Positionen

Die AG SBV gibt regelmäßig Positionen und Stellungnahmen zu für die Schuldnerberatung relevanten Themen heraus. Hier finden Sie hier eine Übersicht.

Online-Umfrage 2022 – Abfrage zur Nutzung digitaler Angebote

Schuldnerberatung beruht auf einem sozialarbeiterischen Grundverständnis und stellt den persönlichen Kontakt und die Kooperation zwischen Ratsuchenden und Beratenden in den Mittelpunkt der Beratung. Doch schon längst ist der Beratungsalltag nicht mehr ausschließlich analog. Informationen werden im Internet bereitgestellt und die Kommunikation erfolgt per E-Mail, über Onlineportale oder auch per Videochat.

Der technologische Wandel birgt grundsätzlich große Potenziale für eine Weiterentwicklung der Schuldnerberatung – diese können aber auch mit Risiken verbunden sein.

Um die soziale Schuldnerberatung im Zuge der Digitalisierung weiterzudenken, hat der AK Digitalisierung im Jahr 2022 eine bundesweite Abfrage zur Nutzung digitaler Angebote bei den Schuldnerberatungsstellen gestartet.

Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie in der Anlage.

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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zuständigkeitskonzentration

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme in dem Gesetzgebungsverfahren zur Zuständigkeitskonzentration der Aufgaben der Gerichtsvollzieher in Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahren.

Zusammenfassung der Bewertung: Die Verlagerung der Aufgaben der Vollstreckungsgerichte auf die örtlichen Gerichtsvollzieher wird in Gänze abgelehnt – insbesondere dort, wo es sich um Anträge in Bezug auf den Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung bzw. Regelungen zu Umfang und Grenzen der Zwangsvollstreckung gegen Schuldner:innen handelt. Es besteht die konkrete Gefahr, dass das Schutzniveau für Schuldner:innen deutlich sinkt und das gesetzlich fixierte, zeitnahe Existenzminimum für Familien stark gefährdet ist und zweckgebundene Leistungen – ob im Sozialhilfe- oder im pflegerischen Bereich – nicht den vorgesehenen Zweck erreichen. Nach den Plänen des Gesetzgebers wird mit einem enormen zeitlichen, organisatorischen und kostenmäßigen Aufwand eine neue, zweite parallele Justizstruktur im Sinne eines privatisierten Justizsystems geschaffen. Hierfür besteht keinerlei nachvollziehbare Notwendigkeit.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage.

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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung

Die AG SBV hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung.

Die AG SBV begrüßt und unterstützt den Vorschlag der Bundesministerien für Finanzen und für Bildung und Forschung, gemeinsam mit der OECD an einer nationalen Finanzbildungsstrategie zu arbeiten. Finanzbildung ist ein bedeutender Faktor in der Präventionsarbeit der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen und in der Beratung von ver- / überschuldeten Menschen. Es wird daher begrüßt, dass die Finanzbildung mit dem Gesetzesentwurf gestärkt werden soll.

Der Gesetzesentwurf sieht hierzu vor, die bestehende Stiftung „Geld und Währung“ fortzuführen, jedoch den Stiftungszweck zu erweitern und die daraus resultierenden Aufgaben an die Erfordernisse einer Finanzbildungsstrategie anzupassen.

Die AG SBV betont in ihrer Stellungnahme u.a., dass die Stiftung einen besonderen Fokus auf Angebote für vulnerable Bevölkerungsgruppen mit knappen Einkommensressourcen und niedrigem Bildungsstatus legen sollte. Bildungsaspekte zu Geldanlagen und Finanzprodukten sollten aus unserer Sicht demgegenüber zunächst zweitrangig sein. Eine angemessene Beteiligung der Schuldner- und Verbraucherberatungsverbände in den vorgesehenen Gremien halten wir für notwendig.

Im beigefügten Dokument sind weitere Aspekte, zu denen die AG SBV Stellung nimmt, vollständig aufgeführt.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage.

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Neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2024

Zum 01.07.2024 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2024.

