Online-Umfrage 2022 – Abfrage zur Nutzung digitaler Angebote

Schuldnerberatung beruht auf einem sozialarbeiterischen Grundverständnis und stellt den persönlichen Kontakt und die Kooperation zwischen Ratsuchenden und Beratenden in den Mittelpunkt der Beratung. Doch schon längst ist der Beratungsalltag nicht mehr ausschließlich analog. Informationen werden im Internet bereitgestellt und die Kommunikation erfolgt per E-Mail, über Onlineportale oder auch per Videochat.

Der technologische Wandel birgt grundsätzlich große Potenziale für eine Weiterentwicklung der Schuldnerberatung – diese können aber auch mit Risiken verbunden sein.

Um die soziale Schuldnerberatung im Zuge der Digitalisierung weiterzudenken, hat der AK Digitalisierung im Jahr 2022 eine bundesweite Abfrage zur Nutzung digitaler Angebote bei den Schuldnerberatungsstellen gestartet.

Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie in der Anlage.

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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zuständigkeitskonzentration

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme in dem Gesetzgebungsverfahren zur Zuständigkeitskonzentration der Aufgaben der Gerichtsvollzieher in Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahren.

Zusammenfassung der Bewertung: Die Verlagerung der Aufgaben der Vollstreckungsgerichte auf die örtlichen Gerichtsvollzieher wird in Gänze abgelehnt – insbesondere dort, wo es sich um Anträge in Bezug auf den Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung bzw. Regelungen zu Umfang und Grenzen der Zwangsvollstreckung gegen Schuldner:innen handelt. Es besteht die konkrete Gefahr, dass das Schutzniveau für Schuldner:innen deutlich sinkt und das gesetzlich fixierte, zeitnahe Existenzminimum für Familien stark gefährdet ist und zweckgebundene Leistungen – ob im Sozialhilfe- oder im pflegerischen Bereich – nicht den vorgesehenen Zweck erreichen. Nach den Plänen des Gesetzgebers wird mit einem enormen zeitlichen, organisatorischen und kostenmäßigen Aufwand eine neue, zweite parallele Justizstruktur im Sinne eines privatisierten Justizsystems geschaffen. Hierfür besteht keinerlei nachvollziehbare Notwendigkeit.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage.

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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung

Die AG SBV hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung.

Die AG SBV begrüßt und unterstützt den Vorschlag der Bundesministerien für Finanzen und für Bildung und Forschung, gemeinsam mit der OECD an einer nationalen Finanzbildungsstrategie zu arbeiten. Finanzbildung ist ein bedeutender Faktor in der Präventionsarbeit der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen und in der Beratung von ver- / überschuldeten Menschen. Es wird daher begrüßt, dass die Finanzbildung mit dem Gesetzesentwurf gestärkt werden soll.

Der Gesetzesentwurf sieht hierzu vor, die bestehende Stiftung „Geld und Währung“ fortzuführen, jedoch den Stiftungszweck zu erweitern und die daraus resultierenden Aufgaben an die Erfordernisse einer Finanzbildungsstrategie anzupassen.

Die AG SBV betont in ihrer Stellungnahme u.a., dass die Stiftung einen besonderen Fokus auf Angebote für vulnerable Bevölkerungsgruppen mit knappen Einkommensressourcen und niedrigem Bildungsstatus legen sollte. Bildungsaspekte zu Geldanlagen und Finanzprodukten sollten aus unserer Sicht demgegenüber zunächst zweitrangig sein. Eine angemessene Beteiligung der Schuldner- und Verbraucherberatungsverbände in den vorgesehenen Gremien halten wir für notwendig.

Im beigefügten Dokument sind weitere Aspekte, zu denen die AG SBV Stellung nimmt, vollständig aufgeführt.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage.

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Neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2024

Zum 01.07.2024 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2024.

Wichtige Hinweise:

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

Die neuen P-Konto-Bescheinigungen sind erst ab dem 01.07.2024 gültig und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden. Bei bereits bestehenden Bescheinigungen müssen die Banken die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.

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Rechtsgutachten zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie: EU-Recht verlangt Rechtanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung

Der Verfassungs- und Sozialrechtsexperte Prof. Dr. Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln, kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass Artikel 36 der EU-Verbraucherkreditrichtlinie durch einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung umgesetzt werden muss. Das Rechtsgutachten erläutert auch, welche weiteren Vorgaben Deutschland bei der Umsetzung von Art. 36 der Verbraucherkreditrichtlinie beachten muss.

Der Caritasverband für das Bistum Aachen e. V. hatte das Rechtsgutachten in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) in Auftrag gegeben.

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Stellungnahme zur Evaluation Verkürzung des Insolvenzverfahrens und Positionierung zur Verstrickung im Insolvenzverfahren der AG SBV

Die AG SBV hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme im Hinblick auf die Evaluation zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. In der Stellungnahme begrüßt die AG SBV die Verkürzung des Insolvenzverfahrens und nimmt u.a. zu folgenden Punkten Stellung:

  • Beobachtungen zur Entwicklung des Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhaltens der Verbraucher*innen
  • Eine Einschätzung zu den Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 07. Dezember 2023 zur Speicherung insolvenzbezogener Daten
  • Der Verstrickungsproblematik im Insolvenzverfahren. Hierzu wurde darüber hinaus eine eigene Positionierung der AG SBV erarbeitet.

Sie finden die Stellungnahme sowie die Positionierung zur Verstrickungsproblematik in der Anlage.

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Gemeinsame Stellungnahme zur Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Das Bundesministerium der Justiz gibt im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften den an der Stellungnahme beteiligten Akteuren als Verbraucher- und Schuldnerverbänden die Gelegenheit zur Rückmeldung, ob sich die Neuregelungen in der Praxis vollständig etabliert haben.

Die Gelegenheit zur Rückmeldung wurde von folgenden Akteuren in einer gemeinsame Stellungnahme des Arbeitskreises InkassoWatch, der  Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, der Verbraucherzentrale Bayern, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verbraucherzentrale Hessen, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein genutzt. Sie finden Sie im Anhang dieses Beitrags.

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Forderungspapier zu Energiesperren der AG SBV aktualisiert

Die AG SBV hat ihre politischen Forderungen zur Bekämpfung und Vermeidung von Energiesperren aktualisiert.

Der Zugang zu Energie stellt ein grundlegendes Element der Daseinsvorsorge und gesellschaftlichen Teilhabe dar. Ohne Energie sitzen Menschen sprichwörtlich im Dunkeln, Elektrogeräte können nicht mehr genutzt werden, die Herdplatte, manchmal sogar die Heizung und die Dusche bleiben kalt. Sie sind von der allgegenwärtigen digitalen Teilhabe abgeschnitten. Aktuelle Zahlen der Bundesnetzagentur belegen,
dass 2021 über 239.426 Haushalten der Strom abgesperrt wurde.

Sie finden das gesamte Forderungspapier im Anhang dieses Beitrags.

Es gilt einen besonderen Dank an den AK Energiesperren auszusprechen!

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Umfrage zur Aktionswoche Schuldnerberatung: Inflation treibt Überschuldungsrisiko und Nachfrage nach Beratung in die Höhe

Umfrage: Zwei Drittel der Schuldnerberatungsstellen erleben höhere Nachfrage als Ende 2022

Aachen, 12. Juni 2023. Die Preise steigen in Deutschland weiter und mit ihnen das Risiko von Überschuldung sowie die Nachfrage nach Beratung. In einer Erhebung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) unter den gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen berichteten zwei Drittel von ihnen von einer deutlich höheren Nachfrage als vor sechs Monaten. Bei einem Fünftel von ihnen stieg die Nachfrage um über 30 Prozent.

„Unsere Zahlen zeigen: Immer mehr Menschen brauchen Rat, weil das Geld nicht reicht“, stellt Roman Schlag, Referent für Schuldnerberatung für die Caritas in Aachen und Sprecher der AG SBV, fest. „Die Einkommen halten nicht mit der Inflation Schritt. Für alle, die davor schon gerade so über die Runden kamen, ist das fatal.“ Auf diese Entwicklung wollen die Anbieter von sozialer (also kostenloser) Schuldnerberatung in der heute beginnenden Aktionswoche unter dem Motto „Was können wir uns noch leisten? Überschuldungsrisiko Inflation“ aufmerksam machen.

Immer mehr Erwerbstätige unter den Ratsuchenden

In nahezu der Hälfte der Beratungsstellen kamen laut Umfrageergebnisse mehr Ratsuchende wegen Energieschulden als Ende 2022, in einem Viertel der Beratungsstellen sind die Anfragen wegen Mietschulden gestiegen. Es bestätigte sich auch der Trend aus der Umfrage vom Winter: Unter den Ratsuchenden waren in 46% der Beratungsstellen mehr Erwerbstätige als noch vor sechs Monaten.

„Menschen in Lohn und Brot waren als Klientinnen und Klienten in Schuldnerberatungsstellen lange eine Minderheit, um nicht zu sagen eine Ausnahme,“ so Sabine Weisgram, Referentin für Beratung und Migration beim AWO Bundesverband, für diesen Verbandsvertreterin in der AG SBV. Und weiter: „Das hat sich seit der Pandemie, und mehr noch seitdem die Preise so stark steigen, völlig gewandelt. Wir merken: Ein Job schützt nicht vor Überschuldung.“

AG SBV fordert Anspruch auf Schuldnerberatung für alle

Was aber vor Überschuldung schützen kann, ist frühzeitige Beratung. Nur: In Deutschland haben nicht alle, die es brauchen, Zugang zu einem solchen Angebot. Mancherorts dürfen sich nur Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen an eine Schuldnerberatungsstelle wenden; an anderen Orten führt eine unzureichende Finanzierung dazu, dass die Beratungsstellen überlastet sind und Ratsuchenden lange Wartezeiten zumuten müssen – „wo doch warten bei Schulden immer die falsche Medizin ist,“ so Alexander Elbers, Fachreferent Schuldnerberatung beim Paritätische NRW und für diesen Vertreter in der AG SBV. „Wir wissen nämlich: Je früher Geldprobleme angegangen werden, desto größer ist die Chance, die Überschuldung abzuwenden.“

Die AG SBV bekräftigt anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung ihre Forderungen nach einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für alle und einer nachhaltigen Finanzierung von sozialer Schuldnerberatung.

Mehr Informationen

Die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände (AG SBV), vertritt etwa 1.400 gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Diese sind in Trägerschaft der Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände oder der Kommunen bzw. Mitglied in einem der Verbände (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Verbraucherzentralen).

Seit 2021 führt die AG SBV regelmäßige Umfragen unter den Schuldnerberatungsstellen durch, um Entwicklungen bei der Nachfrage, dem Profil der Ratsuchenden und den Beratungsanliegen zu erfassen. 456 Schuldnerberatungsstellen haben sich an der vierten Befragung beteiligt, die online zwischen dem 17. April und dem 17. Mai stattfand. Befragt wurden die Beratungsstellen nach den Entwicklungen seit der vorherigen Befragungswelle (November/Dezember 2022). An der Umfrage beteiligt haben sich 456 Beratungsstellen.

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