Positionen

Die AG SBV gibt regelmäßig Positionen und Stellungnahmen zu für die Schuldnerberatung relevanten Themen heraus. Hier finden Sie hier eine Übersicht.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Insolvenzordnung

Vorbemerkung

Die AG SBV begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung zur Reform der Insolvenzordnung. Der unterbreitete Vorschlag ist aus der Sicht der Praxis der Schuldnerberatung ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem funktionierenden Entschuldungsverfahren. Es hat sich herausgestellt, dass das Verfahren in der jetzigen Form nicht den vom Gesetzgeber beabsichtigten Erfolg bringt und ein Großteil der Schuldner von der Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs ausgeschlossen bleibt. Nach unserer Auffassung ist allerdings eine grundlegende Reform des Entschuldungsverfahrens notwendig, wenn das Ziel des „fresh start“ für eine möglichst große Zahl von Überschuldeten erreicht werden soll. Die folgenden Vorschläge sind daher als pragmatische Lösung im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten der derzeit beabsichtigten Reparaturmaßnahmen zu verstehen.

In diesem Zusammenhang ist als großer Fortschritt zu bewerten, dass die Kostenhürde zum Entschuldungsverfahren geebnet werden soll. Der Zugang zum Verfahren auch für „arme“ Schuldner ist eine gesellschafts- und sozialpolitische Notwendigkeit. Das Stundungsmodell ist grundsätzlich zu begrüßen, Bedenken bestehen lediglich dahingehend, dass sich die Dauer bis zur endgültigen Schuldenfreiheit um weitere 4 Jahre verlängern kann. Die geplante Veröffentlichung der Verfahren im Internet scheint als Maßnahme zur Kostenreduzierung geeignet, es ist allerdings darauf zu achten, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten und die Eintragungen mit entsprechenden Löschungsfristen versehen werden.

Ebenso ist von Vorteil, dass das Verfahren an einigen Punkten vereinfacht werden soll. Andererseits ist festzustellen, dass wesentliche Neuregelungen fehlen, mit der die Effizienz des Verfahrens gesteigert, außergerichtliche Einigungen gefördert und die Justiz entlastet werden könnten. Im Gegenteil: Ein Teil der Reformvorhaben wird dazu beitragen, dass die Justiz mit erheblichem Mehraufwand belastet wird. In diesem Zusammenhang sei nur die geplante Einführung der Einzelfallentscheidung der Insolvenzgerichte über das Schuldenbereinigungsplanverfahren erwähnt.

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags:

Kurz-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Die Wohlfahrts- und Verbraucherverbände sowie die BAG Schuldnerberatung begrüßen die Bereitschaft der Bundesregierung, die Höhe der Pfändungsfreigrenzen zeitnah zu reformieren. Diese Erhöhung ist überfällig. Die seit 1992 unveränderte, statische Pfändungstabelle hat in der Vergangenheit nicht nur dazu geführt, dass viele erwerbstätige Schuldner und ihre Familien unter dem Existenzminimum leben mussten, sondern hat auch dazu geführt, dass der Anreiz für Schuldner, trotz hoffnungsloser Schuldenberge einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, auf ein Minimum reduziert wurde.

Zu der nun vorliegenden Entwurfsfassung (Stand: 9. Oktober 2000) soll an dieser Stelle nur kurz Stellung genommen werden. Wir verweisen insoweit auf die bereits erfolgte Stellungnahme (von Kohte/Zimmermann) vom 5. April 2000 durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (veröffentlicht im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins Heft 8/2000, S. 244-253).

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags:

Regionale Verhandlungsprozesse zur Unterstützung und Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch regional engagierte Finanziers

Die aktuelle Situation in der Schuldnerberatung ist durch zwei Entwicklungen ge­prägt. Auf der einen Seite führt die stetig wachsende Zahl überschuldeter Haushalte zu einer wachsenden Zahl überschuldeter Ratsuchender, auf der anderen Seite ver­hindern die erheblichen Sparzwänge bei der öffentlichen Hand und den Wohlfahrts­verbänden einen bedarfsgerechten Ausbau der Schuldnerberatungsstellen. Die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen setzt sich derzeit in erster Linie aus Eigenmitteln der Träger, Zuschüssen von Arbeitsämtern, Kommunen und einzelnen Bundesländern zusammen. Der Anteil der finanziellen Unterstützung seitens der Gläubiger (insbesondere Sparkassen) liegt derzeit bei ca. 1 %.

