0 Zusammenfassung
1. Ursache von Überschuldung
Die Ursachen von Überschuldung sind vielfältig. Arbeitslosigkeit ist dabei der Haupt auslöser von Überschuldung. Familiäre Problemsituationen wie z. B. Scheidung oder Trennung und eine mangelnde Fähigkeit zu einer wirtschaftlichen Haushaltsführung z. B. durch Informationslücken oder Bildungsdefizite können einen Haushalt von einer Verschuldung in die Zahlungsunfähigkeit (Überschuldung) führen.
2. Bedeutung der Schuldnerberatungsstellen
Schuldnerberatungsstellen sind die wichtigste und vielfach auch einzige Anlauf stelle, die sich um das Anliegen Überschuldeter kümmert. Der steigende Beratungsbedarf kann derzeit nicht gedeckt werden. Lange Wartezeiten bis zu einem ersten Gespräch sind die Folge. Die Situation wird sich bei Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung (und des dort vorgesehenen Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung) zum 1.1.1999 noch wesentlich verschärfen, wenn die Länder, die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständig sind, nicht kurzfristig die finanziellen Mittel für einen bedarfsgerechten Ausbau der Beratungsstellen bereit stellen. Dann werden noch mehr Ratsuchende von den Beratungsstellen abgewiesen werden müssen als dies bisher schon der Fall ist. Auch kann dann die erwartete Entlastung der Justiz durch das außergerichtliche Verfahren nicht eintreten.
3. Zahl der überschuldeten Haushalte
Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland ist nach einer Studie, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben
hat, im Jahr 1997 auf 2,62 Mio. gestiegen. Das ist ein alarmierender Anstieg in den drei Jahren seit 1994 um über 30 Prozent ( + 619.000). Damit sind inzwischen sieben Prozent aller Haushalte in Deutschland überschuldet.
4. Bedarf an Schuldnerberatern in Deutschland
Um annähernd eine Bedarfsdeckung erreichen zu können, läßt sich unter Berück sichtigung der vorliegenden Bedarfsschätzungen und den Erfahrungen der Spitzen verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher verbände und der Bundesarbeit sgemeinschfat Schuldnerberatung für eine annä hernd flächendeckende Versorgung mit Schuldnerberatung folgender Berater schlüssel festlegen: 2 Berater pro 50.000 Einwohner.
Für Deutschland errechnet sich auf Basis der Bevölkerungszahlen von 1997 ein Be darf von 3.282 Schuldnerberatern.
Ein Vergleich mit Bedarfsschlüsseln in anderen Bereichen zeigt, daß es sich hier um
eine Bedarfsschät zung an der unteren Grenze handelt . So gilt beispielsweise im Schwangerschaftskonfliktgesetz ein Schlüssel von mindestens einem Berater auf
40.000 Einwohner. Beim Vergleich ist jedoch zu berücksichtigen, daß ein Fall in der Schuldnerberatung für den Berater wesentlich arbeitsintensiver ist als in der Schwangerschaftskonfliktberatung.
5. Kosten der Schuldnerberatung
Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich nach Angaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten und den Gemeinkosten. Da Schuldnerberater in der Praxis noch unterschiedlich entlohnt werden, wurden hierfür die Kostenermittlung beispielhaft zwei Varianten berechnet. Dabei werden die Tarifdaten für das Jahr 1997 zu Grunde gelegt.
Bei der Variante 1 wird beim Schuldnerberater eine Vergütung nach IVb angenommen und es wird ihm die Kapazität von 50 % einer Sekretärin der Vergütungsgruppe Vlb zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten für den Arbeitsplatz eines Schuldnerberaters ( unter Einbeziehung der Verwaltungskraft) betragen hier 185.730 DM pro Jahr.
Bei der Variante 2 wird der Schuldnerberater nach IVa und die Sekretärin (50 %) nach Vc vergütet. Die Gesamtkosten betragen dann 200.250 DM pro Jahr.
