Monat: September 2002

Gemeinsame Position zur Finanzierung der Schuldnerberatung

Zusammenfassend stellt die AG SBV fest:

  • Die Beratung überschuldeter Menschen ist eine notwendige und sinnvolle Hilfe. Not wendig, weil eine immer größere Zahl von Menschen überschuldet ist und diese Menschen ohne eine qualifi- zierte Schuldnerberatung häufig keine Chance mehr haben, ihre aus der Überschuldung resultie- renden Probleme zu lösen. Sinnvoll, weil die sozialen Kosten als Folge einer nicht bewältigten Überschuldung ungleich höher sind als die Kosten einer Beratung.
  • Das Angebot an Schuldnerberatungsstellen ist völlig unzureichend. Nur eine Minderheit der über- schuldeten Haushalte (10-15%) kann derzeit in einer Beratungsstelle beraten werden. Das feh- lende Beratungsangebot führt zu weitreichenden finanziellen und sozialen Problemen bei den Betroffenen und in der Folge zu staatlichen Mehrausgaben.
  • Damit die Integration von erwerbsfähigen überschuldeten Sozialhilfeempfängern in den Arbeits- markt weiter verbessert werden kann, ist eine enge Verzahnung der Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit durch die Arbeits- und Sozialämter (im Sinne von „Job-Center“/Hartz-Bericht) in Kooperati- on mit der Schuldnerberatung not wendig.
  • Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und sächliche Aus- stattung der Schuldnerberatungsstelle unter Berücksichtigung tariflicher Löhne, Kosten der Ver- waltung, Fortbildung und Sachkosten umfassen. Nur dadurch kann die Qualität und der Erfolg der Schuldnerberatung sichergestellt werden.
  • Grundlage jeglicher Finanzierung sollte ein allgemein anerkannter Bedarfschlüssel sein, um ein bedarfsdeckendes Netz an Schuldnerberatungsstellen in Deutschland zu gewährleisten. Jede/r überschuldete Bürger/in muss die Möglichkeit haben, kurzfristig einen Beratungstermin zu be- kommen. Aus Sicht der AG SBV sollten deshalb mindestens zwei vollzeitbeschäftigte Schuldner- berater/innen für 50.000 Einwohner zur Verfügung stehen. Auf Grundlage dieser Bedarfsrech- nung fehlen derzeit bundesweit nach Schätzungen der AG SBV etwa 1.600 Beratungsfachkräfte.
  • Damit die Finanzierung in allen Ländern/Kommunen von einer vergleichbaren Grundlage aus- geht, sollte eine künftige Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen auf Grundlage eines aner- kannten Bedarfsschlüssel aus einer Hand erfolgen. Die Entscheidung über die unterschiedlichen Anteile der Finanzierung darf nicht dem Verhandlungsgeschick (der Träger) bzw. der Verhand- lungsbereitschaft (der unterschiedlichen Finanziers) überlassen bleiben.
  • Schuldnerberatung mit ihren verschiedenen Elementen wird von der AG SBV dabei als eine um- fassende und komplexe Tätigkeit angesehen, die aus fachlicher Sicht keine Trennung zwischen der sozialen Schuldnerberatung und der Verbraucherinsolvenzberatung zulässt. Die Finanzierung darf die verschiedenen Komponenten der Schuldnerberatung nicht trennen.
Verfasst in: PositionenTags: