Zusammenfassend stellt die AG SBV fest:
- Die Beratung überschuldeter Menschen ist eine notwendige und sinnvolle Hilfe. Not wendig, weil eine immer größere Zahl von Menschen überschuldet ist und diese Menschen ohne eine qualifi- zierte Schuldnerberatung häufig keine Chance mehr haben, ihre aus der Überschuldung resultie- renden Probleme zu lösen. Sinnvoll, weil die sozialen Kosten als Folge einer nicht bewältigten Überschuldung ungleich höher sind als die Kosten einer Beratung.
- Das Angebot an Schuldnerberatungsstellen ist völlig unzureichend. Nur eine Minderheit der über- schuldeten Haushalte (10-15%) kann derzeit in einer Beratungsstelle beraten werden. Das feh- lende Beratungsangebot führt zu weitreichenden finanziellen und sozialen Problemen bei den Betroffenen und in der Folge zu staatlichen Mehrausgaben.
- Damit die Integration von erwerbsfähigen überschuldeten Sozialhilfeempfängern in den Arbeits- markt weiter verbessert werden kann, ist eine enge Verzahnung der Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit durch die Arbeits- und Sozialämter (im Sinne von „Job-Center“/Hartz-Bericht) in Kooperati- on mit der Schuldnerberatung not wendig.
- Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und sächliche Aus- stattung der Schuldnerberatungsstelle unter Berücksichtigung tariflicher Löhne, Kosten der Ver- waltung, Fortbildung und Sachkosten umfassen. Nur dadurch kann die Qualität und der Erfolg der Schuldnerberatung sichergestellt werden.
- Grundlage jeglicher Finanzierung sollte ein allgemein anerkannter Bedarfschlüssel sein, um ein bedarfsdeckendes Netz an Schuldnerberatungsstellen in Deutschland zu gewährleisten. Jede/r überschuldete Bürger/in muss die Möglichkeit haben, kurzfristig einen Beratungstermin zu be- kommen. Aus Sicht der AG SBV sollten deshalb mindestens zwei vollzeitbeschäftigte Schuldner- berater/innen für 50.000 Einwohner zur Verfügung stehen. Auf Grundlage dieser Bedarfsrech- nung fehlen derzeit bundesweit nach Schätzungen der AG SBV etwa 1.600 Beratungsfachkräfte.
- Damit die Finanzierung in allen Ländern/Kommunen von einer vergleichbaren Grundlage aus- geht, sollte eine künftige Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen auf Grundlage eines aner- kannten Bedarfsschlüssel aus einer Hand erfolgen. Die Entscheidung über die unterschiedlichen Anteile der Finanzierung darf nicht dem Verhandlungsgeschick (der Träger) bzw. der Verhand- lungsbereitschaft (der unterschiedlichen Finanziers) überlassen bleiben.
- Schuldnerberatung mit ihren verschiedenen Elementen wird von der AG SBV dabei als eine um- fassende und komplexe Tätigkeit angesehen, die aus fachlicher Sicht keine Trennung zwischen der sozialen Schuldnerberatung und der Verbraucherinsolvenzberatung zulässt. Die Finanzierung darf die verschiedenen Komponenten der Schuldnerberatung nicht trennen.