Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft nun neben den entsprechenden Formularen auch die Ausfüllhinweise zur P-Konto-Bescheinigung aktualisiert. Sie finden sie in der Anlage dieses Beitrages.