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Was Schuldnerberater(innen) interessieren könnte

Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2019

Zum 01.07.2019 steigen die Freibeträge für Schuldner. Die „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019“, durch welche die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2019 erhöht werden, wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2019 Nr. 12 Seite 443).

Der Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto liegt ab dem 01.07.2019 bei 1.178,59 Euro statt zuvor 1.133,80 Euro. Erfüllt der Schuldner Unterhaltspflichten, stehen ihm weitere Freibeträge zu. Voraussetzung hierfür ist eine Bescheinigung, die Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Familienkassen oder die gem. § 305 InsO anerkannten Schuldnerberatungsstellen ausstellen können.

Das mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vereinbarte Formular in der ab dem 01.07.2019 gültigen Fassung zur Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto können Sie hier herunterladen:

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Ständiger Ausschuss am 06.06.2019

Bei der Sitzung am 06.06.2019 in Berlin wurden u.a. folgende Themen besprochen:

Aktionswoche 2020

Die Aktionswoche ist für den 25.-29.05.2020 geplant. Die zentrale Veranstaltung soll wieder gemeinsam mit der LAG Schuldnerberatung veranstaltet werden und wurde auf den 28.05.2020 terminiert. Das Thema 2020 lautet „Kinder und Schulden“. Die Vorbereitungsgruppe hat für September erste Ideen angekündigt.

Umsetzung EU-Richtlinie „Restrukturierung…“ in nationales Recht

Die AG SBV wurde für den 24.5.2019 zu einer ersten Gesprächsrunde im BMJV eingeladen. Michael Weinhold hat dem Termin wahrgenommen. Die AG SBV hat Praxisprobleme in das Treffen eingebracht. Geplant ist, dass bereits über den Sommer zu den geplanten Änderungen Stellung genommen wird.

Verabschiedung Bernd Krüger

Der Sprecher verabschiedete im Rahmen der Sitzung das langjährige Ausschussmitglied Bernd Krüger, der bereits seit dem Beginn im Jahre 1995 im Ständigen Ausschuss der AG SBV mitgearbeitet hat. Roman Schlag dankte Bernd Krüger für dieses große Engagement und die ertragreiche Mitarbeit. Aus der letzten Zeit sind hier insbesondere die Mitwirkung an den Papieren Recht auf Schuldnerberatung und das Konzept Soziale Schuldnerberatung zu nennen. Er wünschte Bernd Krüger für den bevorstehnden Ruhestand in Namen der AG SBV alles Gute.

Sozialmonitoring der Wohlfahrtsverbände

Die von den Beratungsstellen eingebrachten Beiträge und Fallbeispiele waren für die Arbeit in diesem gemeinsamen Gremium der Verbände und den Ministerien sehr wertvoll und haben die Anliegen der Schuldnerberatung gut illustriert. Dadurch konnte das Problembewusstsein bei den beteiligten Ministerien geschärft werden.

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Aktionswoche stellt Grundrecht auf Wohnen in den Mittelpunkt

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 3. bis 7. Juni 2019 fordern Wohlfahrts- und Fachverbände Bauwirtschaft und Politik auf, mehr für bezahlbaren Wohnraum zu tun. Die Aktionswoche steht 2019 unter dem Motto „Albtraum Miete“ und stellt das Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum in den Mittelpunkt.

„Für viele Verschuldete sind die hohen Mieten ein Albtraum, da sie die finanzielle Situation der Betroffenen  massiv belasten“, sagt Roman Schlag, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und  Fachreferent für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum Aachen.

„Schon der Zugang auf den Wohnungsmarkt ist für Überschuldete schwierig. Das hat auch mit der den Vermietern häufig vorzulegenden Schufa-Auskunft zu tun. Selbst wenn diese Auskunft nur Schulden auf Telefonie oder Warenbestellungen ausweist, verweigern Vermieter  den Abschluss eines Mietvertrages. Es darf keine Stigmatisierung auf Grund der Schufa-Auskunft geben“, so Schlag weiter. Dies ist eine der Forderungen, die die AG SBV anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung in einem Positionspapier zusammengetragen hat.

Dringend notwendig ist zudem, mehr  Verständnis für die Situation überschuldeter Menschen aufzubringen. „Betroffene sind häufig mit ihrer Situation überfordert und setzen falsche Schwerpunkte. Teilweise ist der Druck der Gläubiger so groß, dass Ratenzahlungen geleistet werden und für die Miete kein Geld mehr übrig bleibt. Auch sind ihnen Beratungsdienste und Hilfsangebote nicht bekannt.“, sagt Michael Weinhold, stellvertretender Sprecher der AG SBV und Leiter der Schuldnerberatung des ISKA in Nürnberg. Die durchaus mögliche Übernahme von Mietschulden durch Jobcenter oder Sozialämter müsse beantragt werden, was den Überschuldeten aus unterschiedlichen Gründen häufig schwerfalle.