Das Jahr 1997 umfaßte 1582 Arbeitsstunden. Zieht man hiervon die Rüstzeit, z. B. für Dienstbesprechungen und allgemeine Verwaltungstätigkeiten, ab und ebenso die notwendigen Zeiten für Fort- und Weiterbildung, so verbleiben 1266 Stunden als Beratungszeit. Die Beratungszeit in diesem Sinne umfaßt jedoch auch unter an derem Öffentlichkeitsarbeit, kollegiale Fallberatung und Zeiten für Dokumentation, Gremienarbeit, Statistik und Supervision. Legt man die Variante 1 zu Grunde, so kostet eine Beraterstunde 146,71 DM, bei der Variante 2 158,18 DM.
Zu den hier ausgewiesenen Gesamtkosten müssen bei einer exakten Kostenberechnung noch zwei Kostenkomponenten hinzugerechnet werden. Da sind zunächst die notwendigen Honorarkosten für Anwälte und die Fachleute für Steuern, Immobilien etc.. Zum anderen sind bei einem Schuldnerberater die tatsächlichen Sachkosten, insbesondere auch durch die Einführung der Verbraucherinsolvenzordnung, höher als die von der KGSt ermittelten Werte.
6. Zur Finanzierung von Schuldnerberatung
Schuldnerberatung ist derzeit auf eine Mischfinanzierung angewiesen. Der Grundstock der Finanzierung sind dabei vielfach die Eigenmittel der Träger. Dazu kommen Mittel der Kommunen, der Bundesländer, der Sparkassen, der Arbeitsämter und von Betrieben und Gewerkschaften, die sich die Dienstleistung Schuldnerberatung einkaufen. Diese scheinbare Vielzahl von Finanziers darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Finanzsituation vieler Schuldnerberatungsstellen unzureichend ist, da in jedem Bundesland die Regelungen der Länderfinanzierung unterschiedlich sind und jede Beratungsstelle im Rahmen ihrer regionalen Gegebenheiten einen eigenen Finanzierungsmix finden muß. Es muß deshalb darüber nachgedacht werden, welche Modelle sich auf andere Regionen übertragen lassen und welche neue Formen der Finanzierung, z. B. der Gläubigermitfinanzierung, gefunden werden können, um einen bedarfsgerechten Ausbau der Schuldnerberatungsstellen zu ermöglichen.
1 Ausgangssituation
Schulden machen ist im Wirtschaftsleben zu einem normalen Vorgang geworden. Während man früher für größere Anschaffungen zunächst ansparte, zeigt sich heute die Tendenz, zuerst die Konsumwünsche zu realisieren und danach erst abzubezahlen. Kommt es dann bei einem Haushalt zu Einkommensrückgängen (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Wegfall des Verdienstes der Ehefrau, Kurzarbeit), familiären Problemsituationen oder liegt eine mangelnde Fähigkeit zu einer wirtschaftliche Haushaltsführung vor, dann ist der Weg von der Verschuldung in die Überschuldung, d. h. in die Zahlungsunfähigkeit, fast vorprogrammiert. Hauptauslöser von Überschuldung ist im internationalen Vergleich vielfach Arbeitslosigkeit.
Hilfen erhalten überschuldete primär durch die Schuldnerberatungsstellen. Schuldnerberatung wird mit zunehmender Überschuldung der privaten Haushalte immer wichtiger. Derzeit kann der steigende Beratungsbedarf nicht gedeckt werden. Das zeigt sich in den langen Wartezeiten bis es zu einem ersten Beratungsgespräch kommen kann und in der geänderten Arbeitsweise der Beratungsstellen. Vielfach können nur noch Kurzberatungen durchgeführt werden. Das kann dazu führen, daß derart überlastete Beratungsstellen vorübergehend keine neue Ratsuchende mehr annehmen können. Tritt das Verbraucherinsolvenzverfahren am 1.1.1999 in Kraft, wird sich wegen der unzureichenden finanziellen Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen durch die Länder, in deren Zuständigkeit die Ausführung dieses Gesetzes fällt, die Situation in den Beratungsstellen noch verschärfen.
