Neue P- Konto-Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2026

Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation … Neue P- Konto-Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2026 weiterlesen