Informationen für die Beratungspraxis

Von den Expert_innen der Arbeitskreise der AG SBV erarbeitete Informationen und Handreichungen für die Beratungspraxis in der Schuldnerberatung.

Neue Ausfüllhinweise zur P-Konto-Bescheinigung zum 01.07.2026

Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft nun neben den entsprechenden Formularen auch die Ausfüllhinweise zur P-Konto-Bescheinigung aktualisiert. Sie finden sie in der Anlage dieses Beitrages.

 

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, Meldungen, NewsTags: , ,

Neue P- Konto-Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2026

Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2026.

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend, dies zu beachten.

Die neuen P-Konto-Bescheinigungen sind erst ab dem 01.07.2026 gültig und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden. Bei bereits bestehenden Bescheinigungen müssen die Banken die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, Meldungen, NewsTags: , ,

Neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2025

Zum 01.07.2025 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2025.

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

Die neuen P-Konto-Bescheinigungen sind erst ab dem 01.07.2025 gültig und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden. Bei bereits bestehenden Bescheinigungen müssen die Banken die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, Meldungen, NewsTags: , ,

Aktualisierte Kundeninformation zum P-Konto aufgrund der Kindergelderhöhung zum 01.01.2025

Zum Jahresanfang wurde die gemeinsame Kundeninformation der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Die Deutsche Kreditwirtschaft) zum P-Konto aufgrund der Kindergelderhöhung aktualisiert.

Sie finden die geänderte Kundeninformation in der Anlage.

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, Meldungen, NewsTags: , ,

Neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2024

Zum 01.07.2024 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2024.

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

Die neuen P-Konto-Bescheinigungen sind erst ab dem 01.07.2024 gültig und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden. Bei bereits bestehenden Bescheinigungen müssen die Banken die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, Meldungen, NewsTags: , ,

Online-Umfrage 2022 – Abfrage zur Nutzung digitaler Angebote

Schuldnerberatung beruht auf einem sozialarbeiterischen Grundverständnis und stellt den persönlichen Kontakt und die Kooperation zwischen Ratsuchenden und Beratenden in den Mittelpunkt der Beratung. Doch schon längst ist der Beratungsalltag nicht mehr ausschließlich analog. Informationen werden im Internet bereitgestellt und die Kommunikation erfolgt per E-Mail, über Onlineportale oder auch per Videochat.

Der technologische Wandel birgt grundsätzlich große Potenziale für eine Weiterentwicklung der Schuldnerberatung – diese können aber auch mit Risiken verbunden sein.

Um die soziale Schuldnerberatung im Zuge der Digitalisierung weiterzudenken, hat der AK Digitalisierung im Jahr 2022 eine bundesweite Abfrage zur Nutzung digitaler Angebote bei den Schuldnerberatungsstellen gestartet.

Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie in der Anlage.

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, MeldungenTags: , , ,

Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

Verfasst in: Allgemein, Informationen für die BeratungspraxisTags: , ,

Neue P-Konto-Bescheinigung ab 1.7.2021

Am 21.05.2021 wurden die ab 01.07.2021 gültigen Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Freibeträge lauten: 1.252,64 € für Schuldner und 471,44 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und 262,65 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Anbei die angepassten P-Konto Bescheinigungen in verschiedenen Formaten.

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, MeldungenTags: ,

Aktualisierte Informationen zum Basiskonto für die Beratungspraxis

Das beigefügte Dokument enthält Informationen zum Basiskonto für die Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung. Die vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AGSBV erarbeiteten Informationen wurden aktualisiert und an den Gesetzesstand 2021 angepasst.

Weiter lesen

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, MeldungenTags: ,

Information zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Empfehlungen zum Umgang in der Beratungspraxis

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass zum 01.10.2020 die Laufzeit des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre verkürzt wird. Darüber hinaus hat der Gesetzesentwurf auch Regelungen zur sukzessiven Verkürzung der Laufzeit bei bereits beantragten Verfahren im Zeitraum ab 17.12.2019 vorgesehen. Das Gesetz ist aktuell in der parlamentarischen Beratung. Der Rechtsausschuss hat am 30.09.2020 eine Anhörung zu diesem Gesetz durchgeführt. Die eingeladenen Experten haben einstimmig den Gesetzesentwurf in zentralen Punkten kritisiert. Die AG SBV hat den Regierungsentwurf gleichfalls massiv kritisiert (siehe Stellungnahme vom 12.08.2020).

Das eingebrachte Gesetz ist derzeit noch nicht verabschiedet

Für die Fachpraxis stellt sich nun die Frage, wann mit einem Inkrafttreten zu rechnen ist und wie mit den Fällen in der Beratung umgegangen werden soll. Die AG SBV informiert Sie über die aktuellen Entwicklungen, soweit sie ihr bekannt sind. Die nachfolgenden Informationen stellen eine vorläufige Einschätzung dar.

Weiter lesen

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, MeldungenTags: ,