In dieser allgemein unbefriedigenden Situation will das folgende Papier
- die aktuelle Überschuldungssituation in der Bundesrepublik darstellen,
- den aktuellen Beratungsbedarf an Schuldnerberatung ermitteln,
- den Finanzierungsbedarf hieraus ableiten und
- die aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten für Schuldnerberatungsstellen aufzeigen.
Die folgende Darstellung knüpft dabei an das Gutachten von Korczak (1997) über das Marktverhalten, die Verschuldung und die Überschuldung privater Haushalte in den neuen Bundesländern an. Korczak hat darin die Zahl der überschuldeten Haushalte bis zum Jahr 1994 ermittelt. Inzwischen wurde dieses Gutachten fortgeschrieben und die Zahl der überschuldeten Haushalte bis zum Jahr 1997 geschätzt, so daß nun Angaben über das aktuelle Ausmaß der Überschuldung in Deutschland vorliegen.
Das vorliegende Papier will die aktuellen Diskussion bei den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung auf eine verläßliche Grundlage stellen und den Schuldnerberatungsstellen Argumentationshilfen geben.
2 Überschuldungssituation in Deutschland 1997
Im September 1998 hat Korczak (1998) eine Expertise vorgelegt, die er im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt hat. Darin hat er die Zahl der überschuldeten Haushalte in West- und Ostdeutschland für das Jahr 1997 geschätzt.
a) Methodische Vorbemerkung
Die Zahl der Überschuldeten wird derzeit in keiner Statistik erfaßt. Korczak (1998) hat deshalb die Zahl der überschuldeten Haushalte in 1997 über ein Indikatoren bündel ermittelt, das aus sechs Einzelindikatoren besteht:
1. die Ergebnisse einer Repräsentativbefragung zur finanziellen Situation von Familien,
2. die Entwicklung der Konsumentenkredite und Kreditkündigungen,
3. die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen,
4. die Ergebnisse zu den Mietschulden,
5. die Ergebnisse zu den Energieschulden,
6. die Entwicklung der Eidesstattlichen Versicherungen .
Anhand der vorliegenden Daten wurden zwei Szenarien berechnet, ein „best-case scenario“, mit dem ein Minimum-Wert der überschuldeten Haushalte berechnet wurde, und ein „worst-case-scenario“, bei dem ein Maximum-Wert ermittelt wurde.
b) Zahl der überschuldeten Haushalte 1994 und 1997
Korczak (1997) schätzt die Zahl der überschuldeten Haushalte in 1994 mit einem Korridor . So betrug die Zahl der überschuldeten Haushalte in den alten Bundeslän dern 1.458.000-1.578.000 (= 4,9-5,3 % aller privaten Haushalte) und in den neuen Bundesländern 433.000-516.000 (=6,4-7,6 % aller privaten Haushalte). Nach Auskunft der GP-Forschungsgruppe läßt sich hieraus jeweils ein Mittelwert bilden. Addiert man die beiden Mittelwerte, so ergibt sich 1994 für Deutschland eine Zahl von 2.000.000 überschuldeten Haushalten, das sind 5,5 % aller Haushalte.
Betrachtet man die Schätzung für 1997, so betrug die Zahl der überschuldeten Haushalte in Westdeutschland 1,915 Mio.- 2,299 Mio. und in Ostdeutschland 442.00 – 582.000. Berechnet man analog zu den Daten von 1994 den Mittelwert auch für 1998, so ergibt sich eine Überschuldung in Deutschland von 2,62 Mio. überschuldeten Haushalten. Das ist ein alarmierender Anstieg in den drei Jahren seit 1994 um über 30 Prozent (+619.000) in Deutschland. Damit sind inzwischen sieben Prozent aller Haushalte in Deutschland überschuldet.
