Autor: Cornelius Wichmann

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG)

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt, dass mit der Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfes am 02.11.2018 zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetz – PkoFoG) die lang erwartete Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontorechts eingeleitet worden ist.

Die gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung hat sich aktiv an der Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes beteiligt, die Empfehlungen aus dem Schlussbericht vom 01.02.2016 kommentiert und eigene Vorschläge unterbreitet. Die Praxis und der Bericht zeigen, dass – trotz der unbestreitbar positiven Wirkung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) – es immer noch erhebliche Unsicherheiten in der Anwendung gibt und Regelungslücken bestehen. Daher ist eine Fortentwicklung des Kontopfändungsrechts längst überfällig.

Positiv zu bewerten ist, dass der Diskussionsentwurf einige der Empfehlungen aus dem Schlussbericht der Evaluation sowie auch Vorschläge der Schuldner- und Verbraucher-verbände aufnimmt. Gleichwohl ist der Diskussionsentwurf aus der Sicht der Verbände der AG SBV noch stark verbesserungsbedürftig, da z.B. die vorgeschlagenen Regelungen in den Bereichen Zugang und Wechsel eines P-Kontos oder die Behandlung von debitorischen Konten bei Pfändung den Schutz des Existenzminimums des Schuldners erheblich erschweren, wenn nicht sogar verhindern.

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Konzept „Soziale Schuldnerberatung“

Fast 7 Millionen Menschen sind in Deutschland von Überschuldung direkt oder indirekt betroffen. Die Ursachen sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung / Scheidung und Sucht, um nur einige zu nennen. Auch sozioökonomische Faktoren, bspw. das Kreditmarketing, spielen eine bedeutende Rolle. Nicht zuletzt ist auch das individuelle Wissen über Finanzprodukte ein Faktor, der zu Überschuldung führen kann. Überschuldung ist ein soziales Problem.

Um soziale Probleme wirksam zu lösen, braucht es unterschiedliche Ansätze, Wege und Lösungsmöglichkeiten. Daher ist Schuldnerberatung weit mehr als nur die Gläubiger aufzulisten und Forderungen einzusammeln. Schuldnerberatung ist Soziale Arbeit mit allen ihren vielfältigen Aufgaben und Funktionen.

Auf der Bundesebene gab es bisher keine überverbandlich anerkannte Beschreibung des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung. Mit dem vorliegenden Konzept „Soziale Schuldnerberatung“ ist es erstmals gelungen, einheitlich zu beschreiben, was Soziale Schuldnerberatung kennzeichnet.

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Positionspapier zum Recht auf Schuldnerberatung

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung  der Verbände (AG SBV) hat eine Positionierung zu einem Recht auf Schuldnerberatung vielfach diskutiert. Sie hat nun das Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“ überarbeitet und verabschiedet.

Sie fordert die Einführung eines § 68a SGB XII (neu). Dies  öffnet den Zugang zu einer Beratung in einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle für alle Personenkreise, ungeachtet einer Leistungsberechtigung nach dem SGB XII oder SGB II. Das ermöglicht überschuldeten Personen einen unbürokratischen Zugang zu einer qualifizierten Schuldnerberatung.

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Schulden und Sozialrecht – auch Stückwerk hilft bei der Armutsbekämpfung

Unter dieser Überschrift hat das Bundessozialgericht am 16.11.2017 eine Pressemitteilung zur 49. Richterwoche veröffentlicht. Die AG SBV war zu der Tagung in Kassel eingeladen und konnte die Aufgaben und Herausforderungen sozialer Schuldnerberatung darstellen. Die Vertreter der  AG SBV haben bei der Tagung den unbeschränkten Zugang zur Schuldnerberatung für alle Betroffenen eingefordert. Dazu muss der Zugang für alle Betroffenen rechtlich gesichert werden und darf nicht nur auf Leistungsbezieher der Grundsicherung und der Sozialhilfe beschränkt sein.

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Forum Schuldnerberatung 2017 Überschuldete brauchen starke Beratung

Das Forum Schuldnerberatung ist eine Kooperationsveranstaltung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).In diesem Jahr findet die Veranstaltung vom 02.11.2017, 14.00 Uhr bis 03.11.2017, 13.00 Uhr im Derag Livinghotel Weißensee, Berlin statt.

Auf der Fachtagung werden folgende Schwerpunktthemen erörtert:

  • Einführung in das Tagungsthema: Stand und Perspektiven der sozialen Schuldner-beratung – aktuelle Themen und nächste Entwicklungsschritte
  • Ergebnisse des Forschungsprojektes „Herausforderungen moderner Schuldnerberatung“: Auswirkungen des neuen §504a BGB
  • Schuldnerberatung in Flächenländern und ländlichen Regionen bedarfsgerecht entwickeln – Erfordernisse und Handlungsansätze

Arbeit in drei parallelen Workshops:

  • Drehscheibe Konto: Jüngste Entwicklungen rund um das Girokonto und ihre Auswirkungen auf die Beratungspraxis
  • Schuldnerberatung im Rechtskreis des SGB II: Herausforderungen, Organisationsmodelle, Praxisbeispiele
  • Soziale Schuldnerberatung: Voraussetzungen, Chancen und Hindernisse für eine konzeptionelle Weiterentwicklung

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der Schuldner- und Insolvenzberatung aus Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen und Kommunen sowie an zuständige Mitarbeiter/innen aus Kommunen und Anerkennungsbehörden der Länder.

Bitte melden Sie sich bis zum 01.09.2017 online beim Deutschen Verein an.Auf der Seite finden Sie weitere Informationen und das Tagungsprogramm.

