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Finanzierung der Schuldnerberatung

Zentrale Forderungen der AG SBV zur Finanzierung im Überblick

  1. Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen!
    Das Angebot an Schuldnerberatungsstellen ist völlig unzureichend. Nur eine Minderheit der überschuldeten Haushalte (10-15 %) kann derzeit in einer Beratungsstelle beraten werden.
  2. Schuldnerberatung wirkt positiv auf Überschuldete, öffentliche Haushalte und Gläubiger!
    Die Beratung überschuldeter Menschen ist eine notwendige und sinnvolle Hilfe. Notwendig, weil sich die Zahl der Menschen die überschuldet ist, in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt hat und diese Menschen ohne eine qualifizierte Schuldnerberatung häufig keine Chance mehr haben ihre aus der Überschuldung resultierenden Probleme zu lösen. Sinnvoll, weil die staatlichen Mehrausgaben als Folge einer nicht bewältigten Überschuldung ungleich höher sind als die Kosten einer Beratung.
  3. Keine Trennung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung!
    Schuldnerberatung mit ihren verschiedenen Elementen ist eine umfassende und komplexe Tätigkeit, zu der aus fachlicher Sicht sowohl die soziale Schuldnerberatung als auch die Verbraucherinsolvenzberatung als wichtige Komponenten gehören. Diese Einheit muss trotz der unterschiedlichen Kompetenzen (Land, Kommune) und damit Finanzierungsquellen gewährleistet sein.
  4. Bedarfsschlüssel muss Grundlage der Finanzierung sein!
    Grundlage jeglicher Finanzierung sollte ein allgemein anerkannter Bedarfsschlüssel sein, um ein den Bedarf deckendes Netz an Schuldnerberatungsstellen in Deutschland zu gewährleisten. Jede/r überschuldete Bürger/in muss die Möglichkeit haben, kurzfristig einen Beratungstermin zu bekommen. Es sollten deshalb mindestens zwei vollzeitbeschäftigte Schuldnerberatungsfachkräfte für 50.000 Einwohner zur Verfügung stehen. Auf Grundlage dieser Bedarfsrechnung fehlen derzeit bundesweit nach Schätzungen der AG SBV etwa 1.600 Beratungsfachkräfte.
  5. Finanzierung von Schuldnerberatung muss gesichert sein!
    Damit die Finanzierung in allen Ländern/Kommunen von einer vergleichbaren Grundlage ausgeht, sollte eine künftige Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen auf Grundlage eines anerkannten Bedarfsschlüssels aus einer Hand erfolgen. Die Entscheidung über die unterschiedlichen Anteile der Finanzierung kann nicht dem Verhandlungsgeschick (der Träger) bzw. der Verhandlungsbereitschaft (der unterschiedlichen Finanziers) überlassen bleiben.
  6. Schuldnerberatung braucht Planungssicherheit!
    Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstelle unter Berücksichtigung tariflicher Löhne, Verwaltungskosten, Fortbildung und Sachkosten umfassen. Nur dadurch kann die Qualität und der Erfolg der Schuldnerberatung sichergestellt werden.

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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen (BT-Drs. 16/7416)

I. Einführung

Der am 14.2.2008 vom Deutschen Bundestag beratene Regierungsentwurf will für mittellose Schuldner ein schlankes, kostengünstiges und allseits akzeptiertes Entschuldungsverfahren einführen.

Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, bedarf es aus der Sicht der AG SBV aber noch:

  • der Sicherung einer qualifizierten und persönlichen Beratung mittelloser Schuldner;
  • des Verzichts auf den obligatorischen Einsatz des vorläufigen Treuhänders;
  • der Aufrechterhaltung der Stundung für masselose Fälle, mindestens für Schuldner, deren Einkommen den sozialhilferechtlichen Bedarf nicht übersteigt;
  • des Zugangs ehemals Selbstständiger zum Verbraucherinsolvenzverfahren.

Die nachfolgende Stellungnahme begründet diesen Nachbesserungsbedarf und unterbreitet Lösungsvorschläge.

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Kein Zwei-Klassenrecht bei der Verbraucherinsolvenz

Presseinformation

Kein Zwei-Klassenrecht bei der Verbraucherinsolvenz
Experten lehnen die von den Justizministerien geplante Verjährungslösung für mittellose Schuldner ab

Die diesjährige Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände in Kooperation mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich mit den aktuellen Überlegungen des Bundes- und der Landesjustizministerien zur Reform des Verbraucherinsolvenzrechts kritisch auseinander gesetzt. Einstimmiger Tenor am Ende der Veranstaltung: Schuldnerberater, Vertreter der Gläubiger, der Kommunen, der Landessozialministerien, der Verbraucherverbände, der Wissenschaft und der Insolvenzgerichte lehnen das Justizmodell für ein „treuhänderloses Entschuldungsverfahren“ ab. „Das Verbraucherinsolvenzverfahren stößt bei immer mehr Betroffenen und auch bei den Gläubigern auf Akzeptanz. Die Restschuldbefreiung zeigt überschuldeten Menschen nach langen, schwierigen Jahren endlich wieder eine Perspektive auf. Dies darf nicht ohne Not wieder zunichte gemacht werden“, so Marius Stark, Sprecher der AG SBV.

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Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom September 2004 „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts“

Zusammenfassung

  1. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt, dass mit dem beabsichtigten Rechtsdienstleistungsgesetz alle rechtsdienstleistenden Tätigkeiten, die im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung anfallen, ausdrücklich erlaubt bzw. erlaubnisfrei gestellt werden. Dies bedeutet die für die Schuldner- und Insolvenzberater in den Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege und der Verbraucherverbände überfällige notwendige Rechtssicherheit für ihren Arbeitsalltag.
    1. Auch die im Diskussionsentwurf vorgesehene Bündelung der verschiedenen rechtlichen Beratungsformen unter dem weiten Oberbegriff der Rechtsdienstleistung ist aus der Perspektive der Schuldner- und Insolvenzberatung zu begrüßen. Da notwendiger Bestandteil der Schuldner- und Insolvenzberatung die umfassende rechtliche Beratung und Vertretung der ver-/ überschuldeten Ratsuchenden auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher II und XII1 sowie der Insolvenzordnung ist, ist die bisherige Trennung zwischen Rechtsberatung und -besorgung unter dem aktuellen Rechtsberatungsgesetz künstlich und überholt.
    2. Die Komplexität von Schuldner- und Insolvenzberatung, die für die Ratsuchenden und ihre Angehörigen umfassende rechtliche, ökonomische und soziale Dienstleistungen aus einer Hand zu erbringen hat2, bringt es aber notwendigerweise mit sich, dass Schuldner- und Insolvenzberatung immer eine Hauptleistung darstellt. Soweit § 5 Abs. 1 RDG-DiskE Schuldner- und Insolvenzberatung derzeit noch als Nebenleistung erlaubt, ist dieser Gesetzgebungsvorschlag abzulehnen. Schuldner- und Insolvenzberatung ist niemals Nebenleistung!
    3. Die mit § 8 Nrn. 3 und 5 RDG-DiskE vorgesehene grundsätzliche Absicherung der rechtsdienstleistenden Tätigkeiten von Trägern der freien Wohlfahrtsverbände und der Verbraucherverbände kraft ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs ist hingegen wiederum zu begrüßen. Für das Arbeitsfeld Schuldner- und Insolvenzberatung bedeutet dies die uneingeschränkte rechtliche Absicherung der sozialen Schuldnerberatung. Die gesonderte Absicherung der anerkannten Insolvenzberatungsstellen über Nr. 4 ist die logische Übernahme der bereits zulässigen Rechtsdienstleistung nach den Vorschriften der Insolvenzordnung und der entsprechenden Landesausführungsgesetze.
  2. Aus der Sicht des Schuldnerschutzes als Teil des rechtlichen Verbraucherschutzes wird der Diskussionsentwurf seiner Zielsetzung, Rechtsuchende vor unqualifizierter Rechtsberatung und -besorgung zu schützen, nicht gerecht. Denn er hebt nahezu vollständig den im aktuell geltenden Rechtsberatungsgesetz implementierten Schuldnerschutz grundlos auf. Der Diskussionsentwurf befördert mit den §§ 5 Abs.1 und 3 sowie § 7 RDG-DiskE und mit dem nicht (mehr) vorgesehenen (praktikablen) Schutzinstrumentarium gegen unqualifizierte Rechtsdienstleistungen in unakzeptabler Weise die Ausbreitung gewerblicher unseriöser Schuldenregulierer, die mit überschuldeten Menschen – nachweisbar – Geschäfte machen. Was bringt die öffentliche Warnung und die – leider notwendige – Kampagne des Bundeskriminalamtes zusammen mit den Landeskriminalämtern, den Verbraucherzentralen und den öffentlichen Schuldnerberatungen zur Bekämpfung von unseriösen Kreditvermittlern und „Finanzsanierern“3, und was bringen die deutlichen Warnhinweise im aktuellen „Verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung 2004“ vor den negativen Folgen einer übereilten Deregulierungsoffensive, wenn gleichzeitig Bundesgesetze Schlupflöcher für diese „Finanzsanierer“ eröffnen?
  3. Neben den positiven Aspekten des Diskussionsentwurfs bedarf dieser daher an zwei Stellen der dringenden Nachbesserung: Einmal bei der Klarstellung, dass Schuldner- und Insolvenzberatung keine Nebenleistung sein kann; zum anderen bei der Umsetzung eines angemessenen Schuldnerschutzes gegen gewerbliche Schuldenregulierer und ihre – bekannten – anwaltlichen Helfershelfer, die auch die Anwaltskammern mit Besorgnis beobachten. Hier muss eine Balance zwischen Deregulierung (Marktöffnung für seriöse Dienstleister) und rechtlichem Verbraucherschutz gefunden werden, die der Zielsetzung in § 1 RDG-DiskE gerecht wird.

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Positionspapier zur Finanzierung der Schuldnerberatung

Zentrale Forderungen der AG SBV zur Finanzierung im Überblick

  1. Das Angebot an Schuldnerberatung ist auszubauen!
    Das Angebot an Schuldnerberatungsstellen ist völlig unzureichend. Nur eine Minderheit der überschuldeten Haushalte (10-15%) kann derzeit in einer Beratungsstelle beraten werden.
  2. Schuldnerberatung für jeden überschuldeten Hilfesuchenden!
    Die Beratung überschuldeter Menschen ist eine notwendige und sinnvolle Hilfe. Notwendig, weil eine immer größere Zahl von Menschen überschuldet ist und diese Menschen ohne eine qualifizierte Schuldnerberatung häufig keine Chance mehr haben, ihre aus der Überschuldung resultierenden Probleme zu lösen. Sinnvoll, weil die staatlichen Mehrausgaben als Folge einer nicht bewältigten Überschuldung ungleich höher sind als die Kosten einer Beratung.
  3. Keine Trennung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung!
    Schuldnerberatung mit ihren verschiedenen Elementen ist eine umfassende und komplexe Tätigkeit, die aus fachlicher Sicht keine Trennung zwischen der sozialen Schuldnerberatung und der Verbraucherinsolvenzberatung zulässt. Die Finanzierung darf die verschiedenen Komponenten der Schuldnerberatung nicht trennen.
  4. Bedarfsschlüssel muss Grundlage der Finanzierung sein!
    Grundlage jeglicher Finanzierung sollte ein allgemein anerkannter Bedarfsschlüssel sein, um ein bedarfdeckendes Netz an Schuldnerberatungsstellen in Deutschland zu gewährleisten. Jede/r überschuldete Bürger/in muss die Möglichkeit haben, kurzfristig einen Beratungstermin zu bekommen. Es sollten deshalb mindestens zwei vollzeitbeschäftigte Schuldnerberatungsfachkräfte für 50.000 Einwohner zur Verfügung stehen. Auf Grundlage dieser Bedarfrechnung fehlen derzeit bundesweit nach Schätzungen der AG SBV etwa 1.600 Beratungsfachkräfte.
  5. Finanzierung von Schuldnerberatung muss gesichert sein!
    Damit die Finanzierung in allen Ländern/Kommunen von einer vergleichbaren Grundlage ausgeht, sollte eine künftige Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen auf Grundlage eines anerkannten Bedarfsschlüssel aus einer Hand erfolgen. Die Entscheidung über die unterschiedlichen Anteile der Finanzierung kann nicht dem Verhandlungsgeschick (der Träger) bzw. der Verhandlungsbereitschaft (der unterschiedlichen Finanziers) überlassen bleiben.
  6. Schuldnerberatung als Kooperations-Partner für Job-Center!
    Für die Integration von erwerbsfähigen überschuldeten Sozialhilfeempfängern
    in den Arbeitsmarkt sind Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit durch die Arbeits- und Sozialämter (im Sinne von ,,Job-Center“, Hartz-Bericht) geplant, deren Wirkung durch die Beteiligung von Schuldnerberatung noch verbessert werden kann.
  7. Schuldnerberatung braucht Planungssicherheit!
    Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstelle unter Berücksichtigung tariflicher Löhne, Verwaltungskosten, Fortbildung und Sachkosten umfassen. Nur dadurch können die Qualität und der Erfolg der Schuldnerberatung sichergestellt werden.

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Regionale Verhandlungsprozesse zur Unterstützung und Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch regional engagierte Finanziers

Die aktuelle Situation in der Schuldnerberatung ist durch zwei Entwicklungen ge­prägt. Auf der einen Seite führt die stetig wachsende Zahl überschuldeter Haushalte zu einer wachsenden Zahl überschuldeter Ratsuchender, auf der anderen Seite ver­hindern die erheblichen Sparzwänge bei der öffentlichen Hand und den Wohlfahrts­verbänden einen bedarfsgerechten Ausbau der Schuldnerberatungsstellen. Die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen setzt sich derzeit in erster Linie aus Eigenmitteln der Träger, Zuschüssen von Arbeitsämtern, Kommunen und einzelnen Bundesländern zusammen. Der Anteil der finanziellen Unterstützung seitens der Gläubiger (insbesondere Sparkassen) liegt derzeit bei ca. 1 %.

Um das nach Ansicht der AG SBV benötigte Schuldnerberatungsnetz (2 Berater pro
50.00 Einwohner, bundesweit 3.300 Schuldnerberater/innen) weiter aufzubauen, sollte die bestehende Mischfinanzierung durch eine stärkere Beteiligung der Finanz-, Wohn- und Kreditwirtschaft, der Versicherungen und des Handels ausgewogener gestaltet werden.

In drei Gesprächsforen zwischen der AG SBV und Vertretern der oben genannten Gläubigerverbände wurden Möglichkeiten einer Mitfinanzierung von Schuldnerbera­tung durch diese Verbände erörtert. Bei diesen Gesprächen, die unter Beteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stattfanden, wur­de deutlich. dass konkrete Modelle der Gläubigermitfinanzierung eher auf regionaler Ebene zu realisieren sind.

Im Auftrag der AG SBV und gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Se­nioren, Frauen und Jugend hat das Institut für Finanzdienstleistungen e V (!FF) ein von der AG SBV entwickeltes Stufenmodell zur Mitfinanzierung von Schuldnerbera­tungsstellen in einigen Punkten weiter entwickelt und konkrete Vorschläge für eine praktische Umsetzung ausgearbeitet. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Expertise wurde das hier nun vorliegende Modell „Regionaler Verhandlungsprozesse zur Un­terstützung und Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch regional engagierte Finanziers“ entwickelt.

