Positionen

Die AG SBV gibt regelmäßig Positionen und Stellungnahmen zu für die Schuldnerberatung relevanten Themen heraus. Hier finden Sie hier eine Übersicht.

Stellungnahme der AG SBV zur Umsetzung der EU-Verbraucher-kreditrichtlinie bei der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz im Landtag NRW

Am 02. März 2026 fand die Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume (Landtag Nordrhein-Westfalen) zum Tagesordnungspunkt „EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen und Versprechen aus dem eigenen Koalitionsvertrag erfüllen: Zugang zu Schuldnerberatung endlich sicherstellen!“ statt.

Roman Schlag (Sprecher der AG SBV) war als Sachverständiger geladen. In diesem Beitrag finden Sie die Stellungnahme der AG SBV und können Sie einsehen und herunterladen.

Aus der Stellungnahme: Der Bundestag hat am Freitag, 14. November 2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz) verabschiedet. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt, dass durch das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) erstmals sichergestellt werden soll, dass allen Verbraucher*innen mit (potenziellen) finanziellen Schwierigkeiten unabhängige, qualifizierte Schuldnerberatung zur Verfügung steht, damit sie ihre wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe beibehalten oder wiedererlangen können.

Das geplante Gesetz verpflichtet laut Beschluss des Bundestages die Länder, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu Beratung zeit- und wohnortnah durch entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen gewährleistet wird. Weiterhin wurde im SchuBerDG festgeschrieben, dass die Dienste für Verbraucher kostenlos angeboten werden. Ein „begrenztes“ Entgelt ist demnach nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ zulässig.

Bezüglich des Zugangs zu Beratungsangeboten soll nach dem Bundestagsbeschluss auf die bestehende Struktur zurückgegriffen werden können, um Schuldnerberatungsdienste entsprechend den Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie vorzuhalten. Festzuhalten ist aber, dass bundesweit keine ausreichende Struktur vorhanden ist, die diesen Vorgaben genügt. Das liegt zum einen an der bisherigen rechtlichen Beschränkung des Zugangs aller Verbraucher*innen zu einer professionellen, gemeinwohlorientierten Beratung, zum anderen an den knappen Kapazitäten dieser Beratungsangebote.

Nach den §§ 16a Nr. 2 SGB II, 11 Abs. 4 SGB XII, die im Wesentlichen die Grundlage für die Beratungsstruktur bilden, auf die der Regierungsentwurf Bezug nimmt, sind Verbraucher*innen, die weder Bürgergeld noch Sozialhilfe beziehen, grundsätzlich von dem Beratungsangebot der Schuldnerberatung ausgeschlossen. Das betrifft vor allem Erwerbstätige (darunter auch Kleinselbstständige), Rentner*innen, Studierende, Krankengeld- und Arbeitslosengeldbeziehende, Hausfrauen und -männer. Der Anteil dieser Gruppen macht jedoch an der Zahl aller von Überschuldung betroffenen oder bedrohten Menschen die deutliche Mehrheit aus. Nur einige, aber bei weitem nicht alle Kommunen, gewähren auch diesen Personen im Wege freiwilliger Leistungen den Zugang zu Schuldnerberatung. Angesichts knapper kommunaler Budgets sind diese Zugänge jedoch alles andere als „sicher“.

Die praktischen Erfahrungen zeigen zudem, dass mangelnde Kapazitäten der bestehenden Beratungsdienste zu teils langen Wartelisten führen und dass die Erreichbarkeit der Angebote im ländlichen Raum aufgrund vielfach bestehender Mobilitätseinschränkungen der Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten unzureichend gewährleistet ist.

Auch die Einbeziehung der Insolvenzberatung, die die Länder ebenfalls freiwillig finanzieren, verringert die dargestellte Infrastrukturlücke nicht. Denn die im Wesentlichen auf die Regulierung per Verbraucherinsolvenz abzielende Beratung bei manifester Zahlungsunfähigkeit erfasst nur einen Teil der Überschuldeten und vernachlässigt zudem gänzlich den präventiven, frühzeitigen Zugang zu einer Beratung vor Eintritt einer Überschuldung.

