Zum 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!
Wichtige Hinweise:
Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.
P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022:
AG SBV-P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_pdf