Die AG SBV möchte mit diesem Modell dazu anregen. auf regionaler Ebene solche Verhandlungsprozesse mit dem Ziel einer finanziellen Unterstützung zu beginnen. Auch sollten die Gesprächskontakte dazu genutzt werden weitere Formen und Inhalte der Zusammenarbeit zu vereinbaren. Selbstverständlich ist die AG SBV an den Erfahrungen der Verhandlungsprozesse auf regionaler Ebene sehr interessiert und würde sich über entsprechende Rückmeldungen freuen.

Marius Stark Sprecher der AG SBV

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Aktuelle Situation der Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland – Handlungsbedarf für Politik und Verwaltung zur Sicherung des Beratungsangebotes

0 Zusammenfassung

1. Ursache von Überschuldung

Die Ursachen von Überschuldung sind vielfältig. Arbeitslosigkeit ist dabei der Haupt auslöser von Überschuldung. Familiäre Problemsituationen wie z. B. Schei­dung oder Trennung und eine mangelnde Fähigkeit zu einer wirtschaftlichen Haus­haltsführung z. B. durch Informationslücken oder Bildungsdefizite können einen Haushalt von einer Verschuldung in die Zahlungsunfähigkeit (Überschuldung) füh­ren.

2. Bedeutung der Schuldnerberatungsstellen

Schuldnerberatungsstellen sind die wichtigste und vielfach auch einzige Anlauf­ stelle, die sich um das Anliegen Überschuldeter kümmert. Der steigende Beratungs­bedarf kann derzeit nicht gedeckt werden. Lange Wartezeiten bis zu einem ersten Gespräch sind die Folge. Die Situation wird sich bei Inkrafttreten der neuen Insol­venzordnung (und des dort vorgesehenen Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung) zum 1.1.1999 noch wesentlich verschärfen, wenn die Län­der, die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständig sind, nicht kurzfristig die fi­nanziellen Mittel für einen bedarfsgerechten Ausbau der Beratungsstellen bereit­ stellen. Dann werden noch mehr Ratsuchende von den Beratungsstellen abgewie­sen werden müssen als dies bisher schon der Fall ist. Auch kann dann die erwartete Entlastung der Justiz durch das außergerichtliche Verfahren nicht eintreten.

3. Zahl der überschuldeten Haushalte

Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland ist nach einer Studie, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben
hat, im Jahr 1997 auf 2,62 Mio. gestiegen. Das ist ein alarmierender Anstieg in den drei Jahren seit 1994 um über 30 Prozent ( + 619.000). Damit sind inzwischen sie­ben Prozent aller Haushalte in Deutschland überschuldet.

4. Bedarf an Schuldnerberatern in Deutschland

Um annähernd eine Bedarfsdeckung erreichen zu können, läßt sich unter Berück­ sichtigung der vorliegenden Bedarfsschätzungen und den Erfahrungen der Spitzen­ verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher­ verbände und der Bundesarbeit sgemeinschfat Schuldnerberatung für eine annä ­hernd flächendeckende Versorgung mit Schuldnerberatung folgender Berater­ schlüssel festlegen: 2 Berater pro 50.000 Einwohner.
Für Deutschland errechnet sich auf Basis der Bevölkerungszahlen von 1997 ein Be­ darf von 3.282 Schuldnerberatern.
Ein Vergleich mit Bedarfsschlüsseln in anderen Bereichen zeigt, daß es sich hier um
eine Bedarfsschät zung an der unteren Grenze handelt . So gilt beispielsweise im­ Schwangerschaftskonfliktgesetz ein Schlüssel von mindestens einem Berater auf
40.000 Einwohner. Beim Vergleich ist jedoch zu berücksichtigen, daß ein Fall in der Schuldnerberatung für den Berater wesentlich arbeitsintensiver ist als in der Schwangerschaftskonfliktberatung.

5. Kosten der Schuldnerberatung

Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich nach Angaben der Kommunalen Ge­meinschaftsstelle (KGSt) zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten und den Gemeinkosten. Da Schuldnerberater in der Praxis noch unterschiedlich entlohnt werden, wurden hierfür die Kostenermittlung beispielhaft zwei Varianten berech­net. Dabei werden die Tarifdaten für das Jahr 1997 zu Grunde gelegt.

Bei der Variante 1 wird beim Schuldnerberater eine Vergütung nach IVb ange­nommen und es wird ihm die Kapazität von 50 % einer Sekretärin der Vergütungs­gruppe Vlb zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten für den Arbeitsplatz eines Schuldnerberaters ( unter Einbeziehung der Verwaltungskraft) betragen hier 185.730 DM pro Jahr.
Bei der Variante 2 wird der Schuldnerberater nach IVa und die Sekretärin (50 %) nach Vc vergütet. Die Gesamtkosten betragen dann 200.250 DM pro Jahr.

Das Jahr 1997 umfaßte 1582 Arbeitsstunden. Zieht man hiervon die Rüstzeit, z. B. für Dienstbesprechungen und allgemeine Verwaltungstätigkeiten, ab und ebenso die notwendigen Zeiten für Fort- und Weiterbildung, so verbleiben 1266 Stunden als Beratungszeit. Die Beratungszeit in diesem Sinne umfaßt jedoch auch unter an­ derem Öffentlichkeitsarbeit, kollegiale Fallberatung und Zeiten für Dokumentation, Gremienarbeit, Statistik und Supervision. Legt man die Variante 1 zu Grunde, so kostet eine Beraterstunde 146,71 DM, bei der Variante 2 158,18 DM.

Zu den hier ausgewiesenen Gesamtkosten müssen bei einer exakten Kostenberech­nung noch zwei Kostenkomponenten hinzugerechnet werden. Da sind zunächst die notwendigen Honorarkosten für Anwälte und die Fachleute für Steuern, Immobili­en etc.. Zum anderen sind bei einem Schuldnerberater die tatsächlichen Sachko­sten, insbesondere auch durch die Einführung der Verbraucherinsolvenzordnung, höher als die von der KGSt ermittelten Werte.

6. Zur Finanzierung von Schuldnerberatung

Schuldnerberatung ist derzeit auf eine Mischfinanzierung angewiesen. Der Grund­stock der Finanzierung sind dabei vielfach die Eigenmittel der Träger. Dazu kom­men Mittel der Kommunen, der Bundesländer, der Sparkassen, der Arbeitsämter und von Betrieben und Gewerkschaften, die sich die Dienstleistung Schuldnerbera­tung einkaufen. Diese scheinbare Vielzahl von Finanziers darf nicht darüber hin­wegtäuschen, daß die Finanzsituation vieler Schuldnerberatungsstellen unzurei­chend ist, da in jedem Bundesland die Regelungen der Länderfinanzierung unter­schiedlich sind und jede Beratungsstelle im Rahmen ihrer regionalen Gegebenhei­ten einen eigenen Finanzierungsmix finden muß. Es muß deshalb darüber nachge­dacht werden, welche Modelle sich auf andere Regionen übertragen lassen und welche neue Formen der Finanzierung, z. B. der Gläubigermitfinanzierung, gefun­den werden können, um einen bedarfsgerechten Ausbau der Schuldnerberatungs­stellen zu ermöglichen.

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Ständiger Ausschuss am 06.06.2019

Bei der Sitzung am 06.06.2019 in Berlin wurden u.a. folgende Themen besprochen:

Aktionswoche 2020

Die Aktionswoche ist für den 25.-29.05.2020 geplant. Die zentrale Veranstaltung soll wieder gemeinsam mit der LAG Schuldnerberatung veranstaltet werden und wurde auf den 28.05.2020 terminiert. Das Thema 2020 lautet „Kinder und Schulden“. Die Vorbereitungsgruppe hat für September erste Ideen angekündigt.

Umsetzung EU-Richtlinie „Restrukturierung…“ in nationales Recht

Die AG SBV wurde für den 24.5.2019 zu einer ersten Gesprächsrunde im BMJV eingeladen. Michael Weinhold hat dem Termin wahrgenommen. Die AG SBV hat Praxisprobleme in das Treffen eingebracht. Geplant ist, dass bereits über den Sommer zu den geplanten Änderungen Stellung genommen wird.

Verabschiedung Bernd Krüger

Der Sprecher verabschiedete im Rahmen der Sitzung das langjährige Ausschussmitglied Bernd Krüger, der bereits seit dem Beginn im Jahre 1995 im Ständigen Ausschuss der AG SBV mitgearbeitet hat. Roman Schlag dankte Bernd Krüger für dieses große Engagement und die ertragreiche Mitarbeit. Aus der letzten Zeit sind hier insbesondere die Mitwirkung an den Papieren Recht auf Schuldnerberatung und das Konzept Soziale Schuldnerberatung zu nennen. Er wünschte Bernd Krüger für den bevorstehnden Ruhestand in Namen der AG SBV alles Gute.

Sozialmonitoring der Wohlfahrtsverbände

Die von den Beratungsstellen eingebrachten Beiträge und Fallbeispiele waren für die Arbeit in diesem gemeinsamen Gremium der Verbände und den Ministerien sehr wertvoll und haben die Anliegen der Schuldnerberatung gut illustriert. Dadurch konnte das Problembewusstsein bei den beteiligten Ministerien geschärft werden.

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Pandemie, Energiepreisexplosion und Ukraine-Krieg: Menschen wachsen zunehmend Schulden über den Kopf

65 Prozent der Schuldnerberatungsstellen verzeichnen im Vergleich zum Jahresanfang 2022 steigende Nachfrage nach Beratung und Unterstützung

Die stark gestiegenen Verbraucherpreise  machen sich nicht nur im schmaleren Geldbeutel der Menschen in Deutschland bemerkbar. Die hohe Inflation führt auch zu einem deutlichen Anstieg des Bedarfs nach Schuldnerberatung. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2022 berichten 65 Prozent der gemeinnützigen Beratungsstellen in einer Umfrage von mehr Anfragen. Die Beratungsstellen müssen verstärkt bei Energie- und Mietschulden, bei der Pfändung von Staatshilfen oder bei der Budgetberatung unterstützen.

Für die Umfrage hat die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) etwa 1.400 Beratungsstellen zur Nachfrage-Entwicklung sowie zum Profil und den Anliegen der Klientinnen und Klienten befragt. In der AG SBV sind die Anbieter der sozialen Schuldnerberatung organisiert. Wie schon in den beiden vorherigen Umfragen stieg die Nachfrage nach Beratung weiter deutlich an. In 16 Prozent der Beratungsstellen war die Nachfrage um mehr als 30 Prozent höher als noch zehn Monate zuvor.

Wartelisten werden länger

„Die wirtschaftliche Not vieler Menschen und damit der Bedarf nach Unterstützung und Beratung wachsen kontinuierlich. Die Pandemie hatte bereits diesen Effekt, nun sind es die steigenden Preise, die die Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten treiben“, erklärt Roman Schlag, Referent für Schuldnerberatung für die Caritas in Aachen und Sprecher der AG SBV. „Klar ist aber: Die explodierende Nachfrage bringt unsere Beratungsstellen ans Limit. Die Wartelisten für Termine werden immer länger und warten ist bei Geldproblemen nie eine gute Sache.“

In knapp der Hälfte (48 Prozent) der befragten Beratungsstellen kommen „Energieschulden“ als Beratungsgrund häufiger vor als in der Vorperiode, in 42 Prozent der Beratungsstellen ist „Budgetberatung“ mehr gefragt. „Hinter Budgetberatung verbirgt sich die Frage: Wie komme ich klar mit dem Geld, das ich zum Leben habe?“, erläutert Maike Cohrs, Schuldnerberaterin der Diakonie in Köln. „Es sind grundlegende Existenzfragen, die unsere Klientinnen und Klienten umtreiben – da geht es darum, ob die Wohnung im Winter überhaupt geheizt wird oder ob Essen auf den Tisch kommt.“

Mehr Erwerbstätige, mehr junge Menschen und mehr Rentnerinnen und Rentner

Die Beratungsstellen berichten auch von einer zunehmenden Nutzung von Tafeln und Sozialläden durch ihre Klientinnen und Klienten. Auch auffällig: In 45 Prozent der Beratungsstellen waren unter den Ratsuchenden mehr Erwerbstätige als in der vorigen Umfrage. „Geldnöte bis hin zu Schulden sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, sagt Maike Cohrs. „Wir stellen seit einigen Jahren fest, dass die Aufnahme von Schulden in bestimmten Gruppen gesellschaftlich immer stärker akzeptiert und wirtschaftlich gewollt ist – sei es bei der Finanzierung des Autos, der Wohnungseinrichtung oder des Smartphones“, so die Schuldnerberaterin weiter: „Das liegt nicht zuletzt an den niedrigen Zinsen in der Vergangenheit.“

Ratenkredite und Angebote des „Buy now – pay later“, die insbesondere seit der Pandemie durch Online-Händler intensiv beworben werden, führen dazu, dass junge Erwachsene bereits in frühen Jahren Zahlungsverpflichtungen eingehen, die sie später in die Schuldenfalle führen können – etwa, wenn Unvorhergesehenes passiert wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. .„Aus vorhersehbar kontrollierter Verschuldung wird schnell Überschuldung, insbesondere bei Menschen mit geringem Einkommen“, erläutert Roman Schlag.

Recht auf unentgeltliche Schuldnerberatung für alle

Die Akteure der Sozialen Schuldnerberatung fordern schon seit mehreren Jahren ein Recht auf unentgeltliche Schuldnerberatung für alle.

„Gerade in Krisensituationen ist es besonders wichtig, dass alle Menschen, die Rat brauchen, einen offenen Zugang zur Schuldnerberatung haben“, so Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. „Dieses Recht kann nur eingelöst werden, wenn es genug Beratungsstellen und Beratungskräfte gibt und alles auskömmlich finanziert ist“, so Ines Moers weiter. „Gute und kostenfreie Beratung ist ein entscheidendes Element, wenn es darum geht, Teufelskreise aus nicht beglichenen Forderungen, Scham und Überforderung zu brechen.“

Hintergrund und weitere Informationen

In die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände (AG SBV) haben sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz), der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung mit insgesamt 1.400 Beratungsstellen zusammengeschlossen. An der dritten Befragungswelle zwischen dem 11. November und dem 27. Dezember 2022 beteiligten sich 460 Beratungsstellen.  

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Forderungen der Mitglieder zur Bundestagswahl 2021

Die Mitglieder der AG SBV haben zur bevorstehenden Bundestagswahl Papiere mit politischen Forderungen veröffentlicht:

  • Die Wohlfahrtsverbände haben ihre gemeinsamen Forderungen zur Bundestagswahl als Papier der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vorgelegt. Im Bereich Arbeitsmarkt und Teilhabe fordern die Verbände einen individuellen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung – etwa durch eine Anspruchsregelung in § 68a SGB XII. Entsprechend brauche es dazu eine bundesweit einheitliche Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung. Übersicht.
  • Die BAG Schuldnerberatung fordert in ihren Wahlprüfsteinen ebenfalls einen kostenfreien Zugang zu qualifizierter Beratung und dass diese Beratungsleistung finanziell anerkannt wird. Außerdem spricht sie sich für die Harmonisierung von Sozial- und Zwangsvollstreckungsrecht für Familien aus.
  • Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Leitlinien aufgestellt. Zu den Kernforderungen gehört eine verantwortliche Kreditvergabe, sowie Kosteneindämmung und Fairness beim Inkasso.
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