Schlagwort: Soziale Schuldnerberatung

Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge Stellung genommen. Sie nimmt ausgewählt nur Stellung zur Umsetzung der in den Art. 18, 25, 35 und 36 Abs. 2 und 3 der Verbraucherkreditrichtlinie normierten Verweisungsregelungen der Kreditinstitute an eine unabhängige, d. h. gemeinnützige Schuldnerberatung.

An dieser Stelle möchte die AG SBV ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Entwurf zum Schuldnerberatungsdienstegesetz die Ausgestaltung der Schuldnerberatungsdienste unzureichend definiert. Es wird auf die Stellungnahmen zu diesem Gesetzesentwurf (Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Zugang von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG) – AG SBV) verwiesen. Die AG SBV verweist ergänzend zu dieser Stellungnahme auch auf die Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der sie sich inhaltlich anschließt.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage dieses Beitrages.

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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Zugang von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG)

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Zugang von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG) Stellung genommen.

Die AG SBV begrüßt ausdrücklich, dass in dem Referentenentwurf erstmals ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher*innen mit finanziellen Schwierigkeiten verankert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die AG SBV im Gesetzesentwurf weitere Ergänzungs-, Konkretisierungs- und Änderungsbedarfe.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage dieses Beitrages.

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Positionspapier zur Überschuldungsforschung veröffentlicht

In diesem Beitrag finden Sie Links zu einer wichtigen Positionierung zur Überschuldungsforschung. Diese legt den Grundstein für ein interdisziplinäres Forschungsnetzwerk. Eine solide Datenbasis zur Ver- und Überschuldung ist äußerst wichtig, um Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und den Lebensumständen von ver- und überschuldeten Menschen treffen zu können. Besonders zu begrüßen ist, dass ein interdisziplinärer Blick auf die Situation gelegt wird.

Das Positionspapier entstand im von der VolkswagenStiftung geförderten Scoping-Workshop „Ver- und Überschuldungsforschung“. Beteiligt waren Prof.in Dr. Kerstin Herzog von der Hochschule RheinMain, Prof. Dr. Eva Münster von der Universität Witten/Herdecke, Dr. Sally Peters und Caro Berndt vom institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) sowie Prof. Dr. Patricia Pfeil von der Hochschule Kempten.

Dank der Unterstützung von Prof. Dr. Barbara Brandstetter der Hochschule Neu-Ulm steht nun auch eine Kurzfassung zur Verfügung:

Zur weiteren Vernetzung und zum fachlichen Austausch wurde die Mailingliste ueberschuldungsforschung@listserv.dfn.de eingerichtet. Eintragungen sind hier möglich:
https://www.listserv.dfn.de/sympa/signoff/ueberschuldungsforschung

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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung

Die AG SBV hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung.

Die AG SBV begrüßt und unterstützt den Vorschlag der Bundesministerien für Finanzen und für Bildung und Forschung, gemeinsam mit der OECD an einer nationalen Finanzbildungsstrategie zu arbeiten. Finanzbildung ist ein bedeutender Faktor in der Präventionsarbeit der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen und in der Beratung von ver- / überschuldeten Menschen. Es wird daher begrüßt, dass die Finanzbildung mit dem Gesetzesentwurf gestärkt werden soll.

Der Gesetzesentwurf sieht hierzu vor, die bestehende Stiftung „Geld und Währung“ fortzuführen, jedoch den Stiftungszweck zu erweitern und die daraus resultierenden Aufgaben an die Erfordernisse einer Finanzbildungsstrategie anzupassen.

Die AG SBV betont in ihrer Stellungnahme u.a., dass die Stiftung einen besonderen Fokus auf Angebote für vulnerable Bevölkerungsgruppen mit knappen Einkommensressourcen und niedrigem Bildungsstatus legen sollte. Bildungsaspekte zu Geldanlagen und Finanzprodukten sollten aus unserer Sicht demgegenüber zunächst zweitrangig sein. Eine angemessene Beteiligung der Schuldner- und Verbraucherberatungsverbände in den vorgesehenen Gremien halten wir für notwendig.

Im beigefügten Dokument sind weitere Aspekte, zu denen die AG SBV Stellung nimmt, vollständig aufgeführt.

Sie finden die Stellungnahme in der Anlage.

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Aktionswoche Schuldnerberatung 2023

„Was können wir uns noch leisten? – Überschuldungsrisiko Inflation“ lautet das Thema der
Aktionswoche Schuldnerberatung 2023. Sie findet in diesem Jahr vom 12. – 16. Juni statt.

Die Inflation trifft jede*n! Wir alle spüren deutlich, dass die meisten Waren, Energie, Mieten etc. teurer
geworden sind. Haushalte mit knappem Einkommen trifft es besonders hart. Für sie kann sich der
Spruch „am Ende des Geldes ist noch so viel Monat übrig“ sehr bewahrheiten. Für Bezieher*innen von
Sozialleistungen wird diese Zeitspanne noch viel länger. Nicht wenige Haushalte müssen bereits ein
Drittel ihres Einkommens allein für den Wohnraum ausgeben und eine Entspannung der Situation ist
nicht in Sicht. Umso schwieriger ist es dann, die gestiegenen Energiekosten und die deutlich teureren
Lebenshaltungskosten zu stemmen.

Weitere Informationen zur Aktionswoche finden Sie unter aktionswoche-schuldnerberatung.de.

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Pandemie, Energiepreisexplosion und Ukraine-Krieg: Menschen wachsen zunehmend Schulden über den Kopf

65 Prozent der Schuldnerberatungsstellen verzeichnen im Vergleich zum Jahresanfang 2022 steigende Nachfrage nach Beratung und Unterstützung

Die stark gestiegenen Verbraucherpreise  machen sich nicht nur im schmaleren Geldbeutel der Menschen in Deutschland bemerkbar. Die hohe Inflation führt auch zu einem deutlichen Anstieg des Bedarfs nach Schuldnerberatung. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2022 berichten 65 Prozent der gemeinnützigen Beratungsstellen in einer Umfrage von mehr Anfragen. Die Beratungsstellen müssen verstärkt bei Energie- und Mietschulden, bei der Pfändung von Staatshilfen oder bei der Budgetberatung unterstützen.

Für die Umfrage hat die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) etwa 1.400 Beratungsstellen zur Nachfrage-Entwicklung sowie zum Profil und den Anliegen der Klientinnen und Klienten befragt. In der AG SBV sind die Anbieter der sozialen Schuldnerberatung organisiert. Wie schon in den beiden vorherigen Umfragen stieg die Nachfrage nach Beratung weiter deutlich an. In 16 Prozent der Beratungsstellen war die Nachfrage um mehr als 30 Prozent höher als noch zehn Monate zuvor.

Wartelisten werden länger

„Die wirtschaftliche Not vieler Menschen und damit der Bedarf nach Unterstützung und Beratung wachsen kontinuierlich. Die Pandemie hatte bereits diesen Effekt, nun sind es die steigenden Preise, die die Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten treiben“, erklärt Roman Schlag, Referent für Schuldnerberatung für die Caritas in Aachen und Sprecher der AG SBV. „Klar ist aber: Die explodierende Nachfrage bringt unsere Beratungsstellen ans Limit. Die Wartelisten für Termine werden immer länger und warten ist bei Geldproblemen nie eine gute Sache.“

In knapp der Hälfte (48 Prozent) der befragten Beratungsstellen kommen „Energieschulden“ als Beratungsgrund häufiger vor als in der Vorperiode, in 42 Prozent der Beratungsstellen ist „Budgetberatung“ mehr gefragt. „Hinter Budgetberatung verbirgt sich die Frage: Wie komme ich klar mit dem Geld, das ich zum Leben habe?“, erläutert Maike Cohrs, Schuldnerberaterin der Diakonie in Köln. „Es sind grundlegende Existenzfragen, die unsere Klientinnen und Klienten umtreiben – da geht es darum, ob die Wohnung im Winter überhaupt geheizt wird oder ob Essen auf den Tisch kommt.“

Mehr Erwerbstätige, mehr junge Menschen und mehr Rentnerinnen und Rentner

Die Beratungsstellen berichten auch von einer zunehmenden Nutzung von Tafeln und Sozialläden durch ihre Klientinnen und Klienten. Auch auffällig: In 45 Prozent der Beratungsstellen waren unter den Ratsuchenden mehr Erwerbstätige als in der vorigen Umfrage. „Geldnöte bis hin zu Schulden sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, sagt Maike Cohrs. „Wir stellen seit einigen Jahren fest, dass die Aufnahme von Schulden in bestimmten Gruppen gesellschaftlich immer stärker akzeptiert und wirtschaftlich gewollt ist – sei es bei der Finanzierung des Autos, der Wohnungseinrichtung oder des Smartphones“, so die Schuldnerberaterin weiter: „Das liegt nicht zuletzt an den niedrigen Zinsen in der Vergangenheit.“

Ratenkredite und Angebote des „Buy now – pay later“, die insbesondere seit der Pandemie durch Online-Händler intensiv beworben werden, führen dazu, dass junge Erwachsene bereits in frühen Jahren Zahlungsverpflichtungen eingehen, die sie später in die Schuldenfalle führen können – etwa, wenn Unvorhergesehenes passiert wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. .„Aus vorhersehbar kontrollierter Verschuldung wird schnell Überschuldung, insbesondere bei Menschen mit geringem Einkommen“, erläutert Roman Schlag.

Recht auf unentgeltliche Schuldnerberatung für alle

Die Akteure der Sozialen Schuldnerberatung fordern schon seit mehreren Jahren ein Recht auf unentgeltliche Schuldnerberatung für alle.

„Gerade in Krisensituationen ist es besonders wichtig, dass alle Menschen, die Rat brauchen, einen offenen Zugang zur Schuldnerberatung haben“, so Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. „Dieses Recht kann nur eingelöst werden, wenn es genug Beratungsstellen und Beratungskräfte gibt und alles auskömmlich finanziert ist“, so Ines Moers weiter. „Gute und kostenfreie Beratung ist ein entscheidendes Element, wenn es darum geht, Teufelskreise aus nicht beglichenen Forderungen, Scham und Überforderung zu brechen.“

Hintergrund und weitere Informationen

In die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände (AG SBV) haben sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz), der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung mit insgesamt 1.400 Beratungsstellen zusammengeschlossen. An der dritten Befragungswelle zwischen dem 11. November und dem 27. Dezember 2022 beteiligten sich 460 Beratungsstellen.  

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Online-Umfrage 2022 – Abfrage zur Nutzung digitaler Angebote

Schuldnerberatung beruht auf einem sozialarbeiterischen Grundverständnis und stellt den persönlichen Kontakt und die Kooperation zwischen Ratsuchenden und Beratenden in den Mittelpunkt der Beratung. Doch schon längst ist der Beratungsalltag nicht mehr ausschließlich analog. Informationen werden im Internet bereitgestellt und die Kommunikation erfolgt per E-Mail, über Onlineportale oder auch per Videochat.

Der technologische Wandel birgt grundsätzlich große Potenziale für eine Weiterentwicklung der Schuldnerberatung – diese können aber auch mit Risiken verbunden sein.

Um die soziale Schuldnerberatung im Zuge der Digitalisierung weiterzudenken, hat der AK Digitalisierung im Jahr 2022 eine bundesweite Abfrage zur Nutzung digitaler Angebote bei den Schuldnerberatungsstellen gestartet.

Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie in der Anlage.

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Bündnis fordert Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle

Wir freuen uns, dass ein Bündnis aus der Bürgerbewegung Finanzwende, dem Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle fordert.

Mit Unterstützung der AG SBV wurde unsere Positionierung zum Recht auf Schuldnerberatung aufgegriffen. Positiv ist dabei, dass nicht nur aus der Innensicht der Schuldnerberatung die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf Schuldnerberatung gefordert wird, sondern mit der Bürgerbewegung Finanzwende und dem iff unabhängige Organisationen ein Recht auf Schuldnerberatung für dringend notwendig erklären. Gerade in Krisensituationen ist die Schuldnerberatung ein geforderter Beratungsdienst. Dabei ist es besonders wichtig, dass alle ratsuchenden Menschen einen offenen Zugang zur Schuldnerberatung haben.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Roman Schlag, Sprecher der AG SBV (rschlag@caritas-ac.de) und Michael Weinhold, Stellvertretender Sprecher der AG SBV (weinhold@iska-nuernberg.de).

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Aktionswoche Schuldnerberatung 2022

„…und plötzlich überschuldet“ ist das Thema der Aktionswoche Schuldnerberatung 2022.

Überschuldung kann jede*n treffen, und das mitunter ganz plötzlich! Unvorhersehbare Ereignisse zeigen deutlich, dass das Thema Überschuldung kein Phänomen einzelner Zielgruppen ist. Ändern sich die Lebensumstände – beispielsweise durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit – ist die Gefahr der Überschuldung auch für Personen groß, die bisher nicht damit gerechnet haben, in finanzielle Schieflage zu geraten. Finanzierungen von Eigenheimen, Autos oder Smartphones können in Krisensituationen z.B. plötzlich nicht mehr bedient werden. So kann die wirtschaftlich gewollte und gesellschaftlich akzeptierte Verschuldung schnell in eine Überschuldung umschlagen.

Weitere Informationen zur Aktionswoche Schuldnerberatung finden Sie auf www.aktionswoche-schuldnerberatung.de.

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