Um das nach Ansicht der AG SBV benötigte Schuldnerberatungsnetz (2 Berater pro
50.00 Einwohner, bundesweit 3.300 Schuldnerberater/innen) weiter aufzubauen, sollte die bestehende Mischfinanzierung durch eine stärkere Beteiligung der Finanz-, Wohn- und Kreditwirtschaft, der Versicherungen und des Handels ausgewogener gestaltet werden.

In drei Gesprächsforen zwischen der AG SBV und Vertretern der oben genannten Gläubigerverbände wurden Möglichkeiten einer Mitfinanzierung von Schuldnerbera­tung durch diese Verbände erörtert. Bei diesen Gesprächen, die unter Beteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stattfanden, wur­de deutlich. dass konkrete Modelle der Gläubigermitfinanzierung eher auf regionaler Ebene zu realisieren sind.

Im Auftrag der AG SBV und gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Se­nioren, Frauen und Jugend hat das Institut für Finanzdienstleistungen e V (!FF) ein von der AG SBV entwickeltes Stufenmodell zur Mitfinanzierung von Schuldnerbera­tungsstellen in einigen Punkten weiter entwickelt und konkrete Vorschläge für eine praktische Umsetzung ausgearbeitet. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Expertise wurde das hier nun vorliegende Modell „Regionaler Verhandlungsprozesse zur Un­terstützung und Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch regional engagierte Finanziers“ entwickelt.

Die AG SBV möchte mit diesem Modell dazu anregen. auf regionaler Ebene solche Verhandlungsprozesse mit dem Ziel einer finanziellen Unterstützung zu beginnen. Auch sollten die Gesprächskontakte dazu genutzt werden weitere Formen und Inhalte der Zusammenarbeit zu vereinbaren. Selbstverständlich ist die AG SBV an den Erfahrungen der Verhandlungsprozesse auf regionaler Ebene sehr interessiert und würde sich über entsprechende Rückmeldungen freuen.

Marius Stark Sprecher der AG SBV

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags:

Aktuelle Situation der Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland – Handlungsbedarf für Politik und Verwaltung zur Sicherung des Beratungsangebotes

0 Zusammenfassung

1. Ursache von Überschuldung

Die Ursachen von Überschuldung sind vielfältig. Arbeitslosigkeit ist dabei der Haupt auslöser von Überschuldung. Familiäre Problemsituationen wie z. B. Schei­dung oder Trennung und eine mangelnde Fähigkeit zu einer wirtschaftlichen Haus­haltsführung z. B. durch Informationslücken oder Bildungsdefizite können einen Haushalt von einer Verschuldung in die Zahlungsunfähigkeit (Überschuldung) füh­ren.

2. Bedeutung der Schuldnerberatungsstellen

Schuldnerberatungsstellen sind die wichtigste und vielfach auch einzige Anlauf­ stelle, die sich um das Anliegen Überschuldeter kümmert. Der steigende Beratungs­bedarf kann derzeit nicht gedeckt werden. Lange Wartezeiten bis zu einem ersten Gespräch sind die Folge. Die Situation wird sich bei Inkrafttreten der neuen Insol­venzordnung (und des dort vorgesehenen Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung) zum 1.1.1999 noch wesentlich verschärfen, wenn die Län­der, die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständig sind, nicht kurzfristig die fi­nanziellen Mittel für einen bedarfsgerechten Ausbau der Beratungsstellen bereit­ stellen. Dann werden noch mehr Ratsuchende von den Beratungsstellen abgewie­sen werden müssen als dies bisher schon der Fall ist. Auch kann dann die erwartete Entlastung der Justiz durch das außergerichtliche Verfahren nicht eintreten.

3. Zahl der überschuldeten Haushalte

Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland ist nach einer Studie, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben
hat, im Jahr 1997 auf 2,62 Mio. gestiegen. Das ist ein alarmierender Anstieg in den drei Jahren seit 1994 um über 30 Prozent ( + 619.000). Damit sind inzwischen sie­ben Prozent aller Haushalte in Deutschland überschuldet.