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Gemeinsamer Aufruf an den Gesetzgeber: Das Problem der Verstrickung in der Insolvenz muss dringend gelöst werden!

Die AG SBV hat einen gemeinsamen Aufruf zur Lösung der Verstrickungsproblematik in der Insolvenz mit gezeichnet.

Aus dem Aufruf: „Die Verstrickung des Kontos durch eine Kontenpfändung, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist, stellt die insolvenzrechtliche Praxis vor erhebliche Probleme. Die ordnungsgemäße Pfändung vor der Eröffnung führt zum Entstehen eines materiellen Pfändungspfandrechts und zu einer Verstrickung der gepfändeten Forderung im Sinne einer Beschlagnahme. Die Verstrickung führt dazu, dass der Drittschuldner etwaig pfändbare Beträge weder an den Pfändungsgläubiger noch an den Insolvenzverwalter auszahlen kann. Nur durch eine Beseitigung aller Pfändungen oder durch die Aussetzung deren Wirkung kann eine Auszahlung erfolgen. Dieses Problem besteht strukturell nicht nur bei der Konten- sondern auch bei der Lohnpfändung“. Es besteht keine adäquate Lösungsmöglichkeit für die Situation. Die Folgen dieser Rechtslage sind weitreichend und nachhaltig. Die Unterzeichner fordern das BMJV und den Bundestag dringend auf, das Problem gesetzgeberisch zu lösen.

Sie finden den Aufruf in der Anlage dieses Beitrages.

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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge Stellung genommen. Sie nimmt ausgewählt nur Stellung zur Umsetzung der in den Art. 18, 25, 35 und 36 Abs. 2 und 3 der Verbraucherkreditrichtlinie normierten Verweisungsregelungen der Kreditinstitute an eine unabhängige, d. h. gemeinnützige Schuldnerberatung.

An dieser Stelle möchte die AG SBV ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Entwurf zum Schuldnerberatungsdienstegesetz die Ausgestaltung der Schuldnerberatungsdienste unzureichend definiert. Es wird auf die Stellungnahmen zu diesem Gesetzesentwurf (Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Zugang von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG) – AG SBV) verwiesen. Die AG SBV verweist ergänzend zu dieser Stellungnahme auch auf die Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der sie sich inhaltlich anschließt.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage dieses Beitrages.

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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Zugang von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG)

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Zugang von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG) Stellung genommen.

Die AG SBV begrüßt ausdrücklich, dass in dem Referentenentwurf erstmals ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher*innen mit finanziellen Schwierigkeiten verankert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die AG SBV im Gesetzesentwurf weitere Ergänzungs-, Konkretisierungs- und Änderungsbedarfe.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage dieses Beitrages.

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Positionspapier der AG SBV zur Digitalisierung der Schuldnerberatung veröffentlicht

Um die soziale Schuldnerberatung im Zuge der Digitalisierung weiterzudenken, hat der AK Digitalisierung der AG SBV im Jahr 2022 eine bundesweite Abfrage zur Nutzung digitaler Angebote bei den Schuldnerberatungsstellen durchgeführt. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Umfrage hat der AK Digitalisierung ein Positionspapier zur Digitalisierung der Schuldnerberatung erarbeitet und nun veröffentlicht. Das Papier soll eine erste Orientierung zur Digitalisierung des Beratungsprozesses sowie zu den inhaltlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen bieten.

Sie finden das Positionspapier in der Anlage. Herzlichen Dank an den AK Digitalisierung für die Erarbeitung dieses Papieres!

 

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Neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2025

Zum 01.07.2025 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2025.

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

Die neuen P-Konto-Bescheinigungen sind erst ab dem 01.07.2025 gültig und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden. Bei bereits bestehenden Bescheinigungen müssen die Banken die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.

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Positionspapier zur Überschuldungsforschung veröffentlicht

In diesem Beitrag finden Sie Links zu einer wichtigen Positionierung zur Überschuldungsforschung. Diese legt den Grundstein für ein interdisziplinäres Forschungsnetzwerk. Eine solide Datenbasis zur Ver- und Überschuldung ist äußerst wichtig, um Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und den Lebensumständen von ver- und überschuldeten Menschen treffen zu können. Besonders zu begrüßen ist, dass ein interdisziplinärer Blick auf die Situation gelegt wird.

