Ständiger Ausschuss

Der ständige Ausschuss koordiniert die Arbeit der AG SBV. Er trifft sich in der Regel vier mal im Jahr. Die Mitglieder der AG SBV können jeweils zwei Vertreter*innen und zwei Stellvertreter*innen in den Ständigen Ausschuss entsenden. Als Gäste nehmen Vertrete*innen des Deutschen Vereins, der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Schuldnerberatung (sowohl für den Deutschen Landkreistag als auch für den Deutschen Städtetag) an den Sitzungen des Ständigen Ausschusses teil. Bei Beschlüssen im Ständigen Ausschuss hat jedes Mitglied der AG SBV eine Stimme. Grundsätzlich wird bei Entscheidungen ein Konsens angestrebt.

Der ständiger Ausschuss kann zu bestimmten Themen Fachausschüsse oder Arbeitskreise einrichten. Diese tagen unabhängig, in der Regel zwei mal pro Jahr. Die Mitglieder der AG SBV delegieren Vertreter*innen in die Arbeitskreise und -gruppen, denen weitere Personen mit Gaststatus angehören können.