Die AG SBV hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme im Hinblick auf die Evaluation zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. In der Stellungnahme begrüßt die AG SBV die Verkürzung des Insolvenzverfahrens und nimmt u.a. zu folgenden Punkten Stellung:
- Beobachtungen zur Entwicklung des Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhaltens der Verbraucher*innen
- Eine Einschätzung zu den Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 07. Dezember 2023 zur Speicherung insolvenzbezogener Daten
- Der Verstrickungsproblematik im Insolvenzverfahren. Hierzu wurde darüber hinaus eine eigene Positionierung der AG SBV erarbeitet.
Sie finden die Stellungnahme sowie die Positionierung zur Verstrickungsproblematik in der Anlage.