Monat: Juli 2015

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2015

Zum 01.07.2015 steigen die Freibeträge für Schuldner um gut 2,7 Prozent – bei der Einkommenspfändung auf rund 1.080 Euro in der untersten Stufe. Der Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto liegt dann bei 1.073,88 Euro statt zuvor 1.045,04 Euro. Erfüllt der Schuldner Unterhaltspflichten, stehen ihm weitere Freibeträge zu. Für die erste unterhaltsberechtigte Person sind dies nun 404,16 Euro, für die zweite bis fünfte Person 225,17 Euro.

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