Autor: Cornelius Wichmann

Finanzierung der Schuldnerberatung

Zentrale Forderungen der AG SBV zur Finanzierung im Überblick

  1. Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen!
    Das Angebot an Schuldnerberatungsstellen ist völlig unzureichend. Nur eine Minderheit der überschuldeten Haushalte (10-15 %) kann derzeit in einer Beratungsstelle beraten werden.
  2. Schuldnerberatung wirkt positiv auf Überschuldete, öffentliche Haushalte und Gläubiger!
    Die Beratung überschuldeter Menschen ist eine notwendige und sinnvolle Hilfe. Notwendig, weil sich die Zahl der Menschen die überschuldet ist, in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt hat und diese Menschen ohne eine qualifizierte Schuldnerberatung häufig keine Chance mehr haben ihre aus der Überschuldung resultierenden Probleme zu lösen. Sinnvoll, weil die staatlichen Mehrausgaben als Folge einer nicht bewältigten Überschuldung ungleich höher sind als die Kosten einer Beratung.
  3. Keine Trennung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung!
    Schuldnerberatung mit ihren verschiedenen Elementen ist eine umfassende und komplexe Tätigkeit, zu der aus fachlicher Sicht sowohl die soziale Schuldnerberatung als auch die Verbraucherinsolvenzberatung als wichtige Komponenten gehören. Diese Einheit muss trotz der unterschiedlichen Kompetenzen (Land, Kommune) und damit Finanzierungsquellen gewährleistet sein.
  4. Bedarfsschlüssel muss Grundlage der Finanzierung sein!
    Grundlage jeglicher Finanzierung sollte ein allgemein anerkannter Bedarfsschlüssel sein, um ein den Bedarf deckendes Netz an Schuldnerberatungsstellen in Deutschland zu gewährleisten. Jede/r überschuldete Bürger/in muss die Möglichkeit haben, kurzfristig einen Beratungstermin zu bekommen. Es sollten deshalb mindestens zwei vollzeitbeschäftigte Schuldnerberatungsfachkräfte für 50.000 Einwohner zur Verfügung stehen. Auf Grundlage dieser Bedarfsrechnung fehlen derzeit bundesweit nach Schätzungen der AG SBV etwa 1.600 Beratungsfachkräfte.
  5. Finanzierung von Schuldnerberatung muss gesichert sein!
    Damit die Finanzierung in allen Ländern/Kommunen von einer vergleichbaren Grundlage ausgeht, sollte eine künftige Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen auf Grundlage eines anerkannten Bedarfsschlüssels aus einer Hand erfolgen. Die Entscheidung über die unterschiedlichen Anteile der Finanzierung kann nicht dem Verhandlungsgeschick (der Träger) bzw. der Verhandlungsbereitschaft (der unterschiedlichen Finanziers) überlassen bleiben.
  6. Schuldnerberatung braucht Planungssicherheit!
    Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstelle unter Berücksichtigung tariflicher Löhne, Verwaltungskosten, Fortbildung und Sachkosten umfassen. Nur dadurch kann die Qualität und der Erfolg der Schuldnerberatung sichergestellt werden.

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Positionspapier zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Zum 1. Juli diesen Jahres wird das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft treten. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Reform des Kontopfändungsschutzes. Im Vergleich zur heutigen Rechtslage bietet das neue Gesetz eine deutliche Verbesserung des Schuldnerschutzes für alle Kontoinhaber.

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Statement zur Pressekonferenz des Statistischen Bundesamtes am 21. Oktober 2008 in Berlin

Zahl der Überschuldeten hat sich verdoppelt

1990 hat das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) erstmalig Zahlen zur Überschuldungssituation in Deutschland (damals noch ohne die neuen Bundesländer) veröffentlicht. Bis heute hat sich die Zahl der überschuldeten Haushalte mehr als verdoppelt. Insgesamt sind rund drei Millionen Haushalte überschuldet; das heißt jeder 12. Haushalt in Deutschland ist davon betroffen. Überschuldung bedeutet: Die Haushalte sind nicht mehr in der Lage, mit ihrem Einkommen oder Vermögen laufende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen; sie sind zahlungsunfähig. Neben den oben Genannten gelten etwa 1,2 Millionen Haushalte als akut überschuldungsgefährdet. Ihr monatliches Budget reicht gerade dazu aus, ihren wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Danach verbleibt ihnen so wenig Geld, dass bereits kleine Störungen – wie etwa die Reparatur der Waschmaschine oder steigende Energiepreise – den finanziellen Kollaps auslösen können.

