Neue P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022

Zum 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022:

AG SBV-P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_pdf

AG SBV-P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_word

AG SBV_P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_excel

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Aktionswoche Schuldnerberatung 2022

„…und plötzlich überschuldet“ ist das Thema der Aktionswoche Schuldnerberatung 2022.

Überschuldung kann jede*n treffen, und das mitunter ganz plötzlich! Unvorhersehbare Ereignisse zeigen deutlich, dass das Thema Überschuldung kein Phänomen einzelner Zielgruppen ist. Ändern sich die Lebensumstände – beispielsweise durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit – ist die Gefahr der Überschuldung auch für Personen groß, die bisher nicht damit gerechnet haben, in finanzielle Schieflage zu geraten. Finanzierungen von Eigenheimen, Autos oder Smartphones können in Krisensituationen z.B. plötzlich nicht mehr bedient werden. So kann die wirtschaftlich gewollte und gesellschaftlich akzeptierte Verschuldung schnell in eine Überschuldung umschlagen.

Weitere Informationen zur Aktionswoche Schuldnerberatung finden Sie auf www.aktionswoche-schuldnerberatung.de.

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Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

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Forderungen der Mitglieder zur Bundestagswahl 2021

Die Mitglieder der AG SBV haben zur bevorstehenden Bundestagswahl Papiere mit politischen Forderungen veröffentlicht:

  • Die Wohlfahrtsverbände haben ihre gemeinsamen Forderungen zur Bundestagswahl als Papier der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vorgelegt. Im Bereich Arbeitsmarkt und Teilhabe fordern die Verbände einen individuellen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung – etwa durch eine Anspruchsregelung in § 68a SGB XII. Entsprechend brauche es dazu eine bundesweit einheitliche Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung. Übersicht.
  • Die BAG Schuldnerberatung fordert in ihren Wahlprüfsteinen ebenfalls einen kostenfreien Zugang zu qualifizierter Beratung und dass diese Beratungsleistung finanziell anerkannt wird. Außerdem spricht sie sich für die Harmonisierung von Sozial- und Zwangsvollstreckungsrecht für Familien aus.
  • Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Leitlinien aufgestellt. Zu den Kernforderungen gehört eine verantwortliche Kreditvergabe, sowie Kosteneindämmung und Fairness beim Inkasso.
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Aktionswoche Schuldnerberatung

Im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung „Der Mensch hinter den Schulden“ haben Schuldnerberatungsstelle ganz unterschiedliche Aktionen durchgeführt (Auswahl):

  • Poetry Slam zur Verschuldung und Verzweiflung der Diakonie Paderborn-Höxter e.V.
  • WDR Lokalzeit Münsterland begleitet die Schuldnerberatung des SkF Ibbenbüren
  • Der AWO Kreisverband München Land hat zwei Erklärvideos zum Thema Überschuldung und Beratung produziert: , Video 1 und Video 2
  • Erklärvideo zur Schuldnerberatung des Caritasverbandes für das Bistum Aachen
  • Gemeinsames Video der Schuldnerberatungsstellen in Köln, in dem die Mitarbeitenden ihre Arbeit vorstellen
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Neue P-Konto-Bescheinigung ab 1.7.2021

Am 21.05.2021 wurden die ab 01.07.2021 gültigen Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Freibeträge lauten: 1.252,64 € für Schuldner und 471,44 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und 262,65 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Anbei die angepassten P-Konto Bescheinigungen in verschiedenen Formaten.

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Aktionswoche Schuldnerberatung 2021

„Der Mensch hinter den Schulden“ ist das Thema der Aktionswoche Schuldnerberatung 2021.

Die Corona-Krise macht deutlich, dass das Thema Überschuldung nicht ein Phänomen einzelnerZielgruppen, wie Grundsicherungsempfänger*innen, besonders bildungsferner Haushalte o.ä.. ist. Überschuldung trifft Viele! Das Spektrum der Ratsuchenden ist so bunt wie unsere Gesellschaft selbst. Die Pandemie wirkt wie ein Brennglas, welches hervorhebt wie krisenanfällig die finanzielle Situation vieler Haushalte ist. Durch Kurzarbeit sind Menschen in eine massive Schieflage geraten, die nie damit gerechnet hätten. Berater*innen berichten von Ratsuchenden, für die ohne die Krise Überschuldung nie ein Thema gewesen wäre. Gerade auch für diese Menschen gilt: Die Schreiben der Gläubiger, Schreiben von Inkassounternehmen, gerichtliche Schreiben sind ihnen bisher fremd, sie verunsichern und schüren Angst. Betroffene sind auf Unterstützung und Begleitung angewiesen, welche die Zeit hat

  • Mut zu machen,
  • Schreiben zu erklären,
  • Kummerkasten zu sein,
  • für viele Fragen da zu sein,
  • Perspektiven aufzuzeigen,
  • Lösungen zu entwickeln,
  • den Lösungsweg zu begleiten…

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Kommentierungen zu den Kapiteln Verschuldung und Überschuldung im Entwurf des sechsten Armuts- und Reichtumsberichts

Der Bericht beschreibt die gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Verteilungsergebnisse im Berichtszeitraum (Teil A), beschäftigt sich ausführlich mit den materiellen Lagen und ihrer Verteilung (Teil B), beschreibt Lebenslagen, die eine wichtige Rolle für das Wohlergehen sowie die Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Menschen in Deutschland spielen (Teil C) und beinhaltet eine umfassende Darstellung und Erläuterung der Sozialindikatoren, die die Grundlage für die Berichterstattung sind.

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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge

Mit dem am 16. Dezember 2020 vorgelegten Regierungsentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Wirtschaft zu verbessern und faire Verbraucherverträge im Hinblick auf Vertragsschluss und Vertragsinhalte zu fördern. Dabei sollen neben anderen Regelungsbereichen solche Vertragsklauseln unwirksam sein, die per AGB vereinbart wurden, den wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch widersprechen. Hierzu soll auch die Übertragbarkeit der Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gesichert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) nimmt Stellung zu § 308 Nr. 9 a) BGB-E geregelten Verbot des Abtretungsausschlusses.

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Wahl des Sprecherteams für die Amtsperiode 2021 – 2022

Am 05.02.2021 hat der Ständige Ausschuss der AGSBV das Sprecherteam für die Amtsperiode 2021 – 2022 gewählt. Die bisherigen Amtsinhaber, Sprecher Roman Schlag und stellvertretender Sprecher Michael Weinhold, wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Das Wahlergebnis von jeweils 100% der abgegebenen Stimmen belegt die große Zufriedenheit der Mitglieder mit der bisherigen Arbeit. Die AGSBV sieht sich damit für die kommenden Aufgaben und insbesondere für die Herausforderungen an die Schuldnerberatung im Kontext der Corona-Pandemie sehr gut aufgestellt.

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