3 Beratungs- und Finanzierungsbedarf
Im vorangegangen Abschnitt wurde geklärt, wie sich die Überschuldungssituation in Deutschland im Jahr 1997 darstellt. Diese Zahlen machen deutlich, daß akuter Handlungsbedarf für Politik und Verwaltung besteht. Deshalb soll im folgenden geklärt werden, wie hoch der derzeitige Bedarf an Schuldnerberatern in den einzelnen Bundesländern ist und was Schuldnerberatung kostet, um hier für Politik und Verwaltung eine Entscheidungsgrundlage zu liefern.
a) Beratungsbedarf insgesamt
Der Bedarf an Schuldnerberatern ergibt sich aus dem Bedarf für die allgemeine Schuldnerberatung und dem Bedarf für die Verbraucherinsolvenzberatung. Für beide Bereiche existieren bereits Bedarfsschätzungen. Beispielhaft sollen die Bedarfsschlüssel zweier Schätzungen genannt werden. So ermittelt die GP-Studie Ost, daß für eine flächendeckende Versorgung mit Schuldnerberatung zwei Berater je 40.000 Einwohner notwendig sind. Für die Verbraucherinsolvenzberatung ermittelt ein Gutachten, das im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt wurde, einen Bedarf von einem Berater je 65.000 Einwohner. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Bedarfsschätzungen und der Erfahrungen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung läßt sich folgender Bedarfsschlüssel ermitteln:
2 Berater je 50.000 Einwohner
Dabei umfaßt dieser Beraterschlüssel sowohl den Bedarf für die allgemeine Schuld nerberatung als auch für die Verbraucherinsolvenzberatung.
Dieser Bedarfsermittlung liegen als Berechnungsgröße die „Einwohner“ zu Grunde, da Einwohnerzahlen bei allen Kommunen verfügbar sind . Manchmal werden in diesem Zusammenhang die „Haushalte“ als Bezugsgröße gewählt. Nach den Angaben des Mikrozensus lebten 1997 in Deutschland im Durchschnitt 2,20 Personen in einem Haushalt. Bedarfsschlüssel für beratende Berufe im sozialen Bereich gibt es auch in anderen Bereichen. So hält die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e. V. in ihrem „Rahmenplan für ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht kranke und ihre Angehörige“ mindestens eine Fachkraft für 10.000 Einwohner für erforderlich. Die Richtlinien Sozialpsychiatrischer Dienste sehen für Baden-Württemberg das Verhältnis von einer Fachkraft auf 50.000 Einwohner vor und für die Stadt Stuttgart von einer Fachkraft auf 20.000 Einwohner. Im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten werden die Länder verpflichtet dafür Sorge zu tragen, daß mindestens ein vollzeitbeschäftigter Berater je 40.000 Einwohner zur Verfügung gestellt wird. Der Vergleich dieser, zum Teil in Gesetzesform allgemeinverbindlch festgelegten Schlüssel, mit dem ermittelten Bedarf an Schuldnerberater von 2 Beratern je 50.000 Einwohnern zeigt, daß es sich hier um eine Bedarfsschätzung an der unteren Grenze handelt. Dies wird vor allem auch dann deutlich, wenn man berücksichtigt, daß beispielsweise ein Fall in der Schuldnerberatung wesentlich arbeitsintensiver für einen Berater ist als ein Fall in der Schwangerschaftskonfliktberatung .
Im folgenden Abschnitt wird auf Grundlage des ermittelten Bedarfsschlüssels der konkrete Bedarf an Schuldnerberatern regionalisiert nach Bundesländern ausgewie sen.
b) Beratungsbedarf nach Bundesländern
Legt man die genannten Berechnungsschlüssel zu Grunde so kann man basierend auf den Haushalts- und Bevölkerungszahlen für das Jahr 1997 den Bedarf an Schuldnerberatern für Gesamtdeutschland und die einzelnen Bundesländer berech nen. Für Deutschland errechnet sich demnach ein Bedarf von 3282 Beratern.