Überschuldung führt zur Verarmung und sozialen Ausgrenzung

Die Überschuldungssituation vieler Familien in Deutschland ist eine wesentliche Ursache für ihre Verarmung und soziale Ausgrenzung. Das Überschuldungsproblem betrifft nicht ausschließlich soziale Randlagen, sondern dehnt sich auf weite Bevölkerungsschichten aus. Verschuldungsprozesse, die in Überschuldung münden, kommen in allen sozialen Schichten vor. Überschuldung bedeutet für die Betroffenen eine völlige Destabilisierung ihrer Existenz. Sie sind Stress und psychischem Druck ausgesetzt und häufig gesundheitlich beeinträchtigt. Materielle und immaterielle Belastungen verstärken sich gegenseitig. Die kritischen Verhältnisse belasten Partnerschaften schwer und beschädigen die Entwicklung der Kinder. Zu Unrecht wird in der öffentlichen Diskussion Überschuldung regelmäßig auf materielle Probleme verkürzt.

Schuldnerberatung ist unverzichtbar für die Stabilisierung überschuldeter Menschen

Es wird heute von niemandem mehr bestritten, dass die Beratung überschuldeter Menschen eine dringend notwendige und sinnvolle Hilfe ist. Eine zunehmende Zahl überschuldeter Menschen hat ohne eine qualifizierte Schuldnerberatung kaum mehr eine Chance, ihre aus Überschuldung resultierenden Probleme zu lösen. Die soziale Schuldnerberatung der Wohlfahrts- und Verbraucherverbände hat die Funktion einer wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Existenzsicherung, dem Schuldnerschutz und der Schuldenregulierung auch die psychosoziale Beratung.

Zahl der Beratungsstellen muss sich verdoppeln

Zurzeit gibt es in Deutschland etwa 950 Beratungsstellen. Gemessen an der Zahl der überschuldeten Haushalte ist der Bedarf bei weitem nicht gedeckt. Das zeigt sich u.a. an den langen Wartezeiten, bis es zu einem ersten Gespräch kommt. Aufgrund der hohen Nachfrage können häufig Beratungsstellen nur eine Existenz sichernde Kurzberatung und keine darüber hinausgehende Entschuldungsberatung anbieten. Wegen der ungenügenden Beratungskapazität ist es derzeit nur 10 bis 15% der überschuldeten Menschen möglich, in einer Schuldnerberatungsstelle kostenlose Hilfe zu erhalten.

Geschäfte mit der Armut

Die langen Wartezeiten bei den Beratungsstellen der Wohlfahrts- und Verbraucherverbände machen sich unseriöse gewerbliche „Schuldenregulierer“ zunutze. Sie werben damit, dass es bei ihnen keine Wartezeiten gebe. Oftmals tappen Schuldner in diese Falle. Sie sind nicht in der Lage auf den ersten Blick zu erkennen, dass diese Firmen häufig nichts anderes tun, als gegen hohe Gebühren lediglich einfachste Bürodienste zu erledigen (Erfassen der Gläubiger und deren Forderung in einer EDV-Akte). Oder sie vermitteln an einen Anwalt, der zusätzlich Honorar verlangt.

Finanzielle Unterstützung muss verbessert werden

Die derzeitige Finanzierung der Beratungsstellen wird von den Ländern, den Kommunen und mit dem Einsatz erheblicher Eigenmittel der Wohlfahrts- und Verbraucherverbände gewährleistet. Die Finanzierung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt; „Schlusslicht“ ist hier Hessen, wo es seit 2005 überhaupt keine Landesmittel mehr gibt. In einigen Bundesländern ist es gelungen, die Sparkassen- und Giroverbände in die Finanzierung einzubinden. Obwohl alle anderen Banken und Branchen von der Arbeit der Schuldnerberatung ebenso profitieren, lehnen sie bisher eine finanzielle Beteiligung ab.

Einheitliche Überschuldungsstatistik wird begrüßt

Die Überschuldungsstatistik wurde gemeinsam vom Bundesfamilienministerium, den Bundesländern, der Wissenschaft, dem Statistischen Bundesamt und der Schuldnerberatung entwickelt. Im Jahr 2006 konnten die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen auf freiwilliger Basis erstmals Daten über ihre Klientel und ihre Arbeit online zum Statistischen Bundesamt melden. Vorher erfassten die Beratungsstellen ihre Daten in unterschiedlichem Umfang und nach unterschiedlichen Kriterien. Eine Vergleichbarkeit der auf diese Weise gewonnenen Klientenstatistik war bis 2006 nur sehr schwer möglich.

