Suchergebnisse für: Pfändungsschutzkonto

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2017

Zum 01.07.2017 steigen die Freibeträge für Schuldner. Die „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017“, durch welche die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017 erhöht werden, wurde im Bundesgesetzblatt  veröffentlicht (BGBl. I 07.04.2017, Seite 750). Der Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto liegt dann bei  1.133,80 Euro statt zuvor 1.073,88 Euro. Erfüllt der Schuldner Unterhaltspflichten, stehen ihm weitere Freibeträge zu. Die Kolleg/innen vom www.infodienst-schuldnerberatung.de haben eine druckbare Version der neuen Tabelle ins Netz gestellt.

Sie können hier das mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vereinbarte Formular zur Bescheingung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto herunterladen. Die AG SBV dankt Michael Weinhold für die Erstellung der Vorlage.

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Information für die Beratungspraxis zum Basiskonto

Diese vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung erarbeitete Fachinformation zum Basiskonto richtet sich an alle Fachstellen, wie Allgemeine Sozialberatung, Wohnungslosenhilfe, Migrationsberatung etc., die mit Ratsuchenden/ Klienten zu tun haben, die über kein eigenes Konto verfügen bzw. Probleme haben, ein Konto zu bekommen.
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Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung

Die Mitglieder des Arbeitskreises beschäftigen sich mit den Themenbereichen Girokonto und Zwangsvollstreckung. Hierzu gehören zum einen etwa Fragen zum Zugang zu einem Basiskonto, zu Gebühren und dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Zum anderen befassen sich die Mitglieder mit dem Schutz überschuldeter Personen vor Einschränkungen des Existenzminimums durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Ansprechpartnerin: Pamela Wellmann, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Arbeitskreise und Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände unterhält mehrere Arbeitskreise und Arbeitsgruppen. Die Arbeitskreise und Arbeitsgruppen sind im Auftrag des Ständigen Ausschusses tätig. Sie bereiten u.a. Positionen und Stellungnahmen vor. Die Arbeitskreise treffen sich themenspezifisch nach Bedarf, meist zwei- bis dreimal pro Jahr.

Gegenwärtig bestehen sechs Arbeitskreise und Arbeitsgruppen:

AK Lobbyarbeit

Der Arbeitskreis Lobbyarbeit hat die Aufgabe, den Arbeitsbereich Schuldner- und Insolvenzberatung in den Fokus der politischen Wahrnehmung zu rücken und als kompetenter Ansprechpartner für Politik-, Wissenschaft, Justiz und Verbände zu fungieren. Näher Informationen erhalten Sie  hier.

AK Finanzierung

Die Finanzierung der Schuldnerberatung und der Zugang zur Beratung sind nicht abschließend gesetzlich geregelt. Der AK Finanzierung setzt sich für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf Schuldnerberatung ein und arbeitet an Konzepten einer auskömmlichen und nachhaltigen Finanzierung der Beratungsstellen. Hier finden Sie nähere Informationen.

AK Insolvenzordnung (InsO)

Der Arbeitskreis Insolvenzordnung (InsO) befasst sich mit den rechtlichen Änderungen und Regelungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Nähere Informationen finden Sie hier

AK Girokonto und Zwangsvollstreckung

Das Girokonto, das Basiskonto und die Zwangsvollstreckung, insbesondere das Rechts des Pfändungsschutzkontos, sind Gegenstand der Arbeit dieses Arbeitskreises. Näheres dazu hier.

AG Konzeption Soziale Schuldnerberatung

Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit dem Inhalt des Beratungsprozesses und den Leistungen, die zu einer qualifizierten Beratung gehören. Hier finden Sie weitere Informationen

AG Energiesperren

Die Vermeidung von Energiesperren für überschuldete Personen im Rahmen der Existenzsicherung ist Gegenstand der Arbeit der Arbeitsgruppe Energiesperren. Hier finden Sie weitere Details.

Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum Basiskonto 2015

Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 28. Oktober 2015

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Basiskonto 2015

Der vorgelegte Entwurf eines Zahlungskontengesetzes (ZKG) wird seitens der AG SBV grundsätzlich und überwiegend sehr positiv bewertet. Die darin normierten verbraucherschützenden Regelungen über den Zugang und die Führung eines sogenannten Basiskontos werden bei konsequenter Umsetzung ganz erheblich zu einer Verbesserung der Verbraucherposition beitragen können.

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Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2015

Zum 01.07.2015 steigen die Freibeträge für Schuldner um gut 2,7 Prozent – bei der Einkommenspfändung auf rund 1.080 Euro in der untersten Stufe. Der Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto liegt dann bei 1.073,88 Euro statt zuvor 1.045,04 Euro. Erfüllt der Schuldner Unterhaltspflichten, stehen ihm weitere Freibeträge zu. Für die erste unterhaltsberechtigte Person sind dies nun 404,16 Euro, für die zweite bis fünfte Person 225,17 Euro.

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Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren

Einleitung

Mit dem vorliegenden Richtlinienvorschlag wird erstmals eine umfassende gesetzliche Regelung zur Überwindung des – in unterschiedlicher Ausprägung – europaweit bestehenden Problems der ungewollten Kontolosigkeit vieler Verbraucher geschaffen.

Die vergangenen Jahre haben dabei zweierlei Tatsachen offenbart:

Erstens: Ein Girokonto mit Basisfunktionen ist eine Grundvoraussetzung zur individuellen Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben und als solches, unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge.

Zweitens: Die seit 1995 bestehende Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft (früher: Zentraler Kreditausschuss, ZKA) an ihre Mitgliedsunternehmen, allen Verbrauchern grundsätzlich ein Girokonto mit Basisfunktionen einzurichten, ist in der Praxis gescheitert. Auch der letzte Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung zum Girokonto für Jedermann aus dem Jahr 2011 (Bundestags-Drucksache 17/8312, S. 31, 32. Von der Kreditwirtschaft wurde dennoch keine der in 2006 und 2008 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt.) kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der Kontolosen in Deutschland in einem hohen sechsstelligen Bereich bewegen dürfte. Darüber hinaus müssen Verbraucher, die Inhaber eines JedermannKonto sind, mit überteuerten Kontomodellen, eingeschränkten Kontofunktionen und der Gefahr jederzeitiger Kündigung rechnen.

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