Forderungen zur Vermeidung von Energiesperren

Der Zugang zu Energie stellt ein grundlegendes Element der Daseinsfürsorge und gesellschaftlichen Teilhabe dar. Ohne Energie sitzen Menschen sprichwörtlich im Dunkeln, Elektrogeräte können nicht mehr genutzt werden, die Herdplatte, manchmal sogar die Heizung und die Dusche bleiben kalt. Aktuelle Zahlen der Bundesnetzagentur belegen, dass 2015 über 330.000 mal der Strom abgesperrt wurde.

Die Energiepreise, wie sie an den Endkunden weitergeben werden, sind bereits seit zehn Jahren auf einem hohen Niveau. Energieschulden resultieren vielfach aus niedrigen Haushaltseinkommen, mit denen die hohen Energiekosten nicht mehr bewältigt werden können. Sie sind regelmäßig nicht das Ergebnis verschwenderischen individuellen Verhaltens, sondern von Armut. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass zum Beispiel in den Regelleistungen des SGB II Energiekosten nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen von Energiesperren sind für die Betroffenen verheerend. Aus diesem Grund müssen Energieschulden vermieden und Energiesperren verhindert werden.Weiter lesen

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Formulare zur Außergerichtlichen Einigung

In letzter Zeit kam häufig die Frage auf, ob die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) an der Erstellung der Formulare für den außergerichtlichen Einigungsversuch, die von der so genannten „Stephan–Kommission“ erarbeitet werden, beteiligt ist. Die AG SBV beteiligt sich nicht an der Erstellung, ausschließlich die BAG Schuldnerberatung als Mitgliedsverband wirkt hieran mit.

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Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2017

Zum 01.07.2017 steigen die Freibeträge für Schuldner. Die „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017“, durch welche die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017 erhöht werden, wurde im Bundesgesetzblatt  veröffentlicht (BGBl. I 07.04.2017, Seite 750). Der Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto liegt dann bei  1.133,80 Euro statt zuvor 1.073,88 Euro. Erfüllt der Schuldner Unterhaltspflichten, stehen ihm weitere Freibeträge zu. Die Kolleg/innen vom www.infodienst-schuldnerberatung.de haben eine druckbare Version der neuen Tabelle ins Netz gestellt.

Sie können hier das mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vereinbarte Formular zur Bescheingung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto herunterladen. Die AG SBV dankt Michael Weinhold für die Erstellung der Vorlage.

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Politik muss einen offenen Zugang zur Beratung ermöglichen

Der im Frühjahr 2017 vorliegende 5. Armuts- und Reichtumsbericht wird nachweisen, dass die Schuldenlast privater Haushalte seit zehn Jahren zunimmt. Mehr als sechs Prozent der Bevölkerung sind akut in Ihren Existenzgrundlagen bedroht. Sie brauchen dringend gute Beratung. Aber nicht alle Menschen haben einen Zugang. Einen gesetzlichen Zugang haben Überschuldete nur, wenn sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe beziehen. Was aber ist mit Erwerbstätigen, Rentnern, Studierenden? Müssen sie erst hilfebedürftig werden, um Beratung zu bekommen? Nur in den Kommunen, die im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge einen offen Zugang zur Beratung gewähren, wird diesen Menschen geholfen.

Die AG SBV fordert daher die Politik auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass alle Personen, die mit ihrer Schuldenlast nicht mehr klar kommen Zugang zu einer Beratung bekommen können. Die AG SBV wird in einen engagierten Dialog mit Politiker*innen treten.

Einige Mitgliedsverbände der AG SBV haben Stellungnahmen zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht abgegeben:

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Aktionswoche Schuldnerberatung 2017

„Überschuldete brauchen starke Beratung!“ lautet das Motto der diesjährigen Aktionswoche Schuldnerberatung, die vom 19. bis 23. Juni 2017 stattfinden wird und die Forderungen der AG SBV zur Bundestagswahl 2017 vorstellen wird. Wir rufen alle Beratungsstellen und Schuldnerberater*innen auf, sich mit lokalen Aktionen an der Aktionswoche zu beteiligen. Die zentrale Kooperationsveranstaltung mit der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. (LAG SIB) findet in diesem Jahr am 23.06.2017 in den Räumen der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband. Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin statt.

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Information für die Beratungspraxis zum Basiskonto

Diese vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung erarbeitete Fachinformation zum Basiskonto richtet sich an alle Fachstellen, wie Allgemeine Sozialberatung, Wohnungslosenhilfe, Migrationsberatung etc., die mit Ratsuchenden/ Klienten zu tun haben, die über kein eigenes Konto verfügen bzw. Probleme haben, ein Konto zu bekommen.
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum Basiskonto 2015

Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 28. Oktober 2015

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Basiskonto 2015

Der vorgelegte Entwurf eines Zahlungskontengesetzes (ZKG) wird seitens der AG SBV grundsätzlich und überwiegend sehr positiv bewertet. Die darin normierten verbraucherschützenden Regelungen über den Zugang und die Führung eines sogenannten Basiskontos werden bei konsequenter Umsetzung ganz erheblich zu einer Verbesserung der Verbraucherposition beitragen können.

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Neuigkeiten zu Kindergeld und P-Konto

Um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen, haben Bundestag und Bundesrat die laufenden Kindergeldzahlungen für das Jahr 2015 – unabhängig von der Kinderanzahl – um jeweils 4 EUR pro Kind und Monat erhöht. Das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wurde am 22. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2015, S. 1202). Diese Kindergelderhöhung tritt jedoch rückwirkend für das Gesamtjahr 2015 in Kraft, da auch die steuerrechtlichen Kinderfreibeträge für den gesamten Steuer-Veranlagungszeitraum 2015 erhöht worden sind.

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