Schlagwort: Europa

Verkürzung der Laufzeit der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre ab 1. Oktober 2020!

Der Deutsche Bundestag setzt mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens eine EU-Richtlinie um. Damit verkürzt sich die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung für Verbraucher, Selbständige und Einzelunternehmer auf drei Jahre. Dies gilt rückwirkend für Insolvenzverfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt worden sind.

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Gleichbehandlung der Schuldner, da nun unbefristet sowohl für Verbraucher als auch für (ehemals) tätige Unternehmer, Selbständige die gleiche Entschuldungsfrist von drei Jahren gilt. Die AG SBV hatte stets gefordert, dass es keine Unterscheidung zwischen den Schuldnern hinsichtlich einer Entschuldungsfrist geben darf.

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Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Am 01.07.2020 legte die Bundesregierung einen Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vor. Mit diesem Entwurf sollen die Vorgaben der europäischen Restrukturierungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Dem Regierungsentwurf ging am 13.02.2020 ein Referentenentwurf voraus, zu welchem die AG SBV bereits Stellung bezogen hat. Leider weicht der Regierungsentwurf an maßgeblichen Stellen deutlich vom Referentenentwurf ab.

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt ausdrücklich, dass entsprechend der Empfehlung im Erwägungsgrund 21 der EU-Richtlinie die Entschuldungsfrist von drei Jahren für alle natürlichen Personen gelten soll. Dagegen lehnt die AG SBV ab, dass diese Regelung zunächst nur befristet bis 2025 eingeführt werden soll. Es sind aus Sicht der sozialen Schuldnerberatung keine Gründe ersichtlich, die eine Befristung der Regelung zur Verkürzung in irgendeiner Weise rechtfertigen würden.

Die zeitnahe Umsetzung der EU-Reform wird gleichfalls begrüßt. Die unmittelbare Umsetzung ist nicht nur aufgrund der potenziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf natürliche Personen sachgerecht und geboten, sondern bietet auch den seit Jahren überschuldeten natürlichen Personen wieder eine Perspektive.

Namhafte Richter*innen, Rechtswissenschaftler*innen, Insolvenzverwalter*innen und Schuldnerberater*innen, die das Insolvenzrecht maßgeblich begleitet und geprägt haben, haben ihre Kritik am Regierungsentwurf sehr plastisch und prägnant in einem Aufruf formuliert. Dieser Kritik schließt sich die AG SBV an und fordert, die Bedenken der Fachpraktiker*innen im weiteren parlamentarischen Verfahren zu berücksichtigen.

Insbesondere wendet sich die AG SBV gegen alle geplanten Vorschriften im RegE, die nicht den wirtschaftlichen Neuanfang der überschuldeten Menschen im Fokus haben.
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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Das Hauptziel der geplanten Gesetzesänderung ist die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Damit sollen die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/1023 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt ausdrücklich, sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die Verfahrensverkürzung zu konzentrieren. Gleichwohl regen wir an, weiteren Regelungsbedarf im Blick zu behalten.

Die AG SBV begrüßt folgende Änderungen:

  • Entschuldung für alle Schuldner*innen in einem Zeitraum von drei Jahren
  • Löschungsverpflichtung für Auskunfteien binnen eines Jahres nach Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Drittmittel, die zur Masse fließen, sollen sich nicht mehr erhöhend auf die Verwal-tervergütung auswirken
  • Mit Erteilung der Restschuldbefreiung verlieren allein aufgrund der Insolvenz er-lassene Tätigkeitsverbote ihre Wirkung

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Position zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren

Mit Veröffentlichung der EU-Richtlinie 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren vom 16.07.2019 läuft die Umsetzungsfrist in nationales Recht von zwei Jahren.

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) nimmt die Veröffentlichung der Richtlinie der EU zum Anlass, zentrale Anliegen der sozialen Schuldnerberatung im nun folgenden Prozess der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu benennen.

Die AG SBV spricht sich für eine rasche Umsetzung aus, um der Beratungspraxis und den Betroffenen Sicherheit über den weiteren Verlauf zu geben und kein Vakuum entstehen zu lassen.

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Stellungnahme zum Informationsbericht „Die Überschuldung privater Haushalte“ der Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch der Europäischen Union

Stellungnahme zum Informationsbericht „Die Überschuldung privater Haushalte“ (CES212/2000 vom 20.6.2000) der Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch der Europäischen Union auf dem Hintergrund eines Fachgesprächs der Europavertretung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW) mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und Vertretern der Europäischen Union am 31. Mai 2001 in Brüssel

Der Informationsbericht „Die Überschuldung privater Haushalte“ der Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Union bildet eine wertvolle Grundlage für eine weiterführende Diskussion über Fragen der Vermeidung und der Überwindung von Überschuldung und für die Einleitung von Maßnahmen auf der Ebene der Gemeinschaft. Die nachfolgende Stellungnahme unterstützt den Informationsbericht und versteht sich als ein Fachbeitrag von deutscher Seite zur weiteren Meinungsbildung und Entscheidungsfindung.

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