Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände unterhält mehrere Arbeitskreise und Arbeitsgruppen. Die Arbeitskreise und Arbeistgruppen sind im Auftrag des Ständigen Ausschusses tätig. Sie bereiten u.a. Positionen und Stellungnahmen vor. Die Arbeitskreise treffen sich themenspezifisch nach Bedarf, meist zwei- bis dreimal pro Jahr.
Gegenwärtig bestehen sechs Arbeitskreise und Arbeitsgruppen:
AK Lobbyarbeit
Der Arbeitskreis Lobbyarbeit hat die aufgabe, den Arbeitsbereich Schuldner- und Insolvenzberatung in den Fokus der politischen Wahrnehmung zu rücken und als kompetenter Ansprechpartner für Politik-, Wissenschaft, Justiz und Verbände zu fungieren. Näher Informationen erhalten Sie hier.
AK Finanzierung
Die Finanzierung der Schuldnerberatung und der Zugang zur Beratung sind nicht abschließend gesetzlich geregelt. Der AK Finanzierung setzt sich für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf Schuldnerberatung ein und arbeitet an Konzepten einer auskömmlichen und nachhaltigen Finanzierung der Beratungsstellen. Hier finden Sie nähere Informationen.
AK Insolvenzordnung (InsO)
Der Arbeitskreis Insolvenzordnung (InsO) befasst sich mit den rechtlichen Änderungen und Regelungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Nähere Informationen finden Sie hier
AK Girokonto und Zwangsvollstreckung
Das Girokonto, das Basiskonto und die Zwangsvollstreckung, insbesondere das Rechts des Pfändungsschutzkontos, sind Gegenstand der Arbeit dieses Arbeitskreises. Näheres dazu hier.
AG Konzeption Soziale Schuldnerberatung
Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit dem Inhalt des Beratungsprozesses und den Leistungen, die zu einer qualifizierten Beratung gehören. Hier finden Sie weitere Informationen
AG Energiesperren
Die Vermeidung von Energiesperren für überschuldete Personen im Rahmen der Existenzsicherung ist Gegenstand der Arbeit der Arbeitsgruppe Energiesperren. Hier finden Sie weitere Details.