Auch Geringverdienenden machen die steigenden Mieten  zu schaffen. Sie müssen einen immer größeren  Anteil des Verdienstes für die Unterkunft ausgeben. „Gerade für Bezieher von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, weil Jobcenter diese Kosten nur im Rahmen ihrer Vorgaben anerkennen. Das sind sichere Wege in die Überschuldung“, so Roman Schlag.

Die Forderungen der AG SBV zur Aktionswoche Schuldnerberatung sind im Positionspapier  „Wohnraum finden – Wohnraum erhalten – Wohnraum sichern“ zusammengefast.  So muss der Sektor des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus erheblich gestärkt werden, damit mehr bezahlbare Mietwohnungen gebaut und erhalten werden. Die SCHUFA sollte Überschuldete im Insolvenzverfahren nicht mit einer schlechteren Bewertung abstrafen, da das Insolvenzverfahren eine Form der Schuldenregulierung und damit nichts Negatives sei. Auch sollten die Negativmerkmale von Auskünften für Vermieter sich auf Miet- und ähnliche Schulden beschränken.

Zudem müssten die Grenzen für die anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft wie Miet- und Heizkosten  realistisch sein und den Wohnungsmarkt auch abbilden „Die Übernahme von Mietschulden sind so unbürokratisch wie irgend möglich zu organisieren. Auch Direktzahlungen der Miete von den Jobcentern an die Vermietenden sollten zur Vermeidung von Mietschulden noch stärker eingesetzt werden“, betont Roman Schlag.

Filmtipp

PUSH – Für das Grundrecht auf Wohnen. PUSH, der neue Dokumentarfilm vom vielfach ausgezeichneten Regisseur Fredrik Gertten (Bananas!* / Bikes vs Cars), untersucht, warum wir es uns nicht mehr leisten können, in unseren Städten zu wohnen. Der Film folgt Leilani Farha, UN-Sonderberichterstatterin für das Menschenrecht auf Wohnen, wie sie die Welt bereist, um herauszufinden, wer aus der Stadt gepusht wird und warum.

Weitere Infos, Trailer und Termine hier

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Wahl des Sprechers und seines Stellvertreters für die Amtsperiode 2019-2021

Auf der Klausurtagung der AG SBV am 24.1 und 25.1.2019 in Siegburg stand turnusgemäß die Wahl des Sprechers der AG SBV sowie seines Stellvertreters an.

Im Rahmen der Sprecherwahl galt der Dank der Teilnehmenden Verbandsvertreter_innen des ständigen Ausschusses dem bisherigen Sprecher Roman Schlag sowie seinem Stellvertreter Michael Weinhold für ihr Engagement und ihre gute und verlässliche Arbeit. Auch ließen es sich Herr Schlag und Herr Weinhold nicht nehmen und dankten den Vertretern im ständigen Ausschuss für das entgegengebrachte Vertrauen. Sowohl Roman Schlag wie auch Michael Weinhold stellten sich der Wiederwahl. Beide wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt.

Der ständiger Ausschuss würdigt die besonderen Leistungen, die der Sprecher und sein Stellvertreter in den letzten Jahren erbracht haben und wünscht Roman Schlag und Michael Weinhold für die neue Amtsperiode alles Gute.

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Schulden und Sozialrecht – auch Stückwerk hilft bei der Armutsbekämpfung

Unter dieser Überschrift hat das Bundessozialgericht am 16.11.2017 eine Pressemitteilung zur 49. Richterwoche veröffentlicht. Die AG SBV war zu der Tagung in Kassel eingeladen und konnte die Aufgaben und Herausforderungen sozialer Schuldnerberatung darstellen. Die Vertreter der  AG SBV haben bei der Tagung den unbeschränkten Zugang zur Schuldnerberatung für alle Betroffenen eingefordert. Dazu muss der Zugang für alle Betroffenen rechtlich gesichert werden und darf nicht nur auf Leistungsbezieher der Grundsicherung und der Sozialhilfe beschränkt sein.

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Information zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger

Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat ein Informationsblatt zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger erstellt.
Bei einer Kontenpfändung ist es immer unerlässlich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten. Trotzdem ist es etwas Besonderes, wenn ein öffentlicher Gläubiger wie z.B. Finanzamt, Stadtkasse, Hauptzollamt das Konto pfändet. Das Bemerkenswerte dabei ist, dass öffentliche Gläubiger in eigener Zuständigkeit pfänden. Was hierbei zu beachten ist, wurde jetzt von dem Arbeitskreis in einer Information zusammengestellt.
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Forum Schuldnerberatung 2017 Überschuldete brauchen starke Beratung

Das Forum Schuldnerberatung ist eine Kooperationsveranstaltung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).In diesem Jahr findet die Veranstaltung vom 02.11.2017, 14.00 Uhr bis 03.11.2017, 13.00 Uhr im Derag Livinghotel Weißensee, Berlin statt.

