Schlagwort: Soziale Schuldnerberatung

Aktionswoche Schuldnerberatung 2023

„Was können wir uns noch leisten? – Überschuldungsrisiko Inflation“ lautet das Thema der
Aktionswoche Schuldnerberatung 2023. Sie findet in diesem Jahr vom 12. – 16. Juni statt.

Die Inflation trifft jede*n! Wir alle spüren deutlich, dass die meisten Waren, Energie, Mieten etc. teurer
geworden sind. Haushalte mit knappem Einkommen trifft es besonders hart. Für sie kann sich der
Spruch „am Ende des Geldes ist noch so viel Monat übrig“ sehr bewahrheiten. Für Bezieher*innen von
Sozialleistungen wird diese Zeitspanne noch viel länger. Nicht wenige Haushalte müssen bereits ein
Drittel ihres Einkommens allein für den Wohnraum ausgeben und eine Entspannung der Situation ist
nicht in Sicht. Umso schwieriger ist es dann, die gestiegenen Energiekosten und die deutlich teureren
Lebenshaltungskosten zu stemmen.

Weitere Informationen zur Aktionswoche finden Sie unter aktionswoche-schuldnerberatung.de.

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Pandemie, Energiepreisexplosion und Ukraine-Krieg: Menschen wachsen zunehmend Schulden über den Kopf

65 Prozent der Schuldnerberatungsstellen verzeichnen im Vergleich zum Jahresanfang 2022 steigende Nachfrage nach Beratung und Unterstützung

Die stark gestiegenen Verbraucherpreise  machen sich nicht nur im schmaleren Geldbeutel der Menschen in Deutschland bemerkbar. Die hohe Inflation führt auch zu einem deutlichen Anstieg des Bedarfs nach Schuldnerberatung. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2022 berichten 65 Prozent der gemeinnützigen Beratungsstellen in einer Umfrage von mehr Anfragen. Die Beratungsstellen müssen verstärkt bei Energie- und Mietschulden, bei der Pfändung von Staatshilfen oder bei der Budgetberatung unterstützen.

Für die Umfrage hat die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) etwa 1.400 Beratungsstellen zur Nachfrage-Entwicklung sowie zum Profil und den Anliegen der Klientinnen und Klienten befragt. In der AG SBV sind die Anbieter der sozialen Schuldnerberatung organisiert. Wie schon in den beiden vorherigen Umfragen stieg die Nachfrage nach Beratung weiter deutlich an. In 16 Prozent der Beratungsstellen war die Nachfrage um mehr als 30 Prozent höher als noch zehn Monate zuvor.

Wartelisten werden länger

„Die wirtschaftliche Not vieler Menschen und damit der Bedarf nach Unterstützung und Beratung wachsen kontinuierlich. Die Pandemie hatte bereits diesen Effekt, nun sind es die steigenden Preise, die die Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten treiben“, erklärt Roman Schlag, Referent für Schuldnerberatung für die Caritas in Aachen und Sprecher der AG SBV. „Klar ist aber: Die explodierende Nachfrage bringt unsere Beratungsstellen ans Limit. Die Wartelisten für Termine werden immer länger und warten ist bei Geldproblemen nie eine gute Sache.“

In knapp der Hälfte (48 Prozent) der befragten Beratungsstellen kommen „Energieschulden“ als Beratungsgrund häufiger vor als in der Vorperiode, in 42 Prozent der Beratungsstellen ist „Budgetberatung“ mehr gefragt. „Hinter Budgetberatung verbirgt sich die Frage: Wie komme ich klar mit dem Geld, das ich zum Leben habe?“, erläutert Maike Cohrs, Schuldnerberaterin der Diakonie in Köln. „Es sind grundlegende Existenzfragen, die unsere Klientinnen und Klienten umtreiben – da geht es darum, ob die Wohnung im Winter überhaupt geheizt wird oder ob Essen auf den Tisch kommt.“

Mehr Erwerbstätige, mehr junge Menschen und mehr Rentnerinnen und Rentner

Die Beratungsstellen berichten auch von einer zunehmenden Nutzung von Tafeln und Sozialläden durch ihre Klientinnen und Klienten. Auch auffällig: In 45 Prozent der Beratungsstellen waren unter den Ratsuchenden mehr Erwerbstätige als in der vorigen Umfrage. „Geldnöte bis hin zu Schulden sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, sagt Maike Cohrs. „Wir stellen seit einigen Jahren fest, dass die Aufnahme von Schulden in bestimmten Gruppen gesellschaftlich immer stärker akzeptiert und wirtschaftlich gewollt ist – sei es bei der Finanzierung des Autos, der Wohnungseinrichtung oder des Smartphones“, so die Schuldnerberaterin weiter: „Das liegt nicht zuletzt an den niedrigen Zinsen in der Vergangenheit.“

Ratenkredite und Angebote des „Buy now – pay later“, die insbesondere seit der Pandemie durch Online-Händler intensiv beworben werden, führen dazu, dass junge Erwachsene bereits in frühen Jahren Zahlungsverpflichtungen eingehen, die sie später in die Schuldenfalle führen können – etwa, wenn Unvorhergesehenes passiert wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. .„Aus vorhersehbar kontrollierter Verschuldung wird schnell Überschuldung, insbesondere bei Menschen mit geringem Einkommen“, erläutert Roman Schlag.

Recht auf unentgeltliche Schuldnerberatung für alle

Die Akteure der Sozialen Schuldnerberatung fordern schon seit mehreren Jahren ein Recht auf unentgeltliche Schuldnerberatung für alle.

„Gerade in Krisensituationen ist es besonders wichtig, dass alle Menschen, die Rat brauchen, einen offenen Zugang zur Schuldnerberatung haben“, so Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. „Dieses Recht kann nur eingelöst werden, wenn es genug Beratungsstellen und Beratungskräfte gibt und alles auskömmlich finanziert ist“, so Ines Moers weiter. „Gute und kostenfreie Beratung ist ein entscheidendes Element, wenn es darum geht, Teufelskreise aus nicht beglichenen Forderungen, Scham und Überforderung zu brechen.“

Hintergrund und weitere Informationen

In die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände (AG SBV) haben sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz), der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung mit insgesamt 1.400 Beratungsstellen zusammengeschlossen. An der dritten Befragungswelle zwischen dem 11. November und dem 27. Dezember 2022 beteiligten sich 460 Beratungsstellen.  

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Bündnis fordert Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle

Wir freuen uns, dass ein Bündnis aus der Bürgerbewegung Finanzwende, dem Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle fordert.

Mit Unterstützung der AG SBV wurde unsere Positionierung zum Recht auf Schuldnerberatung aufgegriffen. Positiv ist dabei, dass nicht nur aus der Innensicht der Schuldnerberatung die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf Schuldnerberatung gefordert wird, sondern mit der Bürgerbewegung Finanzwende und dem iff unabhängige Organisationen ein Recht auf Schuldnerberatung für dringend notwendig erklären. Gerade in Krisensituationen ist die Schuldnerberatung ein geforderter Beratungsdienst. Dabei ist es besonders wichtig, dass alle ratsuchenden Menschen einen offenen Zugang zur Schuldnerberatung haben.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Roman Schlag, Sprecher der AG SBV (rschlag@caritas-ac.de) und Michael Weinhold, Stellvertretender Sprecher der AG SBV (weinhold@iska-nuernberg.de).

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Aktionswoche Schuldnerberatung 2022

„…und plötzlich überschuldet“ ist das Thema der Aktionswoche Schuldnerberatung 2022.

Überschuldung kann jede*n treffen, und das mitunter ganz plötzlich! Unvorhersehbare Ereignisse zeigen deutlich, dass das Thema Überschuldung kein Phänomen einzelner Zielgruppen ist. Ändern sich die Lebensumstände – beispielsweise durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit – ist die Gefahr der Überschuldung auch für Personen groß, die bisher nicht damit gerechnet haben, in finanzielle Schieflage zu geraten. Finanzierungen von Eigenheimen, Autos oder Smartphones können in Krisensituationen z.B. plötzlich nicht mehr bedient werden. So kann die wirtschaftlich gewollte und gesellschaftlich akzeptierte Verschuldung schnell in eine Überschuldung umschlagen.

Weitere Informationen zur Aktionswoche Schuldnerberatung finden Sie auf www.aktionswoche-schuldnerberatung.de.

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Konzept „Soziale Schuldnerberatung“

Fast 7 Millionen Menschen sind in Deutschland von Überschuldung direkt oder indirekt betroffen. Die Ursachen sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung / Scheidung und Sucht, um nur einige zu nennen. Auch sozioökonomische Faktoren, bspw. das Kreditmarketing, spielen eine bedeutende Rolle. Nicht zuletzt ist auch das individuelle Wissen über Finanzprodukte ein Faktor, der zu Überschuldung führen kann. Überschuldung ist ein soziales Problem.

Um soziale Probleme wirksam zu lösen, braucht es unterschiedliche Ansätze, Wege und Lösungsmöglichkeiten. Daher ist Schuldnerberatung weit mehr als nur die Gläubiger aufzulisten und Forderungen einzusammeln. Schuldnerberatung ist Soziale Arbeit mit allen ihren vielfältigen Aufgaben und Funktionen.

Auf der Bundesebene gab es bisher keine überverbandlich anerkannte Beschreibung des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung. Mit dem vorliegenden Konzept „Soziale Schuldnerberatung“ ist es erstmals gelungen, einheitlich zu beschreiben, was Soziale Schuldnerberatung kennzeichnet.

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Finanzierung der Schuldnerberatung

Zentrale Forderungen der AG SBV zur Finanzierung im Überblick

  1. Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen!
    Das Angebot an Schuldnerberatungsstellen ist völlig unzureichend. Nur eine Minderheit der überschuldeten Haushalte (10-15 %) kann derzeit in einer Beratungsstelle beraten werden.
  2. Schuldnerberatung wirkt positiv auf Überschuldete, öffentliche Haushalte und Gläubiger!
    Die Beratung überschuldeter Menschen ist eine notwendige und sinnvolle Hilfe. Notwendig, weil sich die Zahl der Menschen die überschuldet ist, in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt hat und diese Menschen ohne eine qualifizierte Schuldnerberatung häufig keine Chance mehr haben ihre aus der Überschuldung resultierenden Probleme zu lösen. Sinnvoll, weil die staatlichen Mehrausgaben als Folge einer nicht bewältigten Überschuldung ungleich höher sind als die Kosten einer Beratung.
  3. Keine Trennung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung!
    Schuldnerberatung mit ihren verschiedenen Elementen ist eine umfassende und komplexe Tätigkeit, zu der aus fachlicher Sicht sowohl die soziale Schuldnerberatung als auch die Verbraucherinsolvenzberatung als wichtige Komponenten gehören. Diese Einheit muss trotz der unterschiedlichen Kompetenzen (Land, Kommune) und damit Finanzierungsquellen gewährleistet sein.
  4. Bedarfsschlüssel muss Grundlage der Finanzierung sein!
    Grundlage jeglicher Finanzierung sollte ein allgemein anerkannter Bedarfsschlüssel sein, um ein den Bedarf deckendes Netz an Schuldnerberatungsstellen in Deutschland zu gewährleisten. Jede/r überschuldete Bürger/in muss die Möglichkeit haben, kurzfristig einen Beratungstermin zu bekommen. Es sollten deshalb mindestens zwei vollzeitbeschäftigte Schuldnerberatungsfachkräfte für 50.000 Einwohner zur Verfügung stehen. Auf Grundlage dieser Bedarfsrechnung fehlen derzeit bundesweit nach Schätzungen der AG SBV etwa 1.600 Beratungsfachkräfte.
  5. Finanzierung von Schuldnerberatung muss gesichert sein!
    Damit die Finanzierung in allen Ländern/Kommunen von einer vergleichbaren Grundlage ausgeht, sollte eine künftige Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen auf Grundlage eines anerkannten Bedarfsschlüssels aus einer Hand erfolgen. Die Entscheidung über die unterschiedlichen Anteile der Finanzierung kann nicht dem Verhandlungsgeschick (der Träger) bzw. der Verhandlungsbereitschaft (der unterschiedlichen Finanziers) überlassen bleiben.
  6. Schuldnerberatung braucht Planungssicherheit!
    Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstelle unter Berücksichtigung tariflicher Löhne, Verwaltungskosten, Fortbildung und Sachkosten umfassen. Nur dadurch kann die Qualität und der Erfolg der Schuldnerberatung sichergestellt werden.

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Beratung von (ehemals) Selbständigen in der Schuldner- und Insolvenzberatung

1. Problemstellung

Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999 waren aktiv Selbständige (Kleingewerbe- treibende) und ehemals Selbständige1 dem Verbraucherinsolvenzverfahren zugeordnet. Mit der Insolvenzrechtsreform zum 1.12.2001 ist der Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfah- ren verändert worden. Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren haben seitdem nur noch natürliche Personen, die nie selbständig waren, oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbständig sind und weniger als 19 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben. Noch aktive Kleingewerbetreibende sowie ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern und/oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben hin- gegen das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen.

Diese Neuregelung löste in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen2 Unsicherheit darüber aus, ob und inwieweit die dem Regelinsolvenzverfahren unterliegenden Schuldner beraten werden dürfen oder sollen bzw. ob diesen Schuldnern ein Anspruch auf Beratung zusteht.

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