I. Einführung
Der am 14.2.2008 vom Deutschen Bundestag beratene Regierungsentwurf will für mittellose Schuldner ein schlankes, kostengünstiges und allseits akzeptiertes Entschuldungsverfahren einführen.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, bedarf es aus der Sicht der AG SBV aber noch:
- der Sicherung einer qualifizierten und persönlichen Beratung mittelloser Schuldner;
- des Verzichts auf den obligatorischen Einsatz des vorläufigen Treuhänders;
- der Aufrechterhaltung der Stundung für masselose Fälle, mindestens für Schuldner, deren Einkommen den sozialhilferechtlichen Bedarf nicht übersteigt;
- des Zugangs ehemals Selbstständiger zum Verbraucherinsolvenzverfahren.
Die nachfolgende Stellungnahme begründet diesen Nachbesserungsbedarf und unterbreitet Lösungsvorschläge.