Aus Gründen des Datenschutzes werden nur solche Klientendaten mit einer durch das Statistische Bundesamt zertifizierten Software erfasst und weitergeleitet, die schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben.

Die Datenerhebung selbst führt in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zu keiner großen Mehrbelastung, da die meisten Angaben für die Überschuldungsstatistik ohnehin im Rahmen der elektronischen Aktenführung erfasst werden. Die Daten ermöglichen Aussagen vor allem über die Soziodemographie der Klienten. Die Erkenntnisse können sowohl für die Schuldnerberatung genutzt werden als auch für die sozialpolitische Arbeit. Auch können mit ihrer Hilfe Regelungsvorschläge zur Verhinderung von Überschuldungssituationen entwickelt werden. Einschränkend muss aber gesagt werden, dass die Überschuldungsstatistik weder ein vollständiges Bild der überschuldeten Privathaushalte in Deutschland noch über die Leistung der Schuldnerberatungsstellen liefert. Das Instrument ist daher mit wissenschaftlicher Begleitung weiter zu entwickeln und zu evaluieren.

Erfreulicherweise hat sich die Beteiligung der Beratungsstellen an der Überschuldungsstatistik seit dem letzten Jahr verbessert. Für 2008 werden rund ein Drittel aller Beratungsstellen ihre Klientendaten an das Statistische Bundesamt weiterleiten. Unser Ziel ist es, dass in naher Zukunft alle Beratungsstellen an der bundesweiten Erhebung teilnehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Landesstatistiken an die Überschuldungsstatistik angeglichen werden.
Denn das Führen mehrerer Statistiken bedeutet für die Beratungsstellen unnötige Doppelarbeit.

Gesicherte statistische Angaben auch in Zukunft dringend notwendig

Vor dem Hintergrund der nach wie vor großen Zahl überschuldeter Haushalte in Deutschland und der damit einhergehenden enormen sozialen und auch wirtschaftlichen Probleme ist es aus Sicht der Schuldnerberatung dringend notwendig, auch in Zukunft gesicherte statistische Angaben zu den Personen zu bekommen, die die Beratungsstellen aufsuchen. Daher befürwortet die AG SBV eine einheitliche – mit den Schuldnerberatungsstellen abgestimmte – Überschuldungsstatistik, die auch die Arbeit der Beratungsstellen angemessen abbildet.

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Stellungnahme für das Bundesministerium der Finanzen zur aktuellen Situation der Girokonten für jedermann

1. Einleitung

Vor mehr als 13 Jahren hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) – nicht zuletzt vor dem Hintergrund entsprechender Gesetzgebungsinitiativen – seine Mitgliedsverbände dazu aufgerufen, „Girokonten für jedermann“, d.h. Konten, die auf Guthabenbasis ohne Überziehungskredit geführt werden, auf Anfrage zu eröffnen. Die Kreditinstitute erklärten in der Empfehlung ihre Bereitschaft, für jede Bürgerin und jeden Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto zu führen, und zwar unabhängig von Art und Höhe ihrer Einkünfte. Hintergrund war das Bekanntwerden einer Vielzahl von Fällen, in denen es zu Problemen bei der Eröffnung bzw. Kündigung von Girokonten gekommen war.

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Stellungnahme für das Bundesministerium der Finanzen zur aktuellen Situation der Girokonten für jedermann

1. Einleitung

Vor mehr als 13 Jahren hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) – nicht zuletzt vor dem Hintergrund entsprechender Gesetzgebungsinitiativen – seine Mitgliedsverbände dazu aufgerufen, „Girokonten für jedermann“, d.h. Konten, die auf Guthabenbasis ohne Überziehungskredit geführt werden, auf Anfrage zu eröffnen. Die Kreditinstitute erklärten in der Empfehlung ihre Bereitschaft, für jede Bürgerin und jeden Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto zu führen, und zwar unabhängig von Art und Höhe ihrer Einkünfte. Hintergrund war das Bekanntwerden einer Vielzahl von Fällen, in denen es zu Problemen bei der Eröffnung bzw. Kündigung von Girokonten gekommen war.

