Am 21.05.2021 wurden die ab 01.07.2021 gültigen Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Freibeträge lauten: 1.252,64 € für Schuldner und 471,44 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und 262,65 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Anbei die angepassten P-Konto Bescheinigungen in verschiedenen Formaten.
Neue P-Konto-Bescheinigung ab 1.7.2021
- AG SBV-P-Konto_Bescheinigung_2021-0701 ( Größe: 209 kB )
- AGSBV-P-Konto-Bescheinigung-Office-Formate ( Größe: 115 kB )
Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, MeldungenTags: P-Konto, Pfändungsfreigrenzen