c) Kosten der Schuldnerberatung
Zu berücksichtigen sind alle Kosten, die einer Schuldnerberatungsstelle für ihrer Hilfeleistung entstehen. Das sind:
- Personalkosten
- Sachkosten
- Verwaltungs(Gemein-)kosten
Die Kostenberechnung eines Arbeitsplatzes kann sich an den regelmäßig erscheinenden Berichten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle in Köln (KGSt) orientieren. Personalkosten entstehen für:
- den Berater/die Beraterin
Da es sich bei der Schuldnerberatung um einen besonders komplexen Fachdienst handelt, wird auch auf Grund der gestiegenen Anforderungen in diesem Arbeitsfeld von einer Vergütung von IVa gemäß den tarifvertraglichen Regelungen (BAT/AVR/BAT-KF) ausgegangen. - für Verwaltungskräfte
Nach KGSt-Gutachten ist für einen Beratungsplatz eine Verwaltungskraft mit 25% Arbeitszeit notwendig. Dieser Wert ist jedoch für die bei einem Schuldner berater anfallenden Verwaltungsarbeiten unzureichend. Dies ist insbesondere auch durch die Mehrarbeiten der Fall, die sich durch die Einführung der Verbrau cherinsolvenzordnung in diesem Bereich ergeben . Deshalb wird für die folgen den Berechnungen der KGSt-Ansatz korrigiert und eine Verwaltungskraft mit 50% Arbeitszeit in Ansatz gebracht. - für Nebenkosten Fortbildung, Supervision etc.
- Honorarmittel
für Anwälte, Fachleute für Steuern, Immobilien etc.
Sachkosten fallen an für:
- allgemeiner Bürobedarf
Papier, Porto, Kopierkosten, etc., - Raumkosten (Miete bzw. Abschreibung, Reinigung, Strom, Heizung, etc.), Telekommunikation, EDV,
- Instandhaltung (Einrichtungsgegenstände, Bürogeräte), Periodika und Literatur.
Verwaltungs(Gemein-)kosten sind :
anteilige Kosten für Leitungsaufgaben und andere Dienstleistungen des Trägers (z.B. Personalverwaltung). Es werden (lt. KGSt.) jeweils bis zu 20% der Brutto Personalkosten für den/die Beraterinnen und die Verwaltungskraft anerkannt.
Beispiel einer Kostenberechnung für einen Schuldnerberater
Wegen der in der Praxis noch unterschiedlichen Bewertungen der Stelle eines Schuldnerberaters wird die Kostenberechnung beispielhaft in zwei Varianten erstellt. Bei Variante 1 wird der Berater nach IVb und die Verwaltungskraft nach Vlb vergütet, bei Variante 2 der Berater nach IVa und die Verwaltungskraft nach Vc.
Dabei wird für einen Berater eine Verwaltungskraft mit 50 % Arbeitszeit für notwendig erachtet. Nach dem Gutachten der KGSt – Bericht 7/1998 ist von folgenden Kosten ( Tarife 1997 bezogen auf die alten Bundesländer) auszugehen:
Kosten eines Arbeitsplatzes für 1 Berater/in (Vollzeit)
IVb | IVa | |
Personalkosten | DM 93.500 | DM 102.600 |
Sachkosten (insges. mit Technikunterstützung) | DM 30.500 | DM 30.500 |
Gemeinkosten (10%) | DM 9.350 | DM 10.260 |
Summe | DM 133.350 | DM 143.360 |
Kosten eines Arbeitsplatzes für 1 Sekretär/in (50 %):
Vlb | Vc | |
Personalkosten | DM 33.750 | DM 37.850 |
Sachkosten (insges. mit Technikunterstützung) | DM 15.250 | DM 15.250 |
Gemeinkosten (10%) | DM 3.380 | DM 3.790 |
Summe | DM 52.380 | DM 56.860 |
Gesamtkosten: | DM 185.730 | DM 200.250 |
Zu den hier ausgewiesenen Gesamtkosten müssen bei einer exakten Kostenberechnung noch die notwendigen Honorarkosten für Anwälte, Fachleute für Steuern, Immobilien etc. hinzugerechnet werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die tatsächlichen Sachkosten bei einem Schuldnerberater höher sind als dies im KGSt Bericht ermittelt wurde. Insbesondere durch die Einführung der Verbraucherinsolvenzordnung entsteht hier ein erhöhter Aufwand für Schriftwechsel, Kopien, Porto und Telefonkosten. Dieser erhöhte Aufwand bei den Sachkosten wäre bei einer exakten Berechnung ebenfalls den Gesamtkosten hinzuzurechnen
Kosten Beraterstunden (bei 1266 Stunden jährlich):
Variante 1: Vergütungsgruppen BAT IVb / Vlb DM 146,71
Variante 2: Vergütungsgruppen BAT IVa / Vc DM 158,18
Arbeitsstunden
Ausgegangen wird (lt. KGSt-Gutachten) von jährlich 1582 Arbeitsstunden. Hiervon wird eine „Rüstzeit“ für nicht fallbezogene Tätigkeiten (Dienstgespräche, allgemeine Verwaltungstätigkeit etc.) von 15% abgezogen. Für die notwendigen Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung in der Schuldnerberatung sollte die „Rüstzeit“ um weitere 5% (2 Wochen=78 Std.) ergänzt werden.
