Monat: Januar 2019

Klausurtagung 2019

Bei der Klausurtagung des Ständigen Ausschusses am 24.01. und 25.01.2019 in Siegburg wurden die weiteren Planungsschritte zur  Aktionswoche besprochen. Es werden ein Forderungspapier, eine Musterpressemitteilung und Aktionsbeispiele auf der Seite www.aktionswoche-schuldnerberatung.de präsentiert werden. Darüber hinaus wird es auch Statements geben. Ein Plakatentwurf wurde weiterentwickelt, so dass in Kürze auch ein Plakat fertiggestellt werden kann und die Webseite auf die Aktionswoche 2019 umgestellt werden kann.

Nach einem kurzen Impulsvortrag zum Thema Digitalisierung wurde über die Herausforderungen für die Schuldnerberatung gesprochen. Hierbei werden zukünftig stärker verbraucherrechtliche Fragen aber auch das Thema Aufklärung und Prävention in den Mittelpunkt treten. Aus Sicht der Beratungspraxis ergeben sich Fragestellungen zu neuen technischen Entwicklungen, veränderte Beratungsformen – Onlineberatung, Chat- und Videoberatung. Auch Finanzierungsstränge können müssen neu entwickelt werden. Wird es ausschließlich eine regionale Förderung geben oder müssen neue Finanzierungssysteme entwickelt werden?

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Wahl des Sprechers und seines Stellvertreters für die Amtsperiode 2019-2021

Auf der Klausurtagung der AG SBV am 24.1 und 25.1.2019 in Siegburg stand turnusgemäß die Wahl des Sprechers der AG SBV sowie seines Stellvertreters an.

Im Rahmen der Sprecherwahl galt der Dank der Teilnehmenden Verbandsvertreter_innen des ständigen Ausschusses dem bisherigen Sprecher Roman Schlag sowie seinem Stellvertreter Michael Weinhold für ihr Engagement und ihre gute und verlässliche Arbeit. Auch ließen es sich Herr Schlag und Herr Weinhold nicht nehmen und dankten den Vertretern im ständigen Ausschuss für das entgegengebrachte Vertrauen. Sowohl Roman Schlag wie auch Michael Weinhold stellten sich der Wiederwahl. Beide wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt.

Der ständiger Ausschuss würdigt die besonderen Leistungen, die der Sprecher und sein Stellvertreter in den letzten Jahren erbracht haben und wünscht Roman Schlag und Michael Weinhold für die neue Amtsperiode alles Gute.

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Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG)

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt, dass mit der Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfes am 02.11.2018 zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetz – PkoFoG) die lang erwartete Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontorechts eingeleitet worden ist.

Die gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung hat sich aktiv an der Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes beteiligt, die Empfehlungen aus dem Schlussbericht vom 01.02.2016 kommentiert und eigene Vorschläge unterbreitet. Die Praxis und der Bericht zeigen, dass – trotz der unbestreitbar positiven Wirkung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) – es immer noch erhebliche Unsicherheiten in der Anwendung gibt und Regelungslücken bestehen. Daher ist eine Fortentwicklung des Kontopfändungsrechts längst überfällig.

Positiv zu bewerten ist, dass der Diskussionsentwurf einige der Empfehlungen aus dem Schlussbericht der Evaluation sowie auch Vorschläge der Schuldner- und Verbraucher-verbände aufnimmt. Gleichwohl ist der Diskussionsentwurf aus der Sicht der Verbände der AG SBV noch stark verbesserungsbedürftig, da z.B. die vorgeschlagenen Regelungen in den Bereichen Zugang und Wechsel eines P-Kontos oder die Behandlung von debitorischen Konten bei Pfändung den Schutz des Existenzminimums des Schuldners erheblich erschweren, wenn nicht sogar verhindern.

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