsmöglichkeiten. Daher ist Schuldnerberatung weit mehr als nur die Gläubiger aufzulisten und Forderungen einzusammeln. Schuldnerberatung ist Soziale Arbeit mit allen ihren vielfältigen Aufgaben und Funktionen.

Auf der Bundesebene gab es bisher keine überverbandlich anerkannte Beschreibung des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung. Mit dem vorliegenden Konzept „Soziale Schuldnerberatung“ ist es erstmals gelungen, einheitlich zu beschreiben, was Soziale Schuldnerberatung kennzeichnet.

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Beratung von (ehemals) Selbständigen in der Schuldner- und Insolvenzberatung

1. Problemstellung

Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999 waren aktiv Selbständige (Kleingewerbe- treibende) und ehemals Selbständige1 dem Verbraucherinsolvenzverfahren zugeordnet. Mit der Insolvenzrechtsreform zum 1.12.2001 ist der Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfah- ren verändert worden. Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren haben seitdem nur noch natürliche Personen, die nie selbständig waren, oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbständig sind und weniger als 19 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben. Noch aktive Kleingewerbetreibende sowie ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern und/oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben hin- gegen das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen.

Diese Neuregelung löste in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen2 Unsicherheit darüber aus, ob und inwieweit die dem Regelinsolvenzverfahren unterliegenden Schuldner beraten werden dürfen oder sollen bzw. ob diesen Schuldnern ein Anspruch auf Beratung zusteht.

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