Autor: Cornelius Wichmann

Politik muss einen offenen Zugang zur Beratung ermöglichen

Der im Frühjahr 2017 vorliegende 5. Armuts- und Reichtumsbericht wird nachweisen, dass die Schuldenlast privater Haushalte seit zehn Jahren zunimmt. Mehr als sechs Prozent der Bevölkerung sind akut in Ihren Existenzgrundlagen bedroht. Sie brauchen dringend gute Beratung. Aber nicht alle Menschen haben einen Zugang. Einen gesetzlichen Zugang haben Überschuldete nur, wenn sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe beziehen. Was aber ist mit Erwerbstätigen, Rentnern, Studierenden? Müssen sie erst hilfebedürftig werden, um Beratung zu bekommen? Nur in den Kommunen, die im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge einen offen Zugang zur Beratung gewähren, wird diesen Menschen geholfen.

Die AG SBV fordert daher die Politik auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass alle Personen, die mit ihrer Schuldenlast nicht mehr klar kommen Zugang zu einer Beratung bekommen können. Die AG SBV wird in einen engagierten Dialog mit Politiker*innen treten.

Einige Mitgliedsverbände der AG SBV haben Stellungnahmen zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht abgegeben:

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Aktionswoche Schuldnerberatung 2017

„Überschuldete brauchen starke Beratung!“ lautet das Motto der diesjährigen Aktionswoche Schuldnerberatung, die vom 19. bis 23. Juni 2017 stattfinden wird und die Forderungen der AG SBV zur Bundestagswahl 2017 vorstellen wird. Wir rufen alle Beratungsstellen und Schuldnerberater*innen auf, sich mit lokalen Aktionen an der Aktionswoche zu beteiligen. Die zentrale Kooperationsveranstaltung mit der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. (LAG SIB) findet in diesem Jahr am 23.06.2017 in den Räumen der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband. Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin statt.

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Information für die Beratungspraxis zum Basiskonto

Diese vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung erarbeitete Fachinformation zum Basiskonto richtet sich an alle Fachstellen, wie Allgemeine Sozialberatung, Wohnungslosenhilfe, Migrationsberatung etc., die mit Ratsuchenden/ Klienten zu tun haben, die über kein eigenes Konto verfügen bzw. Probleme haben, ein Konto zu bekommen.
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum Basiskonto 2015

Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 28. Oktober 2015

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Basiskonto 2015

Der vorgelegte Entwurf eines Zahlungskontengesetzes (ZKG) wird seitens der AG SBV grundsätzlich und überwiegend sehr positiv bewertet. Die darin normierten verbraucherschützenden Regelungen über den Zugang und die Führung eines sogenannten Basiskontos werden bei konsequenter Umsetzung ganz erheblich zu einer Verbesserung der Verbraucherposition beitragen können.

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Neuigkeiten zu Kindergeld und P-Konto

Um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen, haben Bundestag und Bundesrat die laufenden Kindergeldzahlungen für das Jahr 2015 – unabhängig von der Kinderanzahl – um jeweils 4 EUR pro Kind und Monat erhöht. Das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wurde am 22. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2015, S. 1202). Diese Kindergelderhöhung tritt jedoch rückwirkend für das Gesamtjahr 2015 in Kraft, da auch die steuerrechtlichen Kinderfreibeträge für den gesamten Steuer-Veranlagungszeitraum 2015 erhöht worden sind.

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Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2015

Zum 01.07.2015 steigen die Freibeträge für Schuldner um gut 2,7 Prozent – bei der Einkommenspfändung auf rund 1.080 Euro in der untersten Stufe. Der Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto liegt dann bei 1.073,88 Euro statt zuvor 1.045,04 Euro. Erfüllt der Schuldner Unterhaltspflichten, stehen ihm weitere Freibeträge zu. Für die erste unterhaltsberechtigte Person sind dies nun 404,16 Euro, für die zweite bis fünfte Person 225,17 Euro.

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Stellungnahme zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordrucksordnung zum 1.07.2014

I. Grundsätzliche Anmerkungen

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Einführung neuer Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren zum 1. Juli 2014.
Selbst bei einer zeitnahen Bekanntmachung der neuen Formulare ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die neuen Formulare auch gleichzeitig elektronisch zur Verfügung stehen. In der gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatung erfolgt in der Regel die Erstellung der Anträge über die EDV. Um zu gewährleisten, dass diese Anträge nicht vollumfänglich in den ersten Monaten handschriftlich nach- bzw. ausgearbeitet werden müssen, sollte eineÜbergangszeit für die verbindliche Nutzung der neuen Formulare eingeführt werden. DieÜbergangszeit, in der beide Formulare verwandt werden können, sollte nicht länger als drei bis maximal sechs Monate dauern. Verwendet der Schuldner bzw. seine professionellen Berater die alten Vordrucke, so müssen die erforderlichen Erklärungen gemäß § 287 InsO gesondert beigefügt werden.
Die im Jahr 2002 eingeführten Vordrucke im Verbraucherinsolvenzverfahren haben sichgrundsätzlich in der Praxis bewährt. Die AG SBV begrüßt daher, dass die Überarbeitung der Vordrucke, zukünftig Formulare, sich auf das gesetzlich Erforderliche beschränkt.

Im Folgenden nehmen wir zum vorliegenden Entwurf vom 18. März 2014 aus der Sicht der Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung Stellung und zeigen darüber hinaus einige aus unserer Sicht erforderliche Anpassungen auf.Weiter lesen

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