Schlagwort: P-Konto

Das Ausstellen von Bescheinigungen durch anerkannte Schuldnerberatungsstellen.

Reform des Kontopfändungsrechtes seit dem 1.7.2010. Das Ausstellen von Bescheinigungen durch anerkannte Schuldnerberatungsstellen.Erhebung der Praxis im Zeitraum 1.7.2010 bis 30.6.2011

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat alle Schuldnerberatungsstellen aufgerufen, für die Zeiträume Juli bis Dezember 2010 und Januar bis Juni 2011 die eigene Bescheinigungspraxis mittels eines Erfassungsbogens zu dokumentieren. Die Erhebung wurde vom AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV durchgeführt und ausgewertet.

In Folge sollen die Ergebnisse dargestellt und interpretiert werden.

Weiter lesen

Verfasst in: Meldungen, PositionenTags: ,

Positionspapier zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Zum 1. Juli diesen Jahres wird das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft treten. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Reform des Kontopfändungsschutzes. Im Vergleich zur heutigen Rechtslage bietet das neue Gesetz eine deutliche Verbesserung des Schuldnerschutzes für alle Kontoinhaber.

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags: ,

Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes in seiner Fassung vom 19.12. 2007

Vorbemerkung

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19.12.2007 zur Reform des Kontopfändungsschutzes. Im Vergleich zur heutigen Rechtslage stellt der Gesetzentwurf eine deutliche Verbesserung des Schuldnerschutzes dar. Dennoch wird der notwendige Schutz von Schuldnern damit noch nicht ausreichend sichergestellt. Auch wird der Entwurf der Entlastung von Kreditinstituten und Gerichten nicht im notwendigen Umfang gerecht.

Der Entwurf bleibt in seinen positiven Auswirkungen auf Schuldner, Kreditinstitute und Voll- streckungsgerichte teilweise leider hinter dem Referentenentwurf des Justizministeriums vom 19.01.2007 zurück. Die AG SBV benennt in der nachfolgenden Stellungnahme den noch notwendigen Korrektur- bzw. Ergänzungsbedarf.

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags: ,