Informationen für die Beratungspraxis

Von den Expert_innen der Arbeitskreise der AG SBV erarbeitete Informationen und Handreichungen für die Beratungspraxis in der Schuldnerberatung.

Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

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Neue P-Konto-Bescheinigung ab 1.7.2021

Am 21.05.2021 wurden die ab 01.07.2021 gültigen Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Freibeträge lauten: 1.252,64 € für Schuldner und 471,44 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und 262,65 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Anbei die angepassten P-Konto Bescheinigungen in verschiedenen Formaten.

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Aktualisierte Informationen zum Basiskonto für die Beratungspraxis

Das beigefügte Dokument enthält Informationen zum Basiskonto für die Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung. Die vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AGSBV erarbeiteten Informationen wurden aktualisiert und an den Gesetzesstand 2021 angepasst.

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Information zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Empfehlungen zum Umgang in der Beratungspraxis

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass zum 01.10.2020 die Laufzeit des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre verkürzt wird. Darüber hinaus hat der Gesetzesentwurf auch Regelungen zur sukzessiven Verkürzung der Laufzeit bei bereits beantragten Verfahren im Zeitraum ab 17.12.2019 vorgesehen. Das Gesetz ist aktuell in der parlamentarischen Beratung. Der Rechtsausschuss hat am 30.09.2020 eine Anhörung zu diesem Gesetz durchgeführt. Die eingeladenen Experten haben einstimmig den Gesetzesentwurf in zentralen Punkten kritisiert. Die AG SBV hat den Regierungsentwurf gleichfalls massiv kritisiert (siehe Stellungnahme vom 12.08.2020).

Das eingebrachte Gesetz ist derzeit noch nicht verabschiedet

Für die Fachpraxis stellt sich nun die Frage, wann mit einem Inkrafttreten zu rechnen ist und wie mit den Fällen in der Beratung umgegangen werden soll. Die AG SBV informiert Sie über die aktuellen Entwicklungen, soweit sie ihr bekannt sind. Die nachfolgenden Informationen stellen eine vorläufige Einschätzung dar.

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Konzept „Soziale Schuldnerberatung“

Fast 7 Millionen Menschen sind in Deutschland von Überschuldung direkt oder indirekt betroffen. Die Ursachen sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung / Scheidung und Sucht, um nur einige zu nennen. Auch sozioökonomische Faktoren, bspw. das Kreditmarketing, spielen eine bedeutende Rolle. Nicht zuletzt ist auch das individuelle Wissen über Finanzprodukte ein Faktor, der zu Überschuldung führen kann. Überschuldung ist ein soziales Problem.

Um soziale Probleme wirksam zu lösen, braucht es unterschiedliche Ansätze, Wege und Lösungsmöglichkeiten. Daher ist Schuldnerberatung weit mehr als nur die Gläubiger aufzulisten und Forderungen einzusammeln. Schuldnerberatung ist Soziale Arbeit mit allen ihren vielfältigen Aufgaben und Funktionen.

Auf der Bundesebene gab es bisher keine überverbandlich anerkannte Beschreibung des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung. Mit dem vorliegenden Konzept „Soziale Schuldnerberatung“ ist es erstmals gelungen, einheitlich zu beschreiben, was Soziale Schuldnerberatung kennzeichnet.

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Information für die Beratungspraxis zum Basiskonto

Diese vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung erarbeitete Fachinformation zum Basiskonto richtet sich an alle Fachstellen, wie Allgemeine Sozialberatung, Wohnungslosenhilfe, Migrationsberatung etc., die mit Ratsuchenden/ Klienten zu tun haben, die über kein eigenes Konto verfügen bzw. Probleme haben, ein Konto zu bekommen.
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