Nach dem Bericht der Bundesregierung vom 9. Juni 2000 (BT-Drucksache 14/3611) ist offen geblieben, wie die weiter bestehenden Missstände bei der Umsetzung effektiv behoben werden können. Umsetzung bedeutet für uns im einzelnen die Installierung verbrauchergerechter Verfahren im Zusammenhang mit der Kündigung einer bestehenden Girokontoverbindung wie auch mit der Ablehnung einer Neueröffnung eines Kontos.
Vorstellungen zur Umsetzung des „Girokontos für Jedermann“
- Umsetzung Recht auf Girokonto 2001 ( Größe: 123 kB )
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