Beachten Sie dabei bitte, dass eine gesonderte Anmeldung bei der Tagungsstätte erforderlich ist. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, um eine Übernachtung zu sichern.

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Berliner Fachtag „Überschuldete brauchen starke Beratung“

Eine gut besuchte bundesweite Fachveranstaltung bildete auch in diesem Jahr den Abschluss der Aktionswoche Schuldnerberatung. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. (LAG SIB) haben die Veranstaltung am 23.06.2017 in Berlin gemeinsam ausgerichtet.

Das Positionspapier der AG SBV „Überschuldete brauchen starke Beratung -Forderungen der AG SBV zur Bundestagswahl 2017“ gab die Themen der Veranstaltung vor: Welche gesetzlichen und organisatorischen Änderungen sind nötig, um die Situation der Überschuldeten, aber auch der Beratungsstellen zu verbessern? Einige Ideen stellten die Expert*innen Bettina Heine, LAG SIB Berlin, Dr. Christian Schober, Wirtschaftsuniversität Wien und Prof. Ulf Groth, IfW Hochschule Neubrandenburg in ihren Referaten vor. Möglichkeiten der Umsetzung diskutierten die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Berlin, Elke Breitenbach, und die Mitglieder des deutschen Bundestages Caren Lay, (DIE LINKE), Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) und Hilde Mattheis (SPD), sowie Dr. Christian Schober auf dem Podium und mit den mehr als einhundert teilnehmenden Schuldner- und Insolvenzberater*innen. Zum Abschluss der Veranstaltung fragte Roman Schlag, Sprecher der AG SBV, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses Ülker Radziwill (SPD), Fatoş Topaç, (Bündnis 90/Die Grünen), Stefanie Fuchs, (DIE LINKE) und Maik Penn (CDU), welche Verbesserungsmöglichkeiten sie konkret in Berlin sehen.

Die AG SBV bedankt sich bei der Diakonie Deutschland, die freundlicherweise die Räume für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt hat.

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Forderungen zur Vermeidung von Energiesperren

Der Zugang zu Energie stellt ein grundlegendes Element der Daseinsfürsorge und gesellschaftlichen Teilhabe dar. Ohne Energie sitzen Menschen sprichwörtlich im Dunkeln, Elektrogeräte können nicht mehr genutzt werden, die Herdplatte, manchmal sogar die Heizung und die Dusche bleiben kalt. Aktuelle Zahlen der Bundesnetzagentur belegen, dass 2015 über 330.000 mal der Strom abgesperrt wurde.

Die Energiepreise, wie sie an den Endkunden weitergeben werden, sind bereits seit zehn Jahren auf einem hohen Niveau. Energieschulden resultieren vielfach aus niedrigen Haushaltseinkommen, mit denen die hohen Energiekosten nicht mehr bewältigt werden können. Sie sind regelmäßig nicht das Ergebnis verschwenderischen individuellen Verhaltens, sondern von Armut. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass zum Beispiel in den Regelleistungen des SGB II Energiekosten nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen von Energiesperren sind für die Betroffenen verheerend. Aus diesem Grund müssen Energieschulden vermieden und Energiesperren verhindert werden.Weiter lesen

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Formulare zur Außergerichtlichen Einigung

In letzter Zeit kam häufig die Frage auf, ob die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) an der Erstellung der Formulare für den außergerichtlichen Einigungsversuch, die von der so genannten „Stephan–Kommission“ erarbeitet werden, beteiligt ist. Die AG SBV beteiligt sich nicht an der Erstellung, ausschließlich die BAG Schuldnerberatung als Mitgliedsverband wirkt hieran mit.

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Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2017

Zum 01.07.2017 steigen die Freibeträge für Schuldner. Die „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017“, durch welche die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017 erhöht werden, wurde im Bundesgesetzblatt  veröffentlicht (BGBl. I 07.04.2017, Seite 750). Der Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto liegt dann bei  1.133,80 Euro statt zuvor 1.073,88 Euro. Erfüllt der Schuldner Unterhaltspflichten, stehen ihm weitere Freibeträge zu. Die Kolleg/innen vom www.infodienst-schuldnerberatung.de haben eine druckbare Version der neuen Tabelle ins Netz gestellt.

Sie können hier das mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vereinbarte Formular zur Bescheingung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto herunterladen. Die AG SBV dankt Michael Weinhold für die Erstellung der Vorlage.

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Politik muss einen offenen Zugang zur Beratung ermöglichen

Der im Frühjahr 2017 vorliegende 5. Armuts- und Reichtumsbericht wird nachweisen, dass die Schuldenlast privater Haushalte seit zehn Jahren zunimmt. Mehr als sechs Prozent der Bevölkerung sind akut in Ihren Existenzgrundlagen bedroht. Sie brauchen dringend gute Beratung. Aber nicht alle Menschen haben einen Zugang. Einen gesetzlichen Zugang haben Überschuldete nur, wenn sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe beziehen. Was aber ist mit Erwerbstätigen, Rentnern, Studierenden? Müssen sie erst hilfebedürftig werden, um Beratung zu bekommen? Nur in den Kommunen, die im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge einen offen Zugang zur Beratung gewähren, wird diesen Menschen geholfen.

Die AG SBV fordert daher die Politik auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass alle Personen, die mit ihrer Schuldenlast nicht mehr klar kommen Zugang zu einer Beratung bekommen können. Die AG SBV wird in einen engagierten Dialog mit Politiker*innen treten.

Einige Mitgliedsverbände der AG SBV haben Stellungnahmen zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht abgegeben:

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