Das Positionspapier entstand im von der VolkswagenStiftung geförderten Scoping-Workshop „Ver- und Überschuldungsforschung“. Beteiligt waren Prof.in Dr. Kerstin Herzog von der Hochschule RheinMain, Prof. Dr. Eva Münster von der Universität Witten/Herdecke, Dr. Sally Peters und Caro Berndt vom institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) sowie Prof. Dr. Patricia Pfeil von der Hochschule Kempten.

Dank der Unterstützung von Prof. Dr. Barbara Brandstetter der Hochschule Neu-Ulm steht nun auch eine Kurzfassung zur Verfügung:

Zur weiteren Vernetzung und zum fachlichen Austausch wurde die Mailingliste ueberschuldungsforschung@listserv.dfn.de eingerichtet. Eintragungen sind hier möglich:
https://www.listserv.dfn.de/sympa/signoff/ueberschuldungsforschung

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Aktualisierte Kundeninformation zum P-Konto aufgrund der Kindergelderhöhung zum 01.01.2025

Zum Jahresanfang wurde die gemeinsame Kundeninformation der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Die Deutsche Kreditwirtschaft) zum P-Konto aufgrund der Kindergelderhöhung aktualisiert.

Sie finden die geänderte Kundeninformation in der Anlage.

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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zuständigkeitskonzentration

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme in dem Gesetzgebungsverfahren zur Zuständigkeitskonzentration der Aufgaben der Gerichtsvollzieher in Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahren.

Zusammenfassung der Bewertung: Die Verlagerung der Aufgaben der Vollstreckungsgerichte auf die örtlichen Gerichtsvollzieher wird in Gänze abgelehnt – insbesondere dort, wo es sich um Anträge in Bezug auf den Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung bzw. Regelungen zu Umfang und Grenzen der Zwangsvollstreckung gegen Schuldner:innen handelt. Es besteht die konkrete Gefahr, dass das Schutzniveau für Schuldner:innen deutlich sinkt und das gesetzlich fixierte, zeitnahe Existenzminimum für Familien stark gefährdet ist und zweckgebundene Leistungen – ob im Sozialhilfe- oder im pflegerischen Bereich – nicht den vorgesehenen Zweck erreichen. Nach den Plänen des Gesetzgebers wird mit einem enormen zeitlichen, organisatorischen und kostenmäßigen Aufwand eine neue, zweite parallele Justizstruktur im Sinne eines privatisierten Justizsystems geschaffen. Hierfür besteht keinerlei nachvollziehbare Notwendigkeit.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage.

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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung

Die AG SBV hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung.

Die AG SBV begrüßt und unterstützt den Vorschlag der Bundesministerien für Finanzen und für Bildung und Forschung, gemeinsam mit der OECD an einer nationalen Finanzbildungsstrategie zu arbeiten. Finanzbildung ist ein bedeutender Faktor in der Präventionsarbeit der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen und in der Beratung von ver- / überschuldeten Menschen. Es wird daher begrüßt, dass die Finanzbildung mit dem Gesetzesentwurf gestärkt werden soll.

Der Gesetzesentwurf sieht hierzu vor, die bestehende Stiftung „Geld und Währung“ fortzuführen, jedoch den Stiftungszweck zu erweitern und die daraus resultierenden Aufgaben an die Erfordernisse einer Finanzbildungsstrategie anzupassen.

Die AG SBV betont in ihrer Stellungnahme u.a., dass die Stiftung einen besonderen Fokus auf Angebote für vulnerable Bevölkerungsgruppen mit knappen Einkommensressourcen und niedrigem Bildungsstatus legen sollte. Bildungsaspekte zu Geldanlagen und Finanzprodukten sollten aus unserer Sicht demgegenüber zunächst zweitrangig sein. Eine angemessene Beteiligung der Schuldner- und Verbraucherberatungsverbände in den vorgesehenen Gremien halten wir für notwendig.

Im beigefügten Dokument sind weitere Aspekte, zu denen die AG SBV Stellung nimmt, vollständig aufgeführt.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage.

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