4. Bedarf an Schuldnerberatern in Deutschland

Um annähernd eine Bedarfsdeckung erreichen zu können, läßt sich unter Berück­ sichtigung der vorliegenden Bedarfsschätzungen und den Erfahrungen der Spitzen­ verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher­ verbände und der Bundesarbeit sgemeinschfat Schuldnerberatung für eine annä ­hernd flächendeckende Versorgung mit Schuldnerberatung folgender Berater­ schlüssel festlegen: 2 Berater pro 50.000 Einwohner.
Für Deutschland errechnet sich auf Basis der Bevölkerungszahlen von 1997 ein Be­ darf von 3.282 Schuldnerberatern.
Ein Vergleich mit Bedarfsschlüsseln in anderen Bereichen zeigt, daß es sich hier um
eine Bedarfsschät zung an der unteren Grenze handelt . So gilt beispielsweise im­ Schwangerschaftskonfliktgesetz ein Schlüssel von mindestens einem Berater auf
40.000 Einwohner. Beim Vergleich ist jedoch zu berücksichtigen, daß ein Fall in der Schuldnerberatung für den Berater wesentlich arbeitsintensiver ist als in der Schwangerschaftskonfliktberatung.

5. Kosten der Schuldnerberatung

Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich nach Angaben der Kommunalen Ge­meinschaftsstelle (KGSt) zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten und den Gemeinkosten. Da Schuldnerberater in der Praxis noch unterschiedlich entlohnt werden, wurden hierfür die Kostenermittlung beispielhaft zwei Varianten berech­net. Dabei werden die Tarifdaten für das Jahr 1997 zu Grunde gelegt.

Bei der Variante 1 wird beim Schuldnerberater eine Vergütung nach IVb ange­nommen und es wird ihm die Kapazität von 50 % einer Sekretärin der Vergütungs­gruppe Vlb zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten für den Arbeitsplatz eines Schuldnerberaters ( unter Einbeziehung der Verwaltungskraft) betragen hier 185.730 DM pro Jahr.
Bei der Variante 2 wird der Schuldnerberater nach IVa und die Sekretärin (50 %) nach Vc vergütet. Die Gesamtkosten betragen dann 200.250 DM pro Jahr.

Das Jahr 1997 umfaßte 1582 Arbeitsstunden. Zieht man hiervon die Rüstzeit, z. B. für Dienstbesprechungen und allgemeine Verwaltungstätigkeiten, ab und ebenso die notwendigen Zeiten für Fort- und Weiterbildung, so verbleiben 1266 Stunden als Beratungszeit. Die Beratungszeit in diesem Sinne umfaßt jedoch auch unter an­ derem Öffentlichkeitsarbeit, kollegiale Fallberatung und Zeiten für Dokumentation, Gremienarbeit, Statistik und Supervision. Legt man die Variante 1 zu Grunde, so kostet eine Beraterstunde 146,71 DM, bei der Variante 2 158,18 DM.

Zu den hier ausgewiesenen Gesamtkosten müssen bei einer exakten Kostenberech­nung noch zwei Kostenkomponenten hinzugerechnet werden. Da sind zunächst die notwendigen Honorarkosten für Anwälte und die Fachleute für Steuern, Immobili­en etc.. Zum anderen sind bei einem Schuldnerberater die tatsächlichen Sachko­sten, insbesondere auch durch die Einführung der Verbraucherinsolvenzordnung, höher als die von der KGSt ermittelten Werte.

6. Zur Finanzierung von Schuldnerberatung

Schuldnerberatung ist derzeit auf eine Mischfinanzierung angewiesen. Der Grund­stock der Finanzierung sind dabei vielfach die Eigenmittel der Träger. Dazu kom­men Mittel der Kommunen, der Bundesländer, der Sparkassen, der Arbeitsämter und von Betrieben und Gewerkschaften, die sich die Dienstleistung Schuldnerbera­tung einkaufen. Diese scheinbare Vielzahl von Finanziers darf nicht darüber hin­wegtäuschen, daß die Finanzsituation vieler Schuldnerberatungsstellen unzurei­chend ist, da in jedem Bundesland die Regelungen der Länderfinanzierung unter­schiedlich sind und jede Beratungsstelle im Rahmen ihrer regionalen Gegebenhei­ten einen eigenen Finanzierungsmix finden muß. Es muß deshalb darüber nachge­dacht werden, welche Modelle sich auf andere Regionen übertragen lassen und welche neue Formen der Finanzierung, z. B. der Gläubigermitfinanzierung, gefun­den werden können, um einen bedarfsgerechten Ausbau der Schuldnerberatungs­stellen zu ermöglichen.

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags: