Schlagwort: Recht auf Schuldnerberatung

Schulden und Sozialrecht – auch Stückwerk hilft bei der Armutsbekämpfung

Unter dieser Überschrift hat das Bundessozialgericht am 16.11.2017 eine Pressemitteilung zur 49. Richterwoche veröffentlicht. Die AG SBV war zu der Tagung in Kassel eingeladen und konnte die Aufgaben und Herausforderungen sozialer Schuldnerberatung darstellen. Die Vertreter der  AG SBV haben bei der Tagung den unbeschränkten Zugang zur Schuldnerberatung für alle Betroffenen eingefordert. Dazu muss der Zugang für alle Betroffenen rechtlich gesichert werden und darf nicht nur auf Leistungsbezieher der Grundsicherung und der Sozialhilfe beschränkt sein.

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Politik muss einen offenen Zugang zur Beratung ermöglichen

Der im Frühjahr 2017 vorliegende 5. Armuts- und Reichtumsbericht wird nachweisen, dass die Schuldenlast privater Haushalte seit zehn Jahren zunimmt. Mehr als sechs Prozent der Bevölkerung sind akut in Ihren Existenzgrundlagen bedroht. Sie brauchen dringend gute Beratung. Aber nicht alle Menschen haben einen Zugang. Einen gesetzlichen Zugang haben Überschuldete nur, wenn sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe beziehen. Was aber ist mit Erwerbstätigen, Rentnern, Studierenden? Müssen sie erst hilfebedürftig werden, um Beratung zu bekommen? Nur in den Kommunen, die im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge einen offen Zugang zur Beratung gewähren, wird diesen Menschen geholfen.

Die AG SBV fordert daher die Politik auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass alle Personen, die mit ihrer Schuldenlast nicht mehr klar kommen Zugang zu einer Beratung bekommen können. Die AG SBV wird in einen engagierten Dialog mit Politiker*innen treten.

Einige Mitgliedsverbände der AG SBV haben Stellungnahmen zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht abgegeben:

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