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

Die neuen P-Konto-Bescheinigungen sind erst ab dem 01.07.2024 gültig und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden. Bei bereits bestehenden Bescheinigungen müssen die Banken die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.

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Stellungnahme zur Evaluation Verkürzung des Insolvenzverfahrens und Positionierung zur Verstrickung im Insolvenzverfahren der AG SBV

Die AG SBV hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme im Hinblick auf die Evaluation zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. In der Stellungnahme begrüßt die AG SBV die Verkürzung des Insolvenzverfahrens und nimmt u.a. zu folgenden Punkten Stellung:

  • Beobachtungen zur Entwicklung des Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhaltens der Verbraucher*innen
  • Eine Einschätzung zu den Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 07. Dezember 2023 zur Speicherung insolvenzbezogener Daten
  • Der Verstrickungsproblematik im Insolvenzverfahren. Hierzu wurde darüber hinaus eine eigene Positionierung der AG SBV erarbeitet.

Sie finden die Stellungnahme sowie die Positionierung zur Verstrickungsproblematik in der Anlage.

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Gemeinsame Stellungnahme zur Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Das Bundesministerium der Justiz gibt im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften den an der Stellungnahme beteiligten Akteuren als Verbraucher- und Schuldnerverbänden die Gelegenheit zur Rückmeldung, ob sich die Neuregelungen in der Praxis vollständig etabliert haben.

Die Gelegenheit zur Rückmeldung wurde von folgenden Akteuren in einer gemeinsame Stellungnahme des Arbeitskreises InkassoWatch, der  Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, der Verbraucherzentrale Bayern, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verbraucherzentrale Hessen, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein genutzt. Sie finden Sie im Anhang dieses Beitrags.

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Forderungspapier zu Energiesperren der AG SBV aktualisiert

Die AG SBV hat ihre politischen Forderungen zur Bekämpfung und Vermeidung von Energiesperren aktualisiert.

Der Zugang zu Energie stellt ein grundlegendes Element der Daseinsvorsorge und gesellschaftlichen Teilhabe dar. Ohne Energie sitzen Menschen sprichwörtlich im Dunkeln, Elektrogeräte können nicht mehr genutzt werden, die Herdplatte, manchmal sogar die Heizung und die Dusche bleiben kalt. Sie sind von der allgegenwärtigen digitalen Teilhabe abgeschnitten. Aktuelle Zahlen der Bundesnetzagentur belegen,
dass 2021 über 239.426 Haushalten der Strom abgesperrt wurde.

Sie finden das gesamte Forderungspapier im Anhang dieses Beitrags.

Es gilt einen besonderen Dank an den AK Energiesperren auszusprechen!

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Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

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Forderungen der Mitglieder zur Bundestagswahl 2021

Die Mitglieder der AG SBV haben zur bevorstehenden Bundestagswahl Papiere mit politischen Forderungen veröffentlicht:

  • Die Wohlfahrtsverbände haben ihre gemeinsamen Forderungen zur Bundestagswahl als Papier der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vorgelegt. Im Bereich Arbeitsmarkt und Teilhabe fordern die Verbände einen individuellen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung – etwa durch eine Anspruchsregelung in § 68a SGB XII. Entsprechend brauche es dazu eine bundesweit einheitliche Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung. Übersicht.
  • Die BAG Schuldnerberatung fordert in ihren Wahlprüfsteinen ebenfalls einen kostenfreien Zugang zu qualifizierter Beratung und dass diese Beratungsleistung finanziell anerkannt wird. Außerdem spricht sie sich für die Harmonisierung von Sozial- und Zwangsvollstreckungsrecht für Familien aus.
  • Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Leitlinien aufgestellt. Zu den Kernforderungen gehört eine verantwortliche Kreditvergabe, sowie Kosteneindämmung und Fairness beim Inkasso.
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Neue P-Konto-Bescheinigung ab 1.7.2021

Am 21.05.2021 wurden die ab 01.07.2021 gültigen Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Freibeträge lauten: 1.252,64 € für Schuldner und 471,44 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und 262,65 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Anbei die angepassten P-Konto Bescheinigungen in verschiedenen Formaten.

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