Autor: Cornelius Wichmann

Aktionswoche Schuldnerberatung 2017

„Überschuldete brauchen starke Beratung!“ lautet das Motto der diesjährigen Aktionswoche Schuldnerberatung, die vom 19. bis 23. Juni 2017 stattfinden wird und die Forderungen der AG SBV zur Bundestagswahl 2017 vorstellen wird. Wir rufen alle Beratungsstellen und Schuldnerberater*innen auf, sich mit lokalen Aktionen an der Aktionswoche zu beteiligen. Die zentrale Kooperationsveranstaltung mit der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. (LAG SIB) findet in diesem Jahr am 23.06.2017 in den Räumen der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband. Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin statt.

Verfasst in: AktionswochenTags:

Information für die Beratungspraxis zum Basiskonto

Diese vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung erarbeitete Fachinformation zum Basiskonto richtet sich an alle Fachstellen, wie Allgemeine Sozialberatung, Wohnungslosenhilfe, Migrationsberatung etc., die mit Ratsuchenden/ Klienten zu tun haben, die über kein eigenes Konto verfügen bzw. Probleme haben, ein Konto zu bekommen.
Weiter lesen

Verfasst in: Informationen für die Beratungspraxis, MeldungenTags: ,

Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum Basiskonto 2015

Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 28. Oktober 2015

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags: ,

Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Basiskonto 2015

Der vorgelegte Entwurf eines Zahlungskontengesetzes (ZKG) wird seitens der AG SBV grundsätzlich und überwiegend sehr positiv bewertet. Die darin normierten verbraucherschützenden Regelungen über den Zugang und die Führung eines sogenannten Basiskontos werden bei konsequenter Umsetzung ganz erheblich zu einer Verbesserung der Verbraucherposition beitragen können.

Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags: ,

Neuigkeiten zu Kindergeld und P-Konto

Um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen, haben Bundestag und Bundesrat die laufenden Kindergeldzahlungen für das Jahr 2015 – unabhängig von der Kinderanzahl – um jeweils 4 EUR pro Kind und Monat erhöht. Das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wurde am 22. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2015, S. 1202). Diese Kindergelderhöhung tritt jedoch rückwirkend für das Gesamtjahr 2015 in Kraft, da auch die steuerrechtlichen Kinderfreibeträge für den gesamten Steuer-Veranlagungszeitraum 2015 erhöht worden sind.

Weiter lesen

Verfasst in: MeldungenTags: ,

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2015

Zum 01.07.2015 steigen die Freibeträge für Schuldner um gut 2,7 Prozent – bei der Einkommenspfändung auf rund 1.080 Euro in der untersten Stufe. Der Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto liegt dann bei 1.073,88 Euro statt zuvor 1.045,04 Euro. Erfüllt der Schuldner Unterhaltspflichten, stehen ihm weitere Freibeträge zu. Für die erste unterhaltsberechtigte Person sind dies nun 404,16 Euro, für die zweite bis fünfte Person 225,17 Euro.

Verfasst in: MeldungenTags: ,

Stellungnahme zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordrucksordnung zum 1.07.2014

I. Grundsätzliche Anmerkungen

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Einführung neuer Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren zum 1. Juli 2014.
Selbst bei einer zeitnahen Bekanntmachung der neuen Formulare ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die neuen Formulare auch gleichzeitig elektronisch zur Verfügung stehen. In der gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatung erfolgt in der Regel die Erstellung der Anträge über die EDV. Um zu gewährleisten, dass diese Anträge nicht vollumfänglich in den ersten Monaten handschriftlich nach- bzw. ausgearbeitet werden müssen, sollte eineÜbergangszeit für die verbindliche Nutzung der neuen Formulare eingeführt werden. DieÜbergangszeit, in der beide Formulare verwandt werden können, sollte nicht länger als drei bis maximal sechs Monate dauern. Verwendet der Schuldner bzw. seine professionellen Berater die alten Vordrucke, so müssen die erforderlichen Erklärungen gemäß § 287 InsO gesondert beigefügt werden.
Die im Jahr 2002 eingeführten Vordrucke im Verbraucherinsolvenzverfahren haben sichgrundsätzlich in der Praxis bewährt. Die AG SBV begrüßt daher, dass die Überarbeitung der Vordrucke, zukünftig Formulare, sich auf das gesetzlich Erforderliche beschränkt.

Im Folgenden nehmen wir zum vorliegenden Entwurf vom 18. März 2014 aus der Sicht der Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung Stellung und zeigen darüber hinaus einige aus unserer Sicht erforderliche Anpassungen auf.Weiter lesen

Verfasst in: PositionenTags:

Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren

Einleitung

Mit dem vorliegenden Richtlinienvorschlag wird erstmals eine umfassende gesetzliche Regelung zur Überwindung des – in unterschiedlicher Ausprägung – europaweit bestehenden Problems der ungewollten Kontolosigkeit vieler Verbraucher geschaffen.

Die vergangenen Jahre haben dabei zweierlei Tatsachen offenbart:

Erstens: Ein Girokonto mit Basisfunktionen ist eine Grundvoraussetzung zur individuellen Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben und als solches, unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge.

Zweitens: Die seit 1995 bestehende Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft (früher: Zentraler Kreditausschuss, ZKA) an ihre Mitgliedsunternehmen, allen Verbrauchern grundsätzlich ein Girokonto mit Basisfunktionen einzurichten, ist in der Praxis gescheitert. Auch der letzte Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung zum Girokonto für Jedermann aus dem Jahr 2011 (Bundestags-Drucksache 17/8312, S. 31, 32. Von der Kreditwirtschaft wurde dennoch keine der in 2006 und 2008 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt.) kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der Kontolosen in Deutschland in einem hohen sechsstelligen Bereich bewegen dürfte. Darüber hinaus müssen Verbraucher, die Inhaber eines JedermannKonto sind, mit überteuerten Kontomodellen, eingeschränkten Kontofunktionen und der Gefahr jederzeitiger Kündigung rechnen.

Weiter lesen

Verfasst in: Meldungen, PositionenTags: