Ständiger Ausschuss am 06.06.2019

Bei der Sitzung am 06.06.2019 in Berlin wurden u.a. folgende Themen besprochen:

Aktionswoche 2020

Die Aktionswoche ist für den 25.-29.05.2020 geplant. Die zentrale Veranstaltung soll wieder gemeinsam mit der LAG Schuldnerberatung veranstaltet werden und wurde auf den 28.05.2020 terminiert. Das Thema 2020 lautet „Kinder und Schulden“. Die Vorbereitungsgruppe hat für September erste Ideen angekündigt.

Umsetzung EU-Richtlinie „Restrukturierung…“ in nationales Recht

Die AG SBV wurde für den 24.5.2019 zu einer ersten Gesprächsrunde im BMJV eingeladen. Michael Weinhold hat dem Termin wahrgenommen. Die AG SBV hat Praxisprobleme in das Treffen eingebracht. Geplant ist, dass bereits über den Sommer zu den geplanten Änderungen Stellung genommen wird.

Verabschiedung Bernd Krüger

Der Sprecher verabschiedete im Rahmen der Sitzung das langjährige Ausschussmitglied Bernd Krüger, der bereits seit dem Beginn im Jahre 1995 im Ständigen Ausschuss der AG SBV mitgearbeitet hat. Roman Schlag dankte Bernd Krüger für dieses große Engagement und die ertragreiche Mitarbeit. Aus der letzten Zeit sind hier insbesondere die Mitwirkung an den Papieren Recht auf Schuldnerberatung und das Konzept Soziale Schuldnerberatung zu nennen. Er wünschte Bernd Krüger für den bevorstehnden Ruhestand in Namen der AG SBV alles Gute.

Sozialmonitoring der Wohlfahrtsverbände

Die von den Beratungsstellen eingebrachten Beiträge und Fallbeispiele waren für die Arbeit in diesem gemeinsamen Gremium der Verbände und den Ministerien sehr wertvoll und haben die Anliegen der Schuldnerberatung gut illustriert. Dadurch konnte das Problembewusstsein bei den beteiligten Ministerien geschärft werden.

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Aktionswoche stellt Grundrecht auf Wohnen in den Mittelpunkt

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 3. bis 7. Juni 2019 fordern Wohlfahrts- und Fachverbände Bauwirtschaft und Politik auf, mehr für bezahlbaren Wohnraum zu tun. Die Aktionswoche steht 2019 unter dem Motto „Albtraum Miete“ und stellt das Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum in den Mittelpunkt.

„Für viele Verschuldete sind die hohen Mieten ein Albtraum, da sie die finanzielle Situation der Betroffenen  massiv belasten“, sagt Roman Schlag, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und  Fachreferent für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum Aachen.

„Schon der Zugang auf den Wohnungsmarkt ist für Überschuldete schwierig. Das hat auch mit der den Vermietern häufig vorzulegenden Schufa-Auskunft zu tun. Selbst wenn diese Auskunft nur Schulden auf Telefonie oder Warenbestellungen ausweist, verweigern Vermieter  den Abschluss eines Mietvertrages. Es darf keine Stigmatisierung auf Grund der Schufa-Auskunft geben“, so Schlag weiter. Dies ist eine der Forderungen, die die AG SBV anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung in einem Positionspapier zusammengetragen hat.

Dringend notwendig ist zudem, mehr  Verständnis für die Situation überschuldeter Menschen aufzubringen. „Betroffene sind häufig mit ihrer Situation überfordert und setzen falsche Schwerpunkte. Teilweise ist der Druck der Gläubiger so groß, dass Ratenzahlungen geleistet werden und für die Miete kein Geld mehr übrig bleibt. Auch sind ihnen Beratungsdienste und Hilfsangebote nicht bekannt.“, sagt Michael Weinhold, stellvertretender Sprecher der AG SBV und Leiter der Schuldnerberatung des ISKA in Nürnberg. Die durchaus mögliche Übernahme von Mietschulden durch Jobcenter oder Sozialämter müsse beantragt werden, was den Überschuldeten aus unterschiedlichen Gründen häufig schwerfalle.

Auch Geringverdienenden machen die steigenden Mieten  zu schaffen. Sie müssen einen immer größeren  Anteil des Verdienstes für die Unterkunft ausgeben. „Gerade für Bezieher von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, weil Jobcenter diese Kosten nur im Rahmen ihrer Vorgaben anerkennen. Das sind sichere Wege in die Überschuldung“, so Roman Schlag.

Die Forderungen der AG SBV zur Aktionswoche Schuldnerberatung sind im Positionspapier  „Wohnraum finden – Wohnraum erhalten – Wohnraum sichern“ zusammengefast.  So muss der Sektor des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus erheblich gestärkt werden, damit mehr bezahlbare Mietwohnungen gebaut und erhalten werden. Die SCHUFA sollte Überschuldete im Insolvenzverfahren nicht mit einer schlechteren Bewertung abstrafen, da das Insolvenzverfahren eine Form der Schuldenregulierung und damit nichts Negatives sei. Auch sollten die Negativmerkmale von Auskünften für Vermieter sich auf Miet- und ähnliche Schulden beschränken.

Zudem müssten die Grenzen für die anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft wie Miet- und Heizkosten  realistisch sein und den Wohnungsmarkt auch abbilden „Die Übernahme von Mietschulden sind so unbürokratisch wie irgend möglich zu organisieren. Auch Direktzahlungen der Miete von den Jobcentern an die Vermietenden sollten zur Vermeidung von Mietschulden noch stärker eingesetzt werden“, betont Roman Schlag.

Filmtipp

PUSH – Für das Grundrecht auf Wohnen. PUSH, der neue Dokumentarfilm vom vielfach ausgezeichneten Regisseur Fredrik Gertten (Bananas!* / Bikes vs Cars), untersucht, warum wir es uns nicht mehr leisten können, in unseren Städten zu wohnen. Der Film folgt Leilani Farha, UN-Sonderberichterstatterin für das Menschenrecht auf Wohnen, wie sie die Welt bereist, um herauszufinden, wer aus der Stadt gepusht wird und warum.

Weitere Infos, Trailer und Termine hier

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Ständiger Ausschuss am 12.04.2019

Bei der Sitzung am 12.04.2019 in Berlin wurden u.a. folgende Themen besprochen:

Vergleiche mit der BA

Im Sozialmonitoring haben die Verbände problematisiert, dass zu viele außergerichtlichen Einigungen an der fehlenden Zustimmung der BA scheitern. Das BMAS hat gebeten, dies durch Fallbeispiele zu belegen. Roman Schlag bedankt sich bei den vielen Beratungsstellen, welche Fälle gesandt haben und freut sich über die rege Teilnahme. Das Thema wird weiter bearbeitet.

Aus den Arbeitskreisen

Die AK´s sind weiterhin dabei, die bislang entworfenen Papiere bei den Ministerien zu platzieren. Erste Gespräche fanden u.a. mit dem BMAS statt. Weiterhin sind die Beratungsstellen aufgerufen, problematische Fälle zum Thema P-Konto an den AK Giro zu senden.

EU Richtlinie

Der Richtlinienvorschlag über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU wurde am 28. März in erster Lesung vom Europäischen Parlament mit einigen Änderungen angenommen. Die abgestimmte Fassung ist hier veröffentlicht. Hierüber muss nun der Rat der Europäischen Union entscheiden.
Die AG SBV begrüßt die vorgesehene Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre. Sie wird die Umsetzung in nationales Recht kritisch begleiten.

Aktionswoche 2019

Die AGSBV bedankt sich bei der Vorbereitungsgruppe und freut sich mit allen Akteuren auf eine spannende Aktionswoche. Das Forderungspapier wurde verabschiedet und wir demnächst zusammen mit einer kleinen Auswahl von Ideen für Aktionen auf der Homepage veröffentlicht. Die AGSBV wünscht den Beratungsstellen viel Erfolg bei der Umsetzung der Aktionen.

Termine

  • Die gemeinsam mit dem Deutschen Verein veranstaltete Fachtagung „Forum Schuldnerberatung“ findet am 14./15. 11. 2019 in Berlin statt.
  • 2020 wird die Kooperationsveranstaltung mit dem Deutschen Verein am 12./13.11. in Weimar stattfinden.
  • Die Aktionswoche Schuldnerberatung 2020 findet vom 25.-29.05.2020 statt. Die zentrale Veranstaltung wurde auf den 28.5.2020 in Berlin terminiert.
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Klausurtagung 2019

Bei der Klausurtagung des Ständigen Ausschusses am 24.01. und 25.01.2019 in Siegburg wurden die weiteren Planungsschritte zur  Aktionswoche besprochen. Es werden ein Forderungspapier, eine Musterpressemitteilung und Aktionsbeispiele auf der Seite www.aktionswoche-schuldnerberatung.de präsentiert werden. Darüber hinaus wird es auch Statements geben. Ein Plakatentwurf wurde weiterentwickelt, so dass in Kürze auch ein Plakat fertiggestellt werden kann und die Webseite auf die Aktionswoche 2019 umgestellt werden kann.

Nach einem kurzen Impulsvortrag zum Thema Digitalisierung wurde über die Herausforderungen für die Schuldnerberatung gesprochen. Hierbei werden zukünftig stärker verbraucherrechtliche Fragen aber auch das Thema Aufklärung und Prävention in den Mittelpunkt treten. Aus Sicht der Beratungspraxis ergeben sich Fragestellungen zu neuen technischen Entwicklungen, veränderte Beratungsformen – Onlineberatung, Chat- und Videoberatung. Auch Finanzierungsstränge können müssen neu entwickelt werden. Wird es ausschließlich eine regionale Förderung geben oder müssen neue Finanzierungssysteme entwickelt werden?

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Wahl des Sprechers und seines Stellvertreters für die Amtsperiode 2019-2021

Auf der Klausurtagung der AG SBV am 24.1 und 25.1.2019 in Siegburg stand turnusgemäß die Wahl des Sprechers der AG SBV sowie seines Stellvertreters an.

Im Rahmen der Sprecherwahl galt der Dank der Teilnehmenden Verbandsvertreter_innen des ständigen Ausschusses dem bisherigen Sprecher Roman Schlag sowie seinem Stellvertreter Michael Weinhold für ihr Engagement und ihre gute und verlässliche Arbeit. Auch ließen es sich Herr Schlag und Herr Weinhold nicht nehmen und dankten den Vertretern im ständigen Ausschuss für das entgegengebrachte Vertrauen. Sowohl Roman Schlag wie auch Michael Weinhold stellten sich der Wiederwahl. Beide wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt.

Der ständiger Ausschuss würdigt die besonderen Leistungen, die der Sprecher und sein Stellvertreter in den letzten Jahren erbracht haben und wünscht Roman Schlag und Michael Weinhold für die neue Amtsperiode alles Gute.

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Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG)

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt, dass mit der Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfes am 02.11.2018 zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetz – PkoFoG) die lang erwartete Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontorechts eingeleitet worden ist.

Die gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung hat sich aktiv an der Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes beteiligt, die Empfehlungen aus dem Schlussbericht vom 01.02.2016 kommentiert und eigene Vorschläge unterbreitet. Die Praxis und der Bericht zeigen, dass – trotz der unbestreitbar positiven Wirkung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) – es immer noch erhebliche Unsicherheiten in der Anwendung gibt und Regelungslücken bestehen. Daher ist eine Fortentwicklung des Kontopfändungsrechts längst überfällig.

Positiv zu bewerten ist, dass der Diskussionsentwurf einige der Empfehlungen aus dem Schlussbericht der Evaluation sowie auch Vorschläge der Schuldner- und Verbraucher-verbände aufnimmt. Gleichwohl ist der Diskussionsentwurf aus der Sicht der Verbände der AG SBV noch stark verbesserungsbedürftig, da z.B. die vorgeschlagenen Regelungen in den Bereichen Zugang und Wechsel eines P-Kontos oder die Behandlung von debitorischen Konten bei Pfändung den Schutz des Existenzminimums des Schuldners erheblich erschweren, wenn nicht sogar verhindern.

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Konzept „Soziale Schuldnerberatung“

Fast 7 Millionen Menschen sind in Deutschland von Überschuldung direkt oder indirekt betroffen. Die Ursachen sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung / Scheidung und Sucht, um nur einige zu nennen. Auch sozioökonomische Faktoren, bspw. das Kreditmarketing, spielen eine bedeutende Rolle. Nicht zuletzt ist auch das individuelle Wissen über Finanzprodukte ein Faktor, der zu Überschuldung führen kann. Überschuldung ist ein soziales Problem.

Um soziale Probleme wirksam zu lösen, braucht es unterschiedliche Ansätze, Wege und Lösungsmöglichkeiten. Daher ist Schuldnerberatung weit mehr als nur die Gläubiger aufzulisten und Forderungen einzusammeln. Schuldnerberatung ist Soziale Arbeit mit allen ihren vielfältigen Aufgaben und Funktionen.

Auf der Bundesebene gab es bisher keine überverbandlich anerkannte Beschreibung des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung. Mit dem vorliegenden Konzept „Soziale Schuldnerberatung“ ist es erstmals gelungen, einheitlich zu beschreiben, was Soziale Schuldnerberatung kennzeichnet.

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Positionspapier zum Recht auf Schuldnerberatung

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung  der Verbände (AG SBV) hat eine Positionierung zu einem Recht auf Schuldnerberatung vielfach diskutiert. Sie hat nun das Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“ überarbeitet und verabschiedet.

Sie fordert die Einführung eines § 68a SGB XII (neu). Dies  öffnet den Zugang zu einer Beratung in einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle für alle Personenkreise, ungeachtet einer Leistungsberechtigung nach dem SGB XII oder SGB II. Das ermöglicht überschuldeten Personen einen unbürokratischen Zugang zu einer qualifizierten Schuldnerberatung.

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Schulden und Sozialrecht – auch Stückwerk hilft bei der Armutsbekämpfung

Unter dieser Überschrift hat das Bundessozialgericht am 16.11.2017 eine Pressemitteilung zur 49. Richterwoche veröffentlicht. Die AG SBV war zu der Tagung in Kassel eingeladen und konnte die Aufgaben und Herausforderungen sozialer Schuldnerberatung darstellen. Die Vertreter der  AG SBV haben bei der Tagung den unbeschränkten Zugang zur Schuldnerberatung für alle Betroffenen eingefordert. Dazu muss der Zugang für alle Betroffenen rechtlich gesichert werden und darf nicht nur auf Leistungsbezieher der Grundsicherung und der Sozialhilfe beschränkt sein.

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Information zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger

Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat ein Informationsblatt zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger erstellt.
Bei einer Kontenpfändung ist es immer unerlässlich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten. Trotzdem ist es etwas Besonderes, wenn ein öffentlicher Gläubiger wie z.B. Finanzamt, Stadtkasse, Hauptzollamt das Konto pfändet. Das Bemerkenswerte dabei ist, dass öffentliche Gläubiger in eigener Zuständigkeit pfänden. Was hierbei zu beachten ist, wurde jetzt von dem Arbeitskreis in einer Information zusammengestellt.
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