Autor: Katharina Scholz

Neue P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022

Zum 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022:

AG SBV-P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_pdf

AG SBV-P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_word

AG SBV_P-Konto-Bescheinigung_2022-0701-final_excel

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Aktionswoche Schuldnerberatung 2022

„…und plötzlich überschuldet“ ist das Thema der Aktionswoche Schuldnerberatung 2022.

Überschuldung kann jede*n treffen, und das mitunter ganz plötzlich! Unvorhersehbare Ereignisse zeigen deutlich, dass das Thema Überschuldung kein Phänomen einzelner Zielgruppen ist. Ändern sich die Lebensumstände – beispielsweise durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit – ist die Gefahr der Überschuldung auch für Personen groß, die bisher nicht damit gerechnet haben, in finanzielle Schieflage zu geraten. Finanzierungen von Eigenheimen, Autos oder Smartphones können in Krisensituationen z.B. plötzlich nicht mehr bedient werden. So kann die wirtschaftlich gewollte und gesellschaftlich akzeptierte Verschuldung schnell in eine Überschuldung umschlagen.

Weitere Informationen zur Aktionswoche Schuldnerberatung finden Sie auf www.aktionswoche-schuldnerberatung.de.

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Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

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