Jährlich stehen somit 1266 Stunden Beratungszeit als Zeitbudget (pro Berater/in) zur Verfügung.
Die Beratungszeit in diesem Sinne umfaßt jedoch nicht nur das persönliche Gespräch mit einem Ratsuchenden, sondern ihr werden folgende Kategorien zugerechnet :
1. Telefon-/Kurzberatung/offene Sprechstunde im Einzelfall bis zu 45 Min.
2. Grundberatung als Krisenintervention/Sondierungsphase
sie dauert über einen Zeitraum von 3 – 4 Monate. Zeitdauer pro Fall bis zu 30 Stunden.
3. lntensivberatung /w eitergehende Berat ung /Nachbetreuung
die lntensivphase kann 6 – 12 Monate, die Nachbetreuung mit dem Ziel der Verselbständigung kann ebenfalls bis zu 12 Monate dauern (bei lnsO ggf. noch län ger).
4. Strukturelle/einzelfallübergreifende Arbeit
in ihr werden Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und kollegiale Fallberatung ge macht. Hier sind pro Woche 4 Stunden anzusetzen.
5. Sonstiges
hierzu zählen u.a. Zeiten für Dokumentation, Evaluation, Gremienarbeit, Quali tätssicherung, Statistik und Supervision.
4. Möglichkeiten der Finanzierung
Schuldnerberatung ist derzeit auf eine Mischfinanzierung angewiesen. Grundlage der Finanzierung sind dabei vielfach Eigenmittel der Träger.
1. Kommunale Finanzierung
Rechtsgrundlage einer kommunalen Finanzierung sind die §§ 6,8,1O des Bundes sozialhilfegesetzes (BSHG) als auch § 17 BSHG und die Leistungsvereinbarungen nach § 93 BSHG. Zudem ist die Finanzierung aufgrund der Bestimmungen (§§ 13, 16 u.17) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) möglich.
2. Landes-Finanzierung
a) Bisher
- anteiliger Zuschuß
In einigen Bundesländern wird ein anteiliger Zuschuß für die Schuldnerberatung gewährt. Beispiel Thüringen: pro 50.000 Einwohner (Ballungsgebiet : 40.000 Einw.) werden bis zu 50% der Personalkosten finanziert, zuzüglich DM 1O.000 für die Erstausstattung. - Zuschuß in Kombination mit dem Sparkassen- und Giroverband
In Schleswig-Holstein und Niedersachsen gibt es eine anteilige Bezuschußung von Land und Sparkassen- und Giroverband.
Beispiel Niedersachsen: gemeinsam mit dem Sparkassen- und Giroverband Niedersachsen werden DM 1,4 Mio. zu je 50% von Land und Ver band für 60 SB-Stellen gezahlt. - Zuschuß für Fachberatung
Beispiel Nordrhein-Westfalen: 15 Fachberater bei den Wohlfahrtsverbänden werden mit DM 750.000 jährlich bezuschußt.
b) Zukünftig
- lnsO-Beratung
Eine Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben durch das Insolvenzrecht wird durch die jeweiligen Landesausführungsgesetze und entsprechende Förderrichtlinien bestimmt.
3. Gläubiger-Finanzierung
Verschiedene Formen sind möglich bzw. müssen entwickelt werden. So sehen beispielsweise derzeit 2 Landessparkassen-Gesetze (Nordrhein Westfalen und Rheinland-Pfalz) eine Mitfinanzierung vor.
Um die gesetzliche Auflage besser erfüllen zu können zahlen die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände ab 1. Januar 1998 -zunächst befristet auf 3 Jahre- jährlich insgesamt 5 Mio. an die Schuldnerberatungsstellen. (pro Einwohner ca. 0,35 DM)
4. Finanzierung durch das Arbeitsamt
a) ,,Indirekte Finanzierung“ im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung durch Beratung von Teilnehmer/innen an Beschäftigungs- und Qualifizierungs projekten.
b) ,,Freie Förderung“ zur Finanzierung von Schuldnerberatung nach § 10 Sozialgesetzbuch Drittes Buch . Im Rahmen dieser Förderung wird u.a. die Möglichkeit geschaffen, Schuldnerberatung direkt und ohne Umwege zu fördern. Sie ermöglicht auch eine „begleitende und nachgehende Betreuung“ das heißt. die Beratung muß nicht mit Eintritt in ein Arbeitsverhältnis beendet sein.
c) ,,Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen“(ABM) zur Finanzierung von Schuldnerbera tung, z.B. bei präventiver Arbeit mit jungen Familien/Jugendliche.
5. Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten
Dienstleistungen für Betriebe, Gewerkschaften etc. als „Betriebssozialarbeit“. Schuldnerberatung wird hier als Beratungsangebot für die Mitarbeiter/innen ver traglich „ eingekauft „.
6 Literaturverzeichnis
Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (1996): Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Trägern von Schuldnerberatungsstellen und Kommunen bzw. Kreisen im Rahmen der §§ 17,93 BSHG, Mai.
Büro für sozialwissenschaftliche Beratung (1996): Bedarf an Verbraucherinsolvenz beratung in Nordrhein-Westfalen. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, unveröffentlichtes Manuskript, Köln.
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (1998): Konjunkturaufschwung kann Pleitewelle nur leicht bremsen. Frühjahrsumfrage der Inkasso Branche belegt weiter sinkende Zahlungsmoral, Pressemitteilung vom 23. April.
Deutscher Sparkassen- und Giroverband (1995): Zur Überschuldungssituation privater Haushalte, Bonn.
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (1995): Abschnitt 1 – Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung, § 4 Öffentliche Förderung der Beratungsstellen, 21. 8. 95, BGBI. 1 1050, zul. g. 26. 5. 97, BGBI. 1
1130.
Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt)(1998) : Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 1997), Bericht Nr. 7/1998, Köln.
Korczak, D. (1992): Überschuldungssituation und Schuldnerberatung in der Bun desrepublik Deutschland, Stuttgart, Berlin, Köln.
Korczak, D. (1997): Marktverhalten, Verschuldung und Überschuldung privater Haushalte in den neuen Bundesländern, Gutachten, Stuttgart, Berlin, Köln.
Korczak, D. (1998): Überschuldungssituation in Deutschland im Jahr 1997. Aktualisierung der Daten zur Überschuldung des Gutachtens der GP Forschungsgruppe aus dem Jahr 1994 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Expertise, unveröffentlichtes Manuskript, Weiler/München.
Neuer Rahmenplan für ambulante Berat ungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und ihre Angehörige (1992), in: Informationen zur Suchtkrankenhilfe, Heft 2, s. 11ff .
Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen/Landesarbeit samt Baden-Württemberg (1996): Zur Überschuldung von Arbeitslosen. Ursachen, Befunde, Strategien, Düsseldorf.
Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung der Richtlinien für die Förderung von sozialpsychiatrischen Diensten (1991), in: GABI. 1991, Nr. 10.