Auf der Fachtagung werden folgende Schwerpunktthemen erörtert:

  • Einführung in das Tagungsthema: Stand und Perspektiven der sozialen Schuldner-beratung – aktuelle Themen und nächste Entwicklungsschritte
  • Ergebnisse des Forschungsprojektes „Herausforderungen moderner Schuldnerberatung“: Auswirkungen des neuen §504a BGB
  • Schuldnerberatung in Flächenländern und ländlichen Regionen bedarfsgerecht entwickeln – Erfordernisse und Handlungsansätze

Arbeit in drei parallelen Workshops:

  • Drehscheibe Konto: Jüngste Entwicklungen rund um das Girokonto und ihre Auswirkungen auf die Beratungspraxis
  • Schuldnerberatung im Rechtskreis des SGB II: Herausforderungen, Organisationsmodelle, Praxisbeispiele
  • Soziale Schuldnerberatung: Voraussetzungen, Chancen und Hindernisse für eine konzeptionelle Weiterentwicklung

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der Schuldner- und Insolvenzberatung aus Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen und Kommunen sowie an zuständige Mitarbeiter/innen aus Kommunen und Anerkennungsbehörden der Länder.

Bitte melden Sie sich bis zum 01.09.2017 online beim Deutschen Verein an.Auf der Seite finden Sie weitere Informationen und das Tagungsprogramm.

Beachten Sie dabei bitte, dass eine gesonderte Anmeldung bei der Tagungsstätte erforderlich ist. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, um eine Übernachtung zu sichern.

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Berliner Fachtag „Überschuldete brauchen starke Beratung“

Eine gut besuchte bundesweite Fachveranstaltung bildete auch in diesem Jahr den Abschluss der Aktionswoche Schuldnerberatung. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. (LAG SIB) haben die Veranstaltung am 23.06.2017 in Berlin gemeinsam ausgerichtet.

Das Positionspapier der AG SBV „Überschuldete brauchen starke Beratung -Forderungen der AG SBV zur Bundestagswahl 2017“ gab die Themen der Veranstaltung vor: Welche gesetzlichen und organisatorischen Änderungen sind nötig, um die Situation der Überschuldeten, aber auch der Beratungsstellen zu verbessern? Einige Ideen stellten die Expert*innen Bettina Heine, LAG SIB Berlin, Dr. Christian Schober, Wirtschaftsuniversität Wien und Prof. Ulf Groth, IfW Hochschule Neubrandenburg in ihren Referaten vor. Möglichkeiten der Umsetzung diskutierten die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Berlin, Elke Breitenbach, und die Mitglieder des deutschen Bundestages Caren Lay, (DIE LINKE), Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) und Hilde Mattheis (SPD), sowie Dr. Christian Schober auf dem Podium und mit den mehr als einhundert teilnehmenden Schuldner- und Insolvenzberater*innen. Zum Abschluss der Veranstaltung fragte Roman Schlag, Sprecher der AG SBV, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses Ülker Radziwill (SPD), Fatoş Topaç, (Bündnis 90/Die Grünen), Stefanie Fuchs, (DIE LINKE) und Maik Penn (CDU), welche Verbesserungsmöglichkeiten sie konkret in Berlin sehen.

Die AG SBV bedankt sich bei der Diakonie Deutschland, die freundlicherweise die Räume für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt hat.

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Formulare zur Außergerichtlichen Einigung

In letzter Zeit kam häufig die Frage auf, ob die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) an der Erstellung der Formulare für den außergerichtlichen Einigungsversuch, die von der so genannten „Stephan–Kommission“ erarbeitet werden, beteiligt ist. Die AG SBV beteiligt sich nicht an der Erstellung, ausschließlich die BAG Schuldnerberatung als Mitgliedsverband wirkt hieran mit.

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Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2017

Zum 01.07.2017 steigen die Freibeträge für Schuldner. Die „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017“, durch welche die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017 erhöht werden, wurde im Bundesgesetzblatt  veröffentlicht (BGBl. I 07.04.2017, Seite 750). Der Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto liegt dann bei  1.133,80 Euro statt zuvor 1.073,88 Euro. Erfüllt der Schuldner Unterhaltspflichten, stehen ihm weitere Freibeträge zu. Die Kolleg/innen vom www.infodienst-schuldnerberatung.de haben eine druckbare Version der neuen Tabelle ins Netz gestellt.

Sie können hier das mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vereinbarte Formular zur Bescheingung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto herunterladen. Die AG SBV dankt Michael Weinhold für die Erstellung der Vorlage.

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