Seitdem ist die Situation für die (potenziellen) Kontoinhaber jedoch in weiten Teilen unbe- friedigend geblieben. Noch immer wird die Führung von Guthabenkonten systematisch erschwert oder verweigert, und dies nicht etwa nur in Einzelfällen.

Eine große Zahl von betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern leidet unverändert an den vielfältigen Folgen des Ausschlusses vom bargeldlosen Zahlungsverkehr, die seit dem Jahre 2000 in nunmehr bereits vier Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) in den wichtigsten Auswirkungen beschrieben wurden:

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Stellungnahme zum Entwurf des 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Teil B

II.3.2 Entwicklung der Überschuldung

Bericht

Der Bericht (S. 45) führt aus, dass die Anzahl der überschuldeten Haushalte auf rund 1,6 Mio. zurückgegangen ist. Diese Zahl ist Ergebnis einer Studie zur Überschuldung privater Haushalte mit Kreditverbindlichkeiten.

Bewertung

Die Bundesregierung verfügt nicht mehr wie in früheren Jahren über das Interesse und die Fähigkeit, über die Zahl und die Struktur von Überschuldungsfällen in Ost- und Westdeutsch- land Auskunft zu geben. Stattdessen greift sie auf Teilzahlen zurück, die nach herrschender sozialwissenschaftlicher Auffassung fragwürdig sind. Die Anzahl der überschuldeten Haus- halte kann nicht nur an Kreditverbindlichkeiten festgemacht werden. Andere Überschuldungsformen, als die der Kreditverschuldung, wer- den somit bagatellisiert, was im Hinblick auf die schwierige Lebenslage der Betroffenen nicht gerechtfertigt ist. Wenn keine verlässlichen Zahlen vorliegen, wäre es ehrlicher dies zu sagen, als eine Zahl zu benennen, die als Entwarnung missverstanden werden könnte. Die Entwicklung des Niedriglohnbereichs und der Reallöhne, der Armutsrisiken und der tatsächlichen Verarmungsverläufe geben der Projektion der Bundesregierung, dass die Überschuldung ihren Höhepunkt überschritten habe, keine Nahrung.

Lösung

Notwendig ist eine kontinuierliche Überschuldungsforschung, die unter Einbeziehung aller relevanten Überschuldungsformen die Entwicklung nachweist.

II.3.3 Ursachen und Auslöser von Überschuldung

Bericht

Laut Bericht ist die Arbeitslosigkeit, die regelmäßig mit deutlichen Einkommenseinbußen verbunden ist, der empirisch wichtigste Einzelüberschuldungsfaktor (s. 47).

Bewertung

Die Aussage ist zutreffend, aber nicht neu. Zwischen Arbeitslosigkeit und Überschuldung besteht ein enger kausaler Zusammenhang. Zum einen ist Arbeitslosigkeit ein wesentlicher Auslöser von Überschuldungssituationen, zum anderen stellt die Überschuldung ein gravierendes Vermittlungshemmnis in den Arbeitsmarkt dar. Außerdem gefährden Überschuldungsprobleme noch bestehende Arbeitsverhältnisse, weil den Arbeitgebern erhebliche Belastungen durch die Überschuldung von Arbeitnehmern entstehen. Diese Zusammenhänge werden im Bericht nicht dargestellt.

Lösung

Der Bericht sollte die Bedeutung und Rolle der Schuldnerberatung als Instrument der Arbeitsmarktintegration beschreiben. Mit der Einführung des SGB II hat die Schuldnerberatung eine wichtige Funktion (§16,2 SGB II) für den Erhalt und die Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes. Dies belegen Studien zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung (S.175)

Teil D

II.3 Überschuldeten Privathaushalten helfen – Überschuldung vorbeugen und beseitigen

Bericht

Laut Bericht (S. 174) wirkt die Bundesregierung dem Überschuldungsprozess mit einem Maßnahmekonzept entgegen, das auf den Interventionsebenen Gesetzgebung, soziale Infrastruktur und Informationsvermittlung ansetzt. Benannt werden u.a. Novellierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, Einführung eines pfändungsfreien Girokontos und Überschuldungsstatistik.

