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Forum Schuldnerberatung 2019

Albtraum Miete – Umgang mit prekären Wohnverhältnissen in der Sozialen Schuldnerberatung

Mit dem Fokus auf prekäre Wohnverhältnisse, Umgang mit Mietschulden in der sozialen Schuldnerberatung sowie weiteren relevanten Aspekten der Verzahnung von Überschuldung und Wohnen wird sich das Forum Schuldnerberatung 2019 auch dem Aspekt des Wohnens als soziale Frage beschäftigen. Des Weiteren wird sich die Fachtagung mit aktuellen Forschungsergebnissen zum Nutzen und Nachhaltigkeit der sozialen Schuldnerberatung, dem 20-jährigen Jubiläum des Rechts auf Privatinsolvenz sowie mit Fragen der Verzahnung von sozialer Schuldnerberatung und dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschäftigen.
Das Forum Schuldnerberatung ist Teil einer Reihe jährlich stattfindender Fachveranstaltungen, die der Deutsche Verein in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) anbietet. Im Mittelpunkt der Fachveranstaltung stehen aktuelle Themen, Fragen und Herausforderungen, die sich aus der praktischen Arbeit der Schuldnerberatung ergeben sowie sich an der Aktionswoche der Schuldnerberatung 2019 orientieren.

Infos und Anmeldung

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Aktionswoche stellt Grundrecht auf Wohnen in den Mittelpunkt

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 3. bis 7. Juni 2019 fordern Wohlfahrts- und Fachverbände Bauwirtschaft und Politik auf, mehr für bezahlbaren Wohnraum zu tun. Die Aktionswoche steht 2019 unter dem Motto „Albtraum Miete“ und stellt das Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum in den Mittelpunkt.

„Für viele Verschuldete sind die hohen Mieten ein Albtraum, da sie die finanzielle Situation der Betroffenen  massiv belasten“, sagt Roman Schlag, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und  Fachreferent für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum Aachen.

„Schon der Zugang auf den Wohnungsmarkt ist für Überschuldete schwierig. Das hat auch mit der den Vermietern häufig vorzulegenden Schufa-Auskunft zu tun. Selbst wenn diese Auskunft nur Schulden auf Telefonie oder Warenbestellungen ausweist, verweigern Vermieter  den Abschluss eines Mietvertrages. Es darf keine Stigmatisierung auf Grund der Schufa-Auskunft geben“, so Schlag weiter. Dies ist eine der Forderungen, die die AG SBV anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung in einem Positionspapier zusammengetragen hat.

Dringend notwendig ist zudem, mehr  Verständnis für die Situation überschuldeter Menschen aufzubringen. „Betroffene sind häufig mit ihrer Situation überfordert und setzen falsche Schwerpunkte. Teilweise ist der Druck der Gläubiger so groß, dass Ratenzahlungen geleistet werden und für die Miete kein Geld mehr übrig bleibt. Auch sind ihnen Beratungsdienste und Hilfsangebote nicht bekannt.“, sagt Michael Weinhold, stellvertretender Sprecher der AG SBV und Leiter der Schuldnerberatung des ISKA in Nürnberg. Die durchaus mögliche Übernahme von Mietschulden durch Jobcenter oder Sozialämter müsse beantragt werden, was den Überschuldeten aus unterschiedlichen Gründen häufig schwerfalle.

Auch Geringverdienenden machen die steigenden Mieten  zu schaffen. Sie müssen einen immer größeren  Anteil des Verdienstes für die Unterkunft ausgeben. „Gerade für Bezieher von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, weil Jobcenter diese Kosten nur im Rahmen ihrer Vorgaben anerkennen. Das sind sichere Wege in die Überschuldung“, so Roman Schlag.

Die Forderungen der AG SBV zur Aktionswoche Schuldnerberatung sind im Positionspapier  „Wohnraum finden – Wohnraum erhalten – Wohnraum sichern“ zusammengefast.  So muss der Sektor des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus erheblich gestärkt werden, damit mehr bezahlbare Mietwohnungen gebaut und erhalten werden. Die SCHUFA sollte Überschuldete im Insolvenzverfahren nicht mit einer schlechteren Bewertung abstrafen, da das Insolvenzverfahren eine Form der Schuldenregulierung und damit nichts Negatives sei. Auch sollten die Negativmerkmale von Auskünften für Vermieter sich auf Miet- und ähnliche Schulden beschränken.

Zudem müssten die Grenzen für die anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft wie Miet- und Heizkosten  realistisch sein und den Wohnungsmarkt auch abbilden „Die Übernahme von Mietschulden sind so unbürokratisch wie irgend möglich zu organisieren. Auch Direktzahlungen der Miete von den Jobcentern an die Vermietenden sollten zur Vermeidung von Mietschulden noch stärker eingesetzt werden“, betont Roman Schlag.

Filmtipp

PUSH – Für das Grundrecht auf Wohnen. PUSH, der neue Dokumentarfilm vom vielfach ausgezeichneten Regisseur Fredrik Gertten (Bananas!* / Bikes vs Cars), untersucht, warum wir es uns nicht mehr leisten können, in unseren Städten zu wohnen. Der Film folgt Leilani Farha, UN-Sonderberichterstatterin für das Menschenrecht auf Wohnen, wie sie die Welt bereist, um herauszufinden, wer aus der Stadt gepusht wird und warum.

Weitere Infos, Trailer und Termine hier

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Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG)

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt, dass mit der Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfes am 02.11.2018 zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetz – PkoFoG) die lang erwartete Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontorechts eingeleitet worden ist.

Die gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung hat sich aktiv an der Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes beteiligt, die Empfehlungen aus dem Schlussbericht vom 01.02.2016 kommentiert und eigene Vorschläge unterbreitet. Die Praxis und der Bericht zeigen, dass – trotz der unbestreitbar positiven Wirkung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) – es immer noch erhebliche Unsicherheiten in der Anwendung gibt und Regelungslücken bestehen. Daher ist eine Fortentwicklung des Kontopfändungsrechts längst überfällig.

Positiv zu bewerten ist, dass der Diskussionsentwurf einige der Empfehlungen aus dem Schlussbericht der Evaluation sowie auch Vorschläge der Schuldner- und Verbraucher-verbände aufnimmt. Gleichwohl ist der Diskussionsentwurf aus der Sicht der Verbände der AG SBV noch stark verbesserungsbedürftig, da z.B. die vorgeschlagenen Regelungen in den Bereichen Zugang und Wechsel eines P-Kontos oder die Behandlung von debitorischen Konten bei Pfändung den Schutz des Existenzminimums des Schuldners erheblich erschweren, wenn nicht sogar verhindern.

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Schulden und Sozialrecht – auch Stückwerk hilft bei der Armutsbekämpfung

Unter dieser Überschrift hat das Bundessozialgericht am 16.11.2017 eine Pressemitteilung zur 49. Richterwoche veröffentlicht. Die AG SBV war zu der Tagung in Kassel eingeladen und konnte die Aufgaben und Herausforderungen sozialer Schuldnerberatung darstellen. Die Vertreter der  AG SBV haben bei der Tagung den unbeschränkten Zugang zur Schuldnerberatung für alle Betroffenen eingefordert. Dazu muss der Zugang für alle Betroffenen rechtlich gesichert werden und darf nicht nur auf Leistungsbezieher der Grundsicherung und der Sozialhilfe beschränkt sein.

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Forum Schuldnerberatung 2017 Überschuldete brauchen starke Beratung

Das Forum Schuldnerberatung ist eine Kooperationsveranstaltung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).In diesem Jahr findet die Veranstaltung vom 02.11.2017, 14.00 Uhr bis 03.11.2017, 13.00 Uhr im Derag Livinghotel Weißensee, Berlin statt.

Auf der Fachtagung werden folgende Schwerpunktthemen erörtert:

  • Einführung in das Tagungsthema: Stand und Perspektiven der sozialen Schuldner-beratung – aktuelle Themen und nächste Entwicklungsschritte
  • Ergebnisse des Forschungsprojektes „Herausforderungen moderner Schuldnerberatung“: Auswirkungen des neuen §504a BGB
  • Schuldnerberatung in Flächenländern und ländlichen Regionen bedarfsgerecht entwickeln – Erfordernisse und Handlungsansätze

Arbeit in drei parallelen Workshops:

  • Drehscheibe Konto: Jüngste Entwicklungen rund um das Girokonto und ihre Auswirkungen auf die Beratungspraxis
  • Schuldnerberatung im Rechtskreis des SGB II: Herausforderungen, Organisationsmodelle, Praxisbeispiele
  • Soziale Schuldnerberatung: Voraussetzungen, Chancen und Hindernisse für eine konzeptionelle Weiterentwicklung

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der Schuldner- und Insolvenzberatung aus Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen und Kommunen sowie an zuständige Mitarbeiter/innen aus Kommunen und Anerkennungsbehörden der Länder.

Bitte melden Sie sich bis zum 01.09.2017 online beim Deutschen Verein an.Auf der Seite finden Sie weitere Informationen und das Tagungsprogramm.

Beachten Sie dabei bitte, dass eine gesonderte Anmeldung bei der Tagungsstätte erforderlich ist. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, um eine Übernachtung zu sichern.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Insolvenzrechts 2012

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) nimmt zu dem vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfähigkeit von Lizenzen (Zweite Stufe der Reform des Insolvenzrechts) vom 18. Januar 2012 Stellung.

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Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission vom 27.07.2011 für eine Verordnung zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontopfändung

Die Europäische Kommission hat am 27. Juli 2011 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontopfändung vorgelegt (KOM (2011) 445 endg.). Diese Verordnung verfolgt den Zweck, die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen zu erleichtern. Hierzu hat der Bundesrat am 14. Oktober 2011 mit der Bundesrats-Drucksache 426/11Stellung genommen.

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Argumente für die Finanzierung der Schuldnerberatung für Erwerbstätige durch öffentliche Haushalte

Urteil des Bundessozialgerichtes vom 13.07.2010 (BSG – B 8 SO 14/09 R)

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seiner Entscheidung vom 13.07.2010 klargestellt, dass Menschen, die keine (ergänzenden) Leistungen nach dem SGB II erhalten, die Kosten für die Schuldnerberatung selbst tragen müssen. In den Vorinstanzen hatten die Gerichte noch entschieden, dass der zuständige Kreis die Kosten für die Beratung nach § 16 II Nr. 2 SGB II a.F. (§ 16a Nr. 2 SGB II) zu tragen habe. Nach der Entscheidung des BSG müssen die Kosten einer Schuldnerberatung für erwerbstätige Schuldnerinnen und Schuldner, die erwerbsfähig und nicht hilfebedürftig sind, vom kommunalen Leistungsträger nicht übernommen werden. Dieses Urteil kann dazu führen, dass Kommunen präventive Schuldnerberatung für erwerbstätige Schuldnerinnen und Schuldner generell nicht mehr finanzieren bzw. finanzieren wollen.

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Das Ausstellen von Bescheinigungen durch anerkannte Schuldnerberatungsstellen.

Reform des Kontopfändungsrechtes seit dem 1.7.2010. Das Ausstellen von Bescheinigungen durch anerkannte Schuldnerberatungsstellen.Erhebung der Praxis im Zeitraum 1.7.2010 bis 30.6.2011

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat alle Schuldnerberatungsstellen aufgerufen, für die Zeiträume Juli bis Dezember 2010 und Januar bis Juni 2011 die eigene Bescheinigungspraxis mittels eines Erfassungsbogens zu dokumentieren. Die Erhebung wurde vom AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV durchgeführt und ausgewertet.

In Folge sollen die Ergebnisse dargestellt und interpretiert werden.

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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zum Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz – ÜSchuldStatG) vom 16. Juni 2011

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. Juni 2011 für eine Überschuldungsstatistik privater Personen.

Ausgangssituation

Bis 2006 erfassten die Beratungsstellen der Schuldner- und Verbraucherverbände ihre Daten in unterschiedlichem Umfang und nach unterschiedlichen Kriterien. Eine Vergleichbarkeit der auf diese Weise gewonnenen Klientenstatistik war nur sehr schwer möglich. Gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium, den Bundesländern, der Wissenschaft, dem Statistischen Bundesamt und der Schuldnerberatung, wurde seinerzeit eine Überschuldungsstatistik entwickelt. Auf deren Basis konnten ab 2006 die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen online und anonymisiert Daten ihrer Klientinnen und Klienten an das Statistische Bundesamt übermitteln. Diese Daten ermöglichten erstmalig Aussagen vor allem über die Soziodemografie der Klienten; auch konnten die Erkenntnisse für die sozialpolitische Arbeit der Schuldnerberatung genutzt werden.

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