Bewertung

Das „Maßnahmekonzept“ der Bundesregierung ist ambivalent. Auf der einen Seite sind die Initiativen zur Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und zum pfändungsfreien Girokonto zu begrüßen. Auf der anderen Seite kann von einem Maßnahmekonzept auch hinsichtlich der „sozialen Infrastruktur“ in keiner Weise die Rede sein. Der Bericht geht nicht auf die Frage ein, wie die Bundesregierung mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und den Verbraucher- und Wohlfahrtsverbänden zusammenarbeitet. Ebenso enthält der Bericht keine Aussagen darüber, wie de Bundesregierung die unterschiedlichen Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Bundes-Landes und kommunalen Ebene moderiert und koordiniert. Nicht angesprochen wird die gesellschaftliche Verantwortung der Finanzdienstleister für eine verantwortliche Kreditvergabe und wie der Verbraucherschutz wirksamer gestaltet werden kann.
Ebenfalls hat sich die Bundesregierung nicht dazu geäußert wie sie die – so positiv bewerte- te- Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamt fortführen will.

Die jetzige rechtliche Regelung (nach §7 Bundesstatistikgesetz) erlaubt eine Fortführung bis längstens für das Berichtsjahr 2010. Danach müsste diese Erhebung eingestellt werden, sofern keine weitere gesetzliche Regelung getroffen wird.

Lösung

Überschuldung ist ein Querschnittsthema, das den Zuständigkeitsbereich mehrer Ministerien betrifft. Die federführende Koordination eines Ministeriums ist erforderlich um die vielfältigen und notwendigen Einzelaktivitäten zu einem politschen Gesamtansatz zu bündeln. Unter Einbeziehung von Politik, Wohlfahrts- und Verbraucherverbänden, Wissenschaft und Kreditwirtschaft ist ein „Nationaler Aktionsplan gegen Überschuldung“ zu entwickeln. Themen eines solchen Aktionsplans können u.a. sein:

  • Förderung der Finanzkompetenz/ Prävention
  • Präventive Einkommens- und Budgetberatung
  • Ausbau und finanzielle Absicherung der Schuldnerberatung
  • Weiterentwicklung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Kontopfändungsschutz
  • Recht auf Girokonto
  • Transparenz und verbesserter Datenschutz beim Kreditscoring
  • Gesetzlich verankerte Bundesstatistik zur Überschuldun
  • Überschuldungsforschung
  • Wirtschaftliche Beratung und Bildung in Familienzentren und Einrichtungen der Familienbildung
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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen (BT-Drs. 16/7416)

I. Einführung

Der am 14.2.2008 vom Deutschen Bundestag beratene Regierungsentwurf will für mittellose Schuldner ein schlankes, kostengünstiges und allseits akzeptiertes Entschuldungsverfahren einführen.

Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, bedarf es aus der Sicht der AG SBV aber noch:

  • der Sicherung einer qualifizierten und persönlichen Beratung mittelloser Schuldner;
  • des Verzichts auf den obligatorischen Einsatz des vorläufigen Treuhänders;
  • der Aufrechterhaltung der Stundung für masselose Fälle, mindestens für Schuldner, deren Einkommen den sozialhilferechtlichen Bedarf nicht übersteigt;
  • des Zugangs ehemals Selbstständiger zum Verbraucherinsolvenzverfahren.

Die nachfolgende Stellungnahme begründet diesen Nachbesserungsbedarf und unterbreitet Lösungsvorschläge.

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Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes in seiner Fassung vom 19.12. 2007

Vorbemerkung

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19.12.2007 zur Reform des Kontopfändungsschutzes. Im Vergleich zur heutigen Rechtslage stellt der Gesetzentwurf eine deutliche Verbesserung des Schuldnerschutzes dar. Dennoch wird der notwendige Schutz von Schuldnern damit noch nicht ausreichend sichergestellt. Auch wird der Entwurf der Entlastung von Kreditinstituten und Gerichten nicht im notwendigen Umfang gerecht.

Der Entwurf bleibt in seinen positiven Auswirkungen auf Schuldner, Kreditinstitute und Voll- streckungsgerichte teilweise leider hinter dem Referentenentwurf des Justizministeriums vom 19.01.2007 zurück. Die AG SBV benennt in der nachfolgenden Stellungnahme den noch notwendigen Korrektur- bzw. Ergänzungsbedarf.

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Lösungsvorschläge zu den aktuellen Problemen mit der Befeiung von der Rundfunkgebührenpflicht

I. Ausgangslage

Bis zum 31. März 2005 hatten auch Familien oder Einzelpersonen mit geringem Einkommen einen Anspruch auf die GEZ-Gebührenbefreiung. Dabei durfte das Einkommen aller Haushaltsangehörigen eine eigenständige fixierte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Einkommensgrenze ergab sich aus dem 1,5-fachen Sozialhilferegelsatz für den Haushaltungsvorstand plus einfacher Regelsatz für die sonstigen Haushaltsangehörigen, plus 3 %i- gem Zuschlag für Haushaltsangehörige über 65 Jahre, plus Kosten der Unterkunft.

Mit dieser Regelung konnten alle Bezieher von Niedrigeinkommen, die unter der festgelegten Einkommensgrenze bleiben, von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Mit dem Befreiungsbescheid konnte dann bei der Deutschen Telekom der „Sozialtarif“ beantragt werden, der zu reduzierten Gebühren beim Telefonieren führt.

Seit dem 1. April 2005 gelten neue Richtlinien für die Befreiung von der Rundfunkgebühren- pflicht.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Die Gebührenbefreiung ist nicht mehr von der Höhe des Einkommens abhängig sondern von der Einkommensart
  • Befreiungsanträge werden nicht mehr vom örtlichen Sozialamt, sondern von der GEZ- Verwaltungszentrale in Köln bearbeitet. Befreiung wird gewährt, wenn der Antragsteller nachweist, dass er eine der definierten Einkommensarten bezieht. Nach Angaben der GEZ sind diese Voraussetzungen abschließend; weitere Befreiungstatbestände seien nach dem „Willen des Gesetzgebers“ nicht vorgesehen. Auch im Antragsformular oder im Informationsmaterial finden sich keine Hinweise auf Befreiung von weiteren Personengruppen.

Diese Regelung schließt eine ganze Reihe von Personen mit niedrigem Einkommen aus. Die GEZ vertritt die Ansicht, dass Erwerbstätige, Arbeitslosengeld I – Empfänger und Rentner, die keine ergänzende Sozialleistung beziehen, von der Befreiung ausgeschlossen sind. Auch ALG II-Bezieher mit befristetem Zuschlag (gemäß § 24 SGB II) – egal in welcher Höhe – sind davon betroffen. Auch Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen der flexiblen Ver- selbständigung betreut und vom Landesjugendamt flexibles Taschengeld und ggfs. einen Anteil der Ausbildungsvergütung (ca. 30 %) zur freien Verfügung haben, sind nach der neu- en Regelung nicht für die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht vorgesehen. Weiterhin kommt es zu Problemen, weil Taschengeldbezieher in stationären Einrichtungen nach SGB VIII / XII sowie Auszubildende mit Anspruch auf Leistungen nach § 59 ff. SGB III bei den Personengruppen nach § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht genannt sind.

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Stellungnahme zur weiteren Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann

Recht auf ein Girokonto und Erhalt von Girokonten

1. Einleitung

Schuldner, die über kein Girokonto verfügen, sind in vielfacher finanzieller und sozialer Hin- sicht benachteiligt:

  • Arbeitgeber verlangen vom Arbeitnehmer den Nachweis einer Kontoverbindung, da Lohn oder Gehalt nur bargeldlos gezahlt werden.
  • Vermieter verlangen vom Mieter die Erteilung einer Einzugsermächtigung für dessen Konto, um die pünktliche Zahlung der Miete zu gewährleisten
  • Ähnliche Vorgehensweisen sind auch für andere Dienstleister typisch (Telekommunikationsanbieter, Versicherer). Der Bundesgerichtshof erachtet entsprechende Vertragsklauseln mit dem Hinweis darauf, dass ein Girokonto heute selbstverständlich geworden ist, als zulässig.
  • Bareinzahlungen und Baranweisungen sind mit überdurchschnittlich hohen Gebühren (-abschlägen) für den kontolosen Schuldner verknüpft, da allein für monatlich wiederkehrende Zahlungsvorgänge wie Mietzahlung, Zahlung der Energie- und Heizkosten, die Zahlung von Versicherungsbeiträgen, Mehrkosten von 40,– bis 80,– Euro pro Monat entstehen.
  • Den Empfänger/innen von Arbeitslosengeld (ALG I und II) ohne eigene Kontoverbindung zieht der Leistungsträger die Gebühr für Überweisungen dann gleich im Vorwege von der gesetzlich normierten Leistung ab, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ohne eigenes Verschulden kontenlos sind. Bei Bezug von ALG II erhalten die Betroffenen wegen der Kontolosigkeit daher weniger als das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum.
  • In einigen Bundesländern, unter anderem Hessen, ist die Anmeldung eines Kfz nur gegen die Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Das heißt